Probleme mit "Abtron.de"

Nein, das wird nicht einfach überwiesen. Du musst rauskriegen, wann er wieder Geld hat, wo er zu der Zeit wohnt, und kannst dann bei dem örtlichen Vollstreckungsgericht die Pfändung veranlassen. Auf Sicht von 30 Jahren ist das aber nicht realistisch, weil er mit seinem Schuldenberg früher oder später Privatinsolvenz anmelden wird. Jeder von uns bekommt dann höchstens einen Zwanni. Mit etwas Glück ruft eines Tages Peter Zwegat an und RTL legt für eine spektakuläre Verhandlungsszene noch was drauf. ;)
 
Krieg ich dann irgendwann mein Geld einfach so überwiesen?
Wenn Du sehr grosses Glück hast und auf dem Bescheid Deine Kontonummer steht und der Schuldner zu Geld gekommen ist und es freiwillig einzahlen will, dann ja. Sonst musst Du in den sauren Apfel beissen, beim Gerichtsvollzieher anfragen ob es sich schon wieder lohnt zu pfänden, wenn ja kannst Du den GV beauftragen das zu machen (Vorkasse), wenn nein kostet es Dir nur zusätzlich Geld ohne Erfolg auf Geld für Dich.
 
Any schrieb:
Nein, das wird nicht einfach überwiesen. Du musst rauskriegen, wann er wieder Geld hat, wo er zu der Zeit wohnt, und kannst dann bei dem örtlichen Vollstreckungsgericht die Pfändung veranlassen. Auf Sicht von 30 Jahren ist das aber nicht realistisch, weil er mit seinem Schuldenberg früher oder später Privatinsolvenz anmelden wird. Jeder von uns bekommt dann höchstens einen Zwanni. Mit etwas Glück ruft eines Tages Peter Zwegat an und RTL legt für eine spektakuläre Verhandlungsszene noch was drauf. ;)

Wieso nicht realistisch?

Voraussetzungen der Privatinsolvenz:
Das Verfahren der Privatinsolvenz steht natürlichen Personen (Verbrauchern) und ehemaligen Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden offen, sofern diese weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben (§ 304 I InsO).

Da werde ich darauf achten, dass der Herr S. nicht in Privatinsolvenz geht.
 
ich bezweifele mal das schulden aus strafbarer handlung einfach so durch einer privatinsolvens verschwinden.... warten wir erstmal ab was bei dem strafprozess passiert... eigenlich schade das man bei vermögensdelikten nicht als nebenkäger auftreten kann :]

hat herr s. jetzt eigentlich die eidesstattlich versichrung abgegeben ?
 
Privatinsolvenz geht nicht, allein schon wegen der vielen Gläubiger. Ich denke aber, als Einzelunternehmer kann er vermutlich ganz normal in Firmeninsolvenz gehen, sofern sein Gewerbe normal angemeldet war. Keine Ahnung, wie das bei einem Einzelunternehmen letztlich läuft.
 
Hey Joe777,

ich will ja niemanden die Hoffnung nehmen, aber wer sein Geld bis jetzt noch nicht zurückbekommen hat, wird es auch nie wieder sehen...

Ich weiss nicht, was man da sonst noch unternehmen kann... aber ich fürchte, es ist sinnlos.

Gruss, sventek
 
Nach einem Telefonat mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher hat er inzwischen die EV abgegeben und lebt vom Taschengeld der Eltern.

Somit macht es im Moment wenig Sinn den Titel zu vollstrecken und die Kosten dafür zu investieren, es ist nichts zu holen.

Nach meinem Wissenstand muss er nun eine Vermögensübersicht aufstellen, die man bei Gericht einsehen kann. Auch wird er wohl in Privatinsolvenz gehen und muss dazu alle Gläubiger auflisten und bei Gericht einreichen. Das Gericht prüft und entscheidet, ob die Privatinsolvenz zugelassen wird und dann sind die Aussicht auf Geld nur noch gering ( anteilig, sofern noch etwas da sein sollte ). Dieses Verzeichnis kann man ebenfalls einsehen. Sollte er einen vergessen haben, ärgerlich, ändert aber nichts an der Zulassung des Verfahrens.

Durchsteht er die Privatinsolvenz, dann wird man wohl den Schuldtitel vom Gericht endgültig zerbeißen müssen und wohl zum teuersten Klopapier, denn damit kann man sich den Hintern abwischen.

Traurig, aber so ist das nunmal.

Bleibt die Hoffnung, dass er im Strafprozess nicht zu milde wegkommt. Wenn er im Knast sitzt kann er zwar kein Geld verdienen um die Schulden abzuzahlen, wenn er jedoch Bewährung erhält und mit dem von Mutter geliehenen Porsche durch die Stadt braust, macht das noch ärgerlicher.

