News PayPal: Tod verstößt gegen die Nutzungsbedingungen

Doch, es ist in Großbritannien anders, das Erbrecht unterscheidet sich dort wesentlich von unserem. Natürlich werden Schulden bedient, wenn Vermögen vorhanden ist, das habe ich doch geschrieben. Das Erbe annehmen oder ausschlagen ist jedoch eine unserer Regelungen, die es dort in dieser Form nicht gibt, weil das System anders funktioniert. Der Erbe ist dort kein Gesamtrechtsnachfolger.

Ein Ehepartner haftet weder dort noch hier in Deutschland automatisch für Schulden (oder andere Schäden), die der andere verursacht hat, sofern keine Bürgschaft vorliegt. Das gilt auch für die typische Zugewinngemeinschaft.

Erbschaftsannahme/-ausschlagung
d) Im englischen Recht geht der Nachlass nicht direkt auf die Begünstigten (beneficiaries), sondern zunächst auf einen personal representative des Erblassers über, der ähnlich einem Treuhänder (trustee) den Nachlass abzuwickeln hat und grundsätzlich nur mit dem Nachlass für Nachlassverbindlichkeiten haftet (Trust und Treuhand). Er kann das Amt annehmen oder ablehnen. Wurde er im Testament benannt (executor), wobei freilich Personalunion mit einem beneficiary möglich ist, erfolgt der treuhänderische Vermögensübergang automatisch und das erteilte gerichtliche Bestätigungszeugnis (grant of probate) hat nur deklaratorische Bedeutung. Wurde er erst vom Gericht benannt (administrator) bewirkt erst die Ernennungsurkunde (letter of administration) den Übergang (Gesamtrechtsnachfolge) auf ihn. Auch zwischen beneficiary und administrator kann Personalunion bestehen, denn es gibt für die gesetzlichen beneficiaries, angefangen beim überlebenden Ehegatten, in der Reihenfolge ihrer Erbberechtigung einen Anspruch auf Ernennung zum administrator. Der personal representative hat den Nachlass zu sammeln, zu verwalten, soweit erforderlich zu versilbern, die Nachlassverbindlichkeiten (einschließlich der Nachlasssteuer) zu begleichen und sodann (in der Regel erst nach einem Jahr, dem sog. executor’s year) an die beneficiaries entsprechend der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge zu verteilen, die als solche nicht für Nachlassverbindlichkeiten haften. Wenn der personal representative den Nachlass verteilt, ohne zuvor alle Verbindlichkeiten (ob bekannt oder nicht) beglichen zu haben, haftet er für sie persönlich, es sei denn, er hat zuvor einen Gläubigeraufruf (advertisement) veranlasst oder vom Gericht eine Erlaubnis dazu (order) erhalten. Ein überschuldeter Nachlass ist grundsätzlich vom personal representative nach Insolvenzregeln abzuwickeln. Die beneficiaries sind als solche nicht Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, sondern haben nur einen schuldrechtlichen Anspruch unter Lebenden gegen den personal representative, auf den sie freilich verzichten können. Fragen der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft durch die beneficiaries stellen sich beim englischen Modell der Nachlassabwicklung somit nicht.
 
Das hat man davon wenn man einer künstlichen Intelligenz bzw. Algorithmus die Arbeit überlässt :p
 
Ganz verstehe ich die Aufregung nicht. Konnte zwar nicht ganz nachvollziehen was denn nun in Punkt 15.4(c) steht, aber dass sich das Unternehmen beim Tod einer Person rechtliche Schritte vorbehält um an sein ausständiges Geld zu kommen dürfte wohl eher üblich sein.
Klar hätte das ein Mensch geschrieben, dann wäre es vermutlich etwas feinfühliger, aber die Aussage man werde die Accounts sperren, den Vertrag beenden und versuchen die Forderungen einzutreiben/geltend zu machen, wäre die selbe geblieben.
Vielleicht wäre es auch möglich gewesen den Verwalter zu kontaktieren und nicht die Verstorbene, dazu müsste man wissen ob PayPal einen Verwalter genannt bekommen hat.

Kann natürlich sein, dass in England alle Ansprüche automatisch mit dem Tod verfallen und man unter keinen Umständen Ansprüche an die Erben geltend machen kann, dann darf man meinen restlichen Post ignorieren.
 
Eigentlich eine "Nullmeldung". Bei jeder größeren oder großen Firma passiert so ein Fall oder ähnlicher Fall irgendwann. Gerade wenn es so Routinearbeit ist, wie Mahnungen einleiten oder Schreiben aus Bausteinen zusammenzuflicken. KI in ihren Anfangsjahren wird ähnlichen Mist bauen. Nicht schön, aber kaum ein ernsthafter Skandal. Entschuldigen und gut.

Zu fordern "das so etwas nie wieder passiert" ist wie zu fordern dass Menschen nie wieder Fehler machen. Geht einfach nicht.
 
Nach dem Tod eines nahen Familienangehörigen musste ich mich um den Nachlass kümmern. Die Kündigungsbestätigung von Hamburg Energie war direkt an den verstorbenen gerichtet und begann mit:

Moin Moin Herr/Frau xxx,

In Hamburg sagt man Tschüss...

Da fiel mir auch nicht mehr so viel zu ein.
 
