PC abgebrannt | Bitte um Kaufberatung

+1für Holt,der Einwand mit dem Topblower als mögliche Ursache ist spitze.
Ich drücke die Daumen, das dein Besuch beim Händler entspannt und erfolgreich verläuft.
Bin gespannt,wie das Ergebnis sein wird,bis dahin sage ich gute Nacht,nach 10h Nachtschicht bin ich jetzt k.o.
 
Das Ding hat innerhalb der Gewährleistung einen Totalschaden durch Brand erlitten und wird damit repariert bzw. teilerneuert. Das Öffnen des Gehäuses ist vollkommen unbedenklich, auch wenn es 100 Plomben hätte. Das alles ist doch keine große Sache. Es wird reklamiert und ersetzt.

Nur unwissend und schüchtern sollte man nicht im Laden auftreten sondern selbstbewusst und bestimmt.
 
Immer wieder diese Verwechslung von GRANTIE und GEWÄHRLEISTUNG, wenn du keine Garantie mehr hast dann muss der Händler nichts reparieren, wenn der "Defekt" einfach so aufgetreten ist. Eine Gewährleistung bringt einem gerade bei solchen Geräten meist überhaupt nichts, da die Gewährleistung eine Mängelhaftung die einen Käufer vor z.B. verdeckten Schäden oder falsche Angaben zur Ware absichern soll. Ich mach das mal besser an einem Beispiel wie einem Auto fest, du kaufst z.B. ein Auto als Unfallfrei, nach 1,5 Jahren entdeckst du dass doch ein Unfall vorhanden war. Da greift dann die Gewährleistung, der Händler muss dann Nachbessern. Verreckt dir nach 1,5 Jahren aber die Lichtmaschine und war diese bei Kauf OK, dann fällt das nur noch unter Garantie und wenn diese z.B. nur 6 Monate war dann musst du nach 1,5 Jahren den Schaden eben selbst reparieren (auch wenn die Lichtmaschine so erst mal nicht als normaler Verschleiß gilt).

Eine Garantie dient dazu, dass die Händler nicht alle Ware verkaufen, die schon nach kurzer Zeit kaputt geht. Man kann aber auch von keinem Händler per se erwarten, dass dieser eine 2 Jährige Garantie anbietet. Gute Händler machen das, um auch beim Kunden vertrauen zu erwecken. Ein guter Händler der gute Qualität verkauft, der geht auch gerne das Risiko ein und macht vielleicht eine verlängerte Garantie von 1-2 Jahren.

Wenn dein PC keine Garantie mehr hat, kannst du dem Händler höchstes nachweisen dass er was falsch gemacht hat. In deinem Fall wäre es ja der Kühler, der eigentlich nachweislich für das Board/CPU nicht geeignet ist. Entsprechend greift hier durchaus die Mängelhaftung, da der Mangel ja bereits bei Kauf bestand und halt erst jetzt entdeckt wurde (durch die Folgedefekte). Vielleicht ist er ja vernünftig und hilft dir, aber es könnte auch durchaus sein dass du dein Recht im schlimmsten Fall erstreiten musst.
 
Rache Klos schrieb:
Ich mach das mal besser an einem Beispiel wie einem Auto fest, du kaufst z.B. ein Auto als Unfallfrei, nach 1,5 Jahren entdeckst du dass doch ein Unfall vorhanden war. Da greift dann die Gewährleistung, der Händler muss dann Nachbessern.
Wie kann der Verkäufer dann nachbessern und aus einem unfallbehafteten Wagen einen unfallfreien machen?

Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft löst zwar nach § 459 II BGB auch Gewährleistungsansprüche aus, andererseits auch meist das weitergehende Anfechtungsrecht wegen Täuschung. Rechtsfolge des 459 II ist 463 BGB, was für den hier vorliegenden Fall nicht gilt. Also ganz schlechtes Beispiel, zumal hier sedes materie der § 459 I BGB ist.

Ob das in diesem Thread viel beschrieene Nachbesserungsrecht überhaupt besteht, hängt vom abgeschlossenen Vertrag ab (476a BGB). Ansonsonsten greift nur das Recht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen (zu wandeln) oder den Kaufpreis zu mindern. Die Voraussetzungen für beides sind gegeben, da der PC wegen des fehlenden TopBlow-Kühlers mit einem Fehler behaftet ist, der den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert. In dem Punkt hilft dem Verkäufer auch keine Beweislastumkehr.
 
Juri-Bär schrieb:
Die Voraussetzungen für beides sind gegeben, da der PC wegen des fehlenden TopBlow-Kühlers mit einem Fehler behaftet ist, der den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert. In dem Punkt hilft dem Verkäufer auch keine Beweislastumkehr.

Jain. ASRock empfiehlt lediglich einen Top-Blow-Kühler, macht es aber nicht zur Pflicht.
Wenn der Verkäufer also aufgrund eines ansonsten sinnvollen Belüftungskonzeptes (z.B. durch den 120er im Heck) auf einen anderen Kühler setzt, weil die Luftführung so auch für die Spannungswandler reicht, dann weise ihm erst einmal nach, dass in einem staubarmen Nichtraucherhaushalt das Gleiche passiert wäre. Die Anwälte freuen sich auf solche Fälle, weil nur sie dabei verdienen... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann´s aber auch kompliziert machen. :D
Fakt ist, dass Ding ist abgebrannt und stellt einen Materialfehler/Montagefehler dar. Kriegt man problemlos innerhalb der 2 Jahre ersetzt, repariert oder nachgebessert. Ich sehe da keine Hürde. Gar nicht.
 
