Pendlerpauschale - Fragen

Hasenfutter

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hallo
habe Fragen bzgl. Pendlerpauschale.
Speziell wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine monatliche Pauschale von 80 € bezahlt.
Die Wegstrecke für monatliche Fahrten beträgt 20 x 40 Kilometer ( analog werden die 80 € nicht ganz
reichen, wenn ich per 0,30, 0,35 €ct pro km abrechne(bis 21 km/+ab > 21 km )

Gibt es bei der Einkommensteuererklärung ( Lohnsteuerausgleich ) mit dem Finanzamt Probleme
bei der Abrechnerei oder kann die Differenz dann mit dem Finanzamt verrechnet werden ?

ps. werden für die gefahrenen Kilometer Tank-Quittungen noch von den Finanzämtern verlangt -
( Arbeitnehmer ist Halter, kfz-Steuer + Versicherungszahler )
Es gibt noch einen zweiten Haushalt, der gelegentlich für Übernachtungen genutzt wird, da
Nachtschichten/Spätschichten/Frühschichten im Dienstplan.

Bisherig war der Arbeitsweg mit dem Fahrrad/ zu Fuss machbar; wg. Filialwechsel nun eine
neue Situation. Daher die Fragen

Bedanke mich und wünsche ein gutes neues Jahr
Hasenfutter
 
Du gibst ganz normal die tatsächlich gefahrenen KM einfach an.

Die 80,- € stehen auf deiner Lohnsteuerbescheinigung und werden dann vom FA automatisch gegen gerechnet.

Belege werden nicht verlangt.
 
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Wenn ein AG einem AN Fahrtkosten für die Fahrt Wohnung<->Arbeitsstätte erstattet (kann er vermutlich bis zur Höhe der Pendlerpauschale machen oder bis 30ct/Entfernungskilometer), dann wird das auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt und pauschal mit 15% versteuert. Die Steuern trägt dabei der AG. Gleichzeitig ist es sozialversicherungsfrei.
Der AN darf dann über die Höhe der erhaltenen Erstattung  keine Werbungskosten mittels Entfernungspauschale ansetzen.
Ist der vom AG geleistete Fahrtkostenersatz geringer als die gemäß Entfernungspauschale berechneten Fahrtkosten, so kann der AN vermutlich den Differenzbetrag als Werbungskosten ansetzen.
Wobei das wiederum keine Auswirkung hat, solange die Werbungskostenpauschale (~1200€ / Jahr) nicht überschritten wird.

Alles ohne Gewähr, aber sollte schon so etwa stimmen.

Hier noch ein Link:
https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/entfernungspauschale-arbeitgeberzuschuss/
 
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Hasenfutter schrieb:
Es gibt noch einen zweiten Haushalt, der gelegentlich für Übernachtungen genutzt wird, da
Nachtschichten/Spätschichten/Frühschichten im Dienstplan.
Moment mal. Das könnte ein Problem darstellen. Ist dieser 2. Haushalt dichter an der Arbeitsstelle? Somit dürftest du nur diese Kilometer ansetzen.
Sollte er gleich weg sein (auf den Kilometer) stellt sich die Frage WARUM nennt man ihn?

40km x 240 Tage x 0,30 € = 2880 €
20km x 240 Tage x 0,08 € = 384 €

= 3264 € ./. 960 € Erstattung = 2304 € Fahrtkosten

Wie gesagt der 2. Haushalt macht mir Kopfschmerzen.
Hasenfutter schrieb:
ps. werden für die gefahrenen Kilometer Tank-Quittungen noch von den Finanzämtern verlangt -
Äußerst selten kann es vorkommen das das FA nachfragt ob wirklich diese Kilometer (9600km) zurückgelegt werden. Statistisch liegt der Durchschnitt bei 10-25km. Das ist aber Finanzamt abhängig.
 
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P4ge schrieb:
Wie gesagt der 2. Haushalt macht mir Kopfschmerzen.
Der 2.Haushalt ist nur für Übernachtungen, weil Nachts keine Öffis fahren, wie auch keine
Taxis. Speziell in Winterzeiten wird die Pendlerei reduziert und später weniger bewohnt,
da im Frühling, Sommer, Herbst die Pendler-ei dann mit einem Chauffeur eleganter funktioniert.

Der 1.Wohnsitz ( > 40 km entfernt ) steht in den Fzg.-Papieren, Versicherungen und auch im Grundbuch.

Für das 2.Appartement ( nahe Arbeitsstelle ) erfolgt keinerlei Wohnsitz-Anmeldung.
Heizung und Strom werden pauschaliert über den Vermieter abgerrechnet, wie
auch sonstige Nebenkosten im Innenverhältnis mit dem Vermieter.

ps. kann für den 2.Wohnsitz eine Werbepauschale beim Finanzamt beantragt werden -
wg. Umweltschutz, usw.
oder stellen sich die Finanzämter quer, wie mit den Öffi-Monatskarten ?