In meiner Zeit im Kundenservice des ( ehemalig ) größten Energieversorgers Deutschlands habe ich soetwas in der Art öfters erlebt, einmal war ich direkt am Telefon.
Es gingen Schreiben aller möglichen Themen raus, ob Werbung, Rechnung, Abschlagsplan, Mahnung oder Inkassodrohung. Von daher ist es ein trauriges, altbekanntes Thema.
 
Steini1990 schrieb:
Ich vermute einmal das jedes Geldinstitut das einen wie auch immer gearteten Kredit gewährt der Meinung ist das der Tod gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Denn dann fallen sie ja manchmal um ihr Geld um.
Tja. Zu unser aller Glück können Sie aber dagegen nichts machen.

Und in welchem Land genau lebst du?

Dass PayPal die offene Rechnung be igeradlinig verwandten bzw. dem Ehepartner zu begleichen versucht, ist völlig normal und richtig.

Die Art und Weise, wie das hier geschieht, ist natürlich ein Unding.

Cya, Mäxl
 
FreddyMercury schrieb:
Immerhin hat PayPal sich mittlerweile entschuldigt. Aber das bestätigt mal wieder das PayPal zum Abschaum des Internets gehört.

PayPal muss man nicht nur deswegen kritisch sehen.
Allerdings gibt es das leider überall.

Der verstorbenen Nachbarin wurde seitens einer großen deutschen Versicherung mit Klage gedroht wenn sie...Achtung...die ausstehenden Beiträge für die Lebensversicherung (!) nicht begleicht.
Der Totenschein wurde bereits Monate vorher und mehrfach zugestellt.

Einer meiner verstorbenen Omas bekommt trotz zigfachem Hinweis noch immer Post von mehreren Unternehmen.
 
Dagegen müsste meines Erachtens zukünftig auf Basis der DSGVO vorgehen können. Dort wird nämlich auch die Richtigkeit der Daten vorgeschrieben. Das wäre mal ne schöne Lehre für das ein oder andere Unternehmen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mort626 und alQamar
TNM schrieb:
Warum ist es Firmen immer noch nicht peinlich sich so inkompetent hinzustellen, ist das für uns echt schon normal dass sie kein simples Log lesen können/wollen.

Ich halte den Grund für ganz einfach: es wäre wesentlich teurer hier qualifiziertes Personal vorzuhalten oder stupide Abläufe/Systeme von Bearbeitern von der anderen Seite des Globus zu ändern, um so etwas zu verhindern als hin und wieder solche Irrläufer zu produzieren. Insgesamt ist die gesellschaftliche Wertschätzung für gewisse Dinge einfach massiv gesunken und Mammon regiert die Welt.

Soll nicht heißen, dass Fehler nicht passieren dürfen, doch dieser Fall ist doch exemplarisch, wie wir heute miteinander umgehen und Kunden verstanden werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DireWolf
Interessant wird’s dann bei einem praktizierendem Hindu.
Freu mich auf die erste Kuh, die ein Paypal-Konto ausgleichen muss.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DTFM und Mort626
ratzeputz schrieb:
Ob dir das wer glaubt? ;)

Habe keinen Grund, das anzuzweifeln.
Wird vermutlich die Standardfloskel der Pfeifen bei einer gewöhnlichen Kündigung sein.

Ob tot oder lebendig spielt da wahrscheinlich keine Rolle...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FranzvonAssisi
DTFM schrieb:
Ob tot oder lebendig spielt da wahrscheinlich keine Rolle...

Klar, aber auch als Außenstehender kann man die Ironie darin ja erkennen. Meiner Meinung nach sollten Firmen sich bei der Gestaltung auch Gedanken darüber machen, in welchen Fällen so ein Schreiben unangebracht sein könnte...
 
Richtig, und genau darum geht es mir ja auch.

Ich wollte ja damit in keiner Weise Verständnis für solche Schreiben ausdrücken. Im Gegenteil.

Wenn im Zuge der Gewinnmaximierung menschliche Mitarbeiter "eingespart" werden, und im wesentlichen durch automatisierte Prozesse Schreiben erstellt werden, DARF so etwas niemals passieren.

Wenn eine Firma wie PayPal mit 10 MRD $ Umsatz die internen Prozesse so wenig im Griff hat, dass Briefe an Tote erstellt werden - und dann ein Hamburger Energieversorger die Praxis mal eben 1:1 genau so fährt - ist das im höchsten Maße bedenklich.

Ich kann auch in keiner Weise die in vorigen Kommentaren zum Ausdruck gebrachte Haltung "Fehler können eben passieren" nachvollziehen.

Selbstverständlich können einzelnen Menschen (in diesem Fall "Sachbearbeitern") jeder Zeit Fehler unterlaufen.

Aber hier handelt es sich eben gerade nicht um einen "menschlichen" Fehler, sondern um ein Versagen des komplett automatiserten Prozesses.

Wie man offensichtlich noch nicht einmal eine einfache Prüfung in sein System einbauen kann, ob ein Kunde verstorben ist, bevor man weiter Schreiben an diesen adressiert, ist komplett unbegreiflich.

Und bei 200 Millionen Nutzern wird wohl nicht so selten mal der ein oder andere über die Klinge springen...
 
Zurück
Oben