Storm88 schrieb:Daher drosseln die momentan wenn überhaupt auf 100 KB/s ab 60 GB Traffic.
Ich habe bisher auch überall nur von einer Drosselung - wenn überhaupt - ab 60 GB gelesen. Dennoch ist ausschlaggebend was in den AGB steht. Wenn sie wollten dürften sie Neukunden ab dem ersten Tag ab 10 GB pro Tag drosseln. Außerdem sind die AGB wachsweich formuliert. Die behalten sich im Prinzip alles vor.
2. ÜBERTRAGUNGSGESCHWINDIGKEIT
Um allen Kunden jederzeit die schnellstmögliche Übertragungsgeschwindigkeit im Breitbandkabelnetz zu bieten, nutzt Kabel Deutschland folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen:
a.) An den Knotenpunkten des Breitbandkabelnetzes werden automatisch Gesamt-Verkehrsvolumenmessungen durchgeführt. Grundsätzlich wird jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet. Nur wenn die Gefahr einer Überlastung des Netzes besteht, ist Kabel Deutschland berechtigt, in den betroffenen Netzsegmenten den Verkehr zur Sicherung der Servicequalität folgendermaßen zu priorisieren: 1.) Zeitkritische Anwendungen (z.B. Video-Streaming, Internet-/ Videotelefonie, Online-Gaming) erhalten Vorrang vor allen anderen Anwendungen, 2.) alle anderen Anwendungen (z.B. Internetsurfen, Social Network) haben immer Vorrang vor Filesharing-Anwendungen (z.B. Peer-to-Peer, One-Click-Hoster und Net-News). Dadurch kann sich in den betroffenen Netzsegmenten die Übertragungsgeschwindigkeit zunächst für diese letztgenannten Anwendungen reduzieren. Lediglich wenn hierdurch Engpässe nicht beseitigt werden können, ist eine Reduzierung der Übertragungsgeschwindigkeit für vorrangig transportierte Anwendungen, nur zuletzt auch für zeitkritische Anwendungen möglich.
b.) Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, ist Kabel Deutschland berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internetsurfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video on Demand, Chat, etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar.
c.) Kabel Deutschland behält sich vor, die Maßnahmen nach a.) und b.) anzupassen, wenn und soweit dies aus technischen Gründen oder auf Grund neuer Anwendungen und/oder derzeit noch nicht absehbarem Nutzungsverhalten erforderlich ist, um das durch die beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen verfolgte Ziel weiterhin erreichen zu können.
S!L3NC3R schrieb:Was würdest du an meiner stelle tun?
Erstmal die Bandbreitengarantie von easybell abwarten.
Weißt du zufällig wer von denen fastpath schaltet bei vdsl?
Bei VDSL gibt es kein Fastpath.
PS: Die Frage nach der MVLZ ist noch offen.
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