Mahlzeit,

da hier wild weiter diskutiert wird.
Habe den Rechner gestern zum Händler gebracht und er hat ihn ohne zu murren entgegen genommen.
Er wird ihn wieder zum laufen bringen.

Jetzt ist meine Frage, weil ich keine Lust auf einen zweiten Brand habe, was ich an diesem PC verbessern kann ?
Netzteil ? Lüfter ?
Was empfiehlt ihr mir ?

Der Rechner wird beim spielen von z.b. The Division schon ziemlich heiss ....

Würde ihm gerne zum Anfang nächsten Monats ein besseren Lüfter oder besseres Netzteil verpassen, damit dies nicht wieder geschieht....

Vielen Dank nochmal an alle, die hier wild mit diskutiert haben. Hat mir sehr geholfen.
War im Enddefekt aber alles halb so wild :)
 
die Netzteile kann ich also alle ohne Probleme mit meinem System verwenden ?
 
Ja, es gibt sicher noch ein paar weitere gute bzw. brauchbare Modelle, die noch andere vorschlagen werden. Persönlich empfehlen würde ich aber die genannten.

Mach Dir klar, was Du an Ausstattung haben möchtest (Kabel, modular, Effizienz usw.) und wähle dann aus. In der Preisklasse zwischen 80 und 100 Euro macht man eigentlich nicht viel falsch, es sei denn man greift bei einem eher älteren Modell zu. Erst wenn man knausert, muss man Kröten schlucken. Aber das ist ja immer so. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Also was die Kühlung angeht würde ich entweder nen großen Topblow-Kühler nehmen oder aber nen Scythe Katana. Letzterer ist so geneigt, dass er auch die Spannungswandler der Mainboards mitkühlt. Das Problem momentan ist nur, dass die Kühlkörper der Spannungswandlers nichts vom Luftstrom abbekommen und die Hitze sich so staut.

Die Netzteilempfehlugen oben sind gut. Würde entweder Seasonic oder beQuiet kaufen.
 
rumpel01 schrieb:
Erst wenn man knausert, muss man Kröten schlucken. Aber das ist ja immer so. :D

Versuch dem PC Laden eins der genannten Netzteile aus dem Kreuz zu leiern, notfalls auch mit Aufpreis. Dann wurde das NT durch die Bude verbaut und ist auch in der Gewährleistung drin.
 
Gleiches gilt auch für den Kühler, der Händler muss schließlich einen passenden kühler verbauen (dies ohne Aufpreis natürlich).
 
Ich würde die CPU-Support Liste mit der Aufforderung für diese CPU einen "top-down blowing design"-Kühler zu verwenden ausdrucken und dem Händler direkt vor Ort darauf hinweisen, dass sein Kühler hierfür nicht geeignet ist.
Er soll dir doch bitte einen solchen Top-Blow-Kühler montieren, da der alte laut Mainboardbeschreibung offensichtlich nicht dafür geeignet ist. (Natürlich ohne Aufpreis.)

Bei dem Netzteil ist das schon schwieriger. Hier würde ich darauf bestehen, einfach nur den Aufpreis vom billig LC-Power (den Preis müssen die wieder gutmachen) zu einem guten Netzteil (eines der Teile die oben genannt wurden) zu zahlen, und sie sollen dir ein solches verbauen.
 
Die Frage die sich mir stellt.... hat der Händler die AMD R9 290X verbaut gehabt, bzw war Sie von Anfang an im Fertig PC? Mit oder ohne X ist das schon Lebensmüde, das man kein LG-Power mit derartigen Karten verkauft oder bis auf wenige ausnahmen generell nicht, sollte klar sein... Gibt es den Händler noch oder wurde bereits Konkurs angemeldet? Der muss ja in Rückläufern ersticken.... demnächst wird noch kommt ein LG-Power mit 800 Watt mir 3x GTX 980Ti noch zusammen.^^

Sollte der Hersteller aber die Graka nicht verbaut gehabt haben, und nur die üblichen verdächtigen Low-Level Karten verbaut worden sein... dann bin ich mir nicht so sicher ob er für den entstandenen Schaden aufkommen oder ggf. Ersatz erbringen muss.

Wenn du ein gutes, günstiges und ausreichendes Netzteil suchst für die nächsten Jahre, dann nimm das hier, gute Komponenten und lange Garantie sowie Effizienz ; Super Flower Golden Green HX 450W ATX 2.3
http://geizhals.de/super-flower-gol...-sf-450p14xe-hx-a1039307.html?hloc=at&hloc=de
 
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Ist 450W bei einer 290x und einem FX nicht ein wenig knapp?
Die Super Flower Leadex sind schon sehr hochwertig, aber dann eher im Bereich von 550W, rumpel01 hat ein paar gute verlinkt.

Ein TopBlower ist auch eine gute Wahl, sollte allerdings was leistungsfähiges sein, da die FX CPUs nicht so warm werden sollten, sehr hochwertig ist der Dark Rock TF von be quiet, kostet allerdings auch ordentlich.
Etwas günstiger wären Scythe Grand Kama Cross oder Big Shuriken, be quiet Shadow Rock TF, Noctua NH-L12 oder C14 oder ein Raijintek Pallas, müsstest du allerdings schauen, ob die jeweiligen Kühler in Kombination mit deinem RAM passen, der Pallas zB ist recht kompakt gebaut, was die Höhe betrifft.
 
Nein, ist es auch nicht. Aber die technische Grundlage ist uralt und für anspruchsvolle Grafikkarten wie die 290x mit einer Fülle an ständigen Lastwechseln m.E. nicht besonders gut geeignet.
 
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