W3hrWolf
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2004
- Beiträge
- 1.132
Hallo,
muss eine Patientenverfügung (incl. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung) von einem Notar beglaubigt werden oder reicht es das die Dokumente von dritten Personen unterschrieben werden (also als Bestätigung für den freien Willen)?
Habt ihr noch Tipps zu dem Thema?
muss eine Patientenverfügung (incl. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung) von einem Notar beglaubigt werden oder reicht es das die Dokumente von dritten Personen unterschrieben werden (also als Bestätigung für den freien Willen)?
Habt ihr noch Tipps zu dem Thema?