Hallo zusammen,
ich weiß, das hier ist kein Rechtsforum, aber der ein oder andere wird sicher einen guten Hintergrund haben und ich frage nur, weil ich wissen will, ob es sich zum Beispiel lohnt, mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen. Wäre toll, wenn ihr auch die Geschichte mal durchlest.
Mir ist folgendes passiert:
Ich habe über Nacht auf einem Miethaus bei meiner Freundin auf einem zugehörigen Parkplatz auf dem Grundstück geparkt.
Über Nacht ist wie unten im Bild dargestellt ein Steinplatte gebrochen, gegen die Front gekippt, dann abgerutscht und entlang geschrappt und schließlich auf der Stoßstange liegen geblieben. Auslöser war vermutlich die Witterung durch Arbeiten (Wärmeausdehnung/Wasser) des dahinterliegenden Kieses an der Hauswand. Ich habe den Schaden am nächsten Morgen entdeckt und direkt dem Gebäudeeigentümer gemeldet und dieser Kontakt mit seiner Versicherung (Gebäudehaftplicht?) aufgenommen.
Der Vermieter hat der Versicherung gemeldet, dass es so aussieht, als wäre jemand gegen den Stein gefahren, dieser also schon davor (an-)gebrochen gewesen sei. Ich habe den Stein defintiv nie berührt.
Die Versicherung hat den Schaden darauf hin abgelehnt, da dieser zuvor keine Kenntnis von dem Schaden hatte und somit auch nicht dafür haftbar wäre. Das Schreiben war sehr lapidar formuliert und bestand aus einem einzigen Satz.
Nun meine Frage: Liegt ein Ansspruch meinerseits gegenüber dem Vermierter vor? Ich sehe das theoretisch schon so. Von mir aus hat der Vermieter dann wieder Anspruch gegenüber dem, der seinen Stein kaputt gemacht hat. Aber sein Stein, hat mