F!o schrieb:Allein deshalb dass es eine Privatauktion war zeugt davon dass du keine Schuld hast.
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Was ist denn das fuer ein daemlicher Spruch?
Du hast als Privatverkaeufer genau dieselben Pflichten wie ein gewerblicher Haendler bzgl. der Warenbeschreibung.
GanGstA schrieb:einfach nur geil sowas, wieso bekommst denn gleich Schiss, ich würd mir einfach den Arsch ablachen bei so nem Vollspast
Privatauktion, also nix mit Geldrückgabe, außerdem hast ja nichmal angegeben dass die Karte einwandfrei funktioniert, bzw. überhaupt funktioniert, und er hat drauf geboten, von dem her drauf geschissen lol
Und noch so ein Ahnungsloser.
Defekte Ware MUSS als solche gekennzeichnet werden, Zustand Gebraucht heisst: die Ware ist funktionstuechtig
Und von wegen Privatauktion gilt das oben gesagte: macht der Verkaeufer falsche Angaben, dann muss er die Ware zurucknehmen und den bezahlten Betrag erstatten.
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