Besten Dank
und ein gutes neues Jahr
 
Hasenfutter schrieb:
Der 2.Haushalt ist nur für Übernachtungen, weil Nachts keine Öffis fahren, wie auch keine
Taxis. Speziell in Winterzeiten wird die Pendlerei reduziert und später weniger bewohnt,
da im Frühling, Sommer, Herbst die Pendler-ei dann mit einem Chauffeur eleganter funktioniert.
Du hast also weniger tatsächliche Kilometer? Also stimmt die Angabe nicht mit 40km x 240 Tagen.
Keine Anschuldigung, sondern erstmal nur eine Feststellung von Tatsachen.
Kein Problem.
Hasenfutter schrieb:
Der 1.Wohnsitz ( > 40 km entfernt ) steht in den Fzg.-Papieren, Versicherungen und auch im Grundbuch.
Das ist dem FA herzlich egal. in den Papieren kann auch Hamburg, München oder Berlin stehen. Das FA würde fragen wo ist dein Lebensmittelpunkt, wenn der neben dem Werktor ist, kann auch nur diese Distanz genommen werden.
Wie man das nachweist ist halt so eine Sache. Der eine macht das mit Postadresse der andere benennt Zeugen. Die Sache ist halt, wird nachgefragt. Die 2. Frage ist, will man es wirklich wegen ein paar € Steuern die man spart riskieren?
Hasenfutter schrieb:
Für das 2.Appartement ( nahe Arbeitsstelle ) erfolgt keinerlei Wohnsitz-Anmeldung.
Heizung und Strom werden pauschaliert über den Vermieter abgerrechnet, wie
auch sonstige Nebenkosten im Innenverhältnis mit dem Vermieter.
Egal für deinen Fall (zunächst)
Hasenfutter schrieb:
ps. kann für den 2.Wohnsitz eine Werbepauschale beim Finanzamt beantragt werden -
wg. Umweltschutz, usw.
oder stellen sich die Finanzämter quer, wie mit den Öffi-Monatskarten ?
Jetzt wird ein Schuh drauß.
Du kannst Doppelhaushaltsführung in Erwägung ziehen. Dann gingen nur die minimierten km, dafür aber die Wohnungskosten der zusätzlichen Wohnung. Müsste man dann schauen.
Umweltschutz ist hier nicht der Punkt, sondern Zeit und Kostenersparnis beim fahren (???).
Das müsste man sich wirklich in ruhe mal durchrechnen was welche Option wirklich an steuerersparnis bringt. Wegen 20-30 Euro weniger im Jahr, dafür aber alle paar Jahre nachzuweisen das die verhältnisse immer noch vorliegen bringt mmn nicht viel. Das FA/Staat jedes Jahr wegen ein paar km "anzulügen " um deshalb etwas zu sparen muss jeder mit seinem Gewissen vereinbaren.
Diese Option kann dir jeder LHV oder StB einmal durchrechnen.
 
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Hasenfutter schrieb:
Für das 2.Appartement ( nahe Arbeitsstelle ) erfolgt keinerlei Wohnsitz-Anmeldung.
Hasenfutter schrieb:
ps. kann für den 2.Wohnsitz eine Werbepauschale beim Finanzamt beantragt werden -
wg. Umweltschutz, usw.
oder stellen sich die Finanzämter quer, wie mit den Öffi-Monatskarten ?
Muss man dafür nicht den 2. Wohnsitz bei der Stadt / Gemeinde anmelden?
 
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interessante Frage;
vermutlich schon,
weil der Vermieter den Mietzins auch irgendwie legal in den Umlauf bringen
möchte ( wg. Geldwäschegesetz, usw. )
Verstehe die Logik nicht, wenn co2-Generierer gefördert werden und ein
zweiter Haushalt = Übernachtungsmöglichkeit eher nicht...nur mal so am
Rande

ps. wenn Bargeld abgeschafft, wird digital eh zurückverfolgbar
 
Die Wohnung musst du melden. Was für Geldwäsche? Den Mietzins muss er versteuern. Nur mal so am Rande, was meinst du, was der Bau und der Unterhalt einer Wohnung an CO2 verbraucht? Ist das wirklich mehr als paar km mehr Autofahrt...
 
Hasenfutter schrieb:
ps. werden für die gefahrenen Kilometer Tank-Quittungen noch von den Finanzämtern verlangt -
( Arbeitnehmer ist Halter, kfz-Steuer + Versicherungszahler )

Bei mir bisher nicht. Meines wissens ist die Pendlerpauschale auch unabhängig davon ob nun nun täglich Taxi, Auto, Öffis oder Luftkissenboot fährst. Die ist Verkehrsmittelunabhängig.

Gewisse nachweise dürften erst dann angefragt werden wenn etwas nicht koscher vorkommt.
 
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Hasenfutter schrieb:
Verstehe die Logik nicht, wenn co2-Generierer gefördert werden und ein
zweiter Haushalt = Übernachtungsmöglichkeit eher nicht...nur mal so am
Rande

Dein zweiter Haushalt verursacht auch co2, ist halt nur kein Verbrennungsmotor. Ist aber ein anderes Thema.

Generell ist es aber ziemlich bescheiden (das habe ich auch im Dienstwagenthread schon dargelegt), dass Dienstwagenfahrer mit Privatnutzung die Pendlerpauschale voll geltend machen können, Arbeitnehmer mit Fahrkostenzuschuss vom Arbeitgeber aber nicht.

Als ich in einer ähnlichen Situation war (allerdings mit mehr Fahrkostenzuschuss) habe ich mir die Steuererklärung komplett gespart. Mehr als den Fahrkostenzuschuss hätte ich niemals rausgeholt.
 
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