Der eigentliche Hammer ist für mich, dass unsere Staatsdiener solange brauchen, den den Laden zuzumachen und aus dem Verkehr zu ziehen. Wir müssen uns nun Rechtsanwälte nehmen, Titel beantragen, Vollstreckungsbescheide ausstellen lassen und latzen die ganzen Gebühren an die Justiz und seine Schergen ab, nur weil die bei 100 Strafanzeigen immer noch geträumt haben. So kann man als Staat auch zu Geld kommen, es lebe die Mehrwertsteuer von 19 % in der Rechnung für den Anwalt.

Gruss und ärgert Euch nicht.

Blue Duck
 
Blue Duck schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt *klick*

1. Man muss alle Gläubiger auflisten, stellt sich später in der Insolvenz heraus, dass ein Gläubiger "vergessen" wurde, kann bewusst Arglist unterstellt werden.
2. Hat der Schuldner eine EV abgelegt beim Gerichtsvollzieher, somit beinhaltet das eine Auflistung seines Vermögens.
3. Privatinsolvenz funktioniert nicht bei einen Herrn S.! Genauso die Firmeninsolvenz!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote entfernt.)
Sagt mal, ich habe meinen Vollstreckungstitel wieder zurückbekommen, ebenso ein Abzug der Eidesstaatlichen Versicherung. Wieso muss ich denn jetzt 2x 15 Euro an irgendwelche Anwälte überweisen ? Ich bin doch schon mit der Mahnung in Vorkasse gegangen.
 
Du musst mit allem in Vorkasse gehen, sonst macht keiner etwas für Dich oder meinst Du das jemand seine Finger bewegt, um bei jemandem von dem er nichts holen kann, etwas zu holen ohne Geld zu sehen?
 
Ein Teil ja, aber noch lange nicht alles, einen Anteil an den Kosten wirst Du immer tragen müssen, den kannst Du Dir ja wiederholen vom Schuldner (wenn es was gibt).
 
Jetzt fass ich mal zusammen:

1. Herr S. ist zahlungsunfähig
2. das wird auch lange so bleiben, und dass es mal was zu pfänden gibt ist unwahrscheinlich
3. das inversttierte Geld für den Mahnbescheid ist ebenso weg, wie das Geld für die Bestellung
4. keiner weiß wo mein geld hingekommen ist

Ist ja schön, jetz kann man nur hoffen dass die Staatsanwaltschaft irgendwo seine Goldmine entdeckt!:evillol:

Joe777
 
Hallo zusammen,

ich habe meinen "Antrag auf Zustellung eines Vollstreckungsbescheids" zurückgeschickt bekommen, da der Adressat nicht mehr unter der alten Adresse:

R. S.
******
5****** *****

zu ermitteln ist. Weiß vielleicht jemand von den anderen geschädigten, wie die neue Adresse lautet?

Für jegliche Unterstützung schon mal vielen Dank im Voraus.

PS: Anzeige wegen Betrugs über den Regionalkommissariat Gummersbach läuft...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Daten entfernt)
die ziehen nach Gummersbach !

Herr S. ist auch schon wieder im Geschäft oder vielmehr versucht er es aufzubauen.

Aber der gute Mann der mit einem Gewerbe hinhalten soll ist, auch in dieser Sache vorbestraft.

Dann man tau
 
Die laufenden Info der Betroffenen sollen unbedingt aufrechterhalten werden, damit man im geeigneten Moment reagieren kann (Mein Stand: VB-Bescheid mache ich nicht, da z.Z. wenig aAussicht auf Erfolg). Ich schaue jedenfalls täglich ins Forum, um zu sehen was läuft.
Eine Frage: Kann nicht jemand ein Bild von dem guten Herrn R.S. einbringen ? Möchte wirklich mal sehen, wie der Typ aussieht.
 
Auch mein Antrag kam heute zurück mit der Begründung "Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln". Es wäre sehr nett, wenn mir jemand die aktuelle Adresse mitteilen könnte, sofern diese bekannt ist. Besten Dank bereits im Voraus für Eure Hilfe!
 
Ich hab heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Köln erhalten. Die Verfolgung meiner Strafanzeige wegen Betrugs wurde gemäß eines Paragraphen im StGB eingestellt, da eine Verurteilung wegen meiner Anzeige angesichts anderer, laufender Strafverfolgung die Strafe nicht mehr beträchtlich erhöhen würde.

Mit anderen Worten: Der gute Herr S. hat soviel Dreck am Stecken, dass eine popelige Betrugsanzeige dazu in keinem Verhältnis mehr steht. Ich denke, der Typ landet früher oder später im Knast, da scheint noch was großes zu laufen im Hintergrund gegen ihn. Hoffentlich kriegt er, was er verdient, zur Genugtuung aller Geschädigter hier.
 
Wie ich bereits mal geschrieben habe läuft bereits ein Strafverfahren und eine Anklage vor dem Amtsgericht. Da er aber am Amtsgericht angeklagt wurde kann die Haftstrafe nur max. 4 Jahre betragen.
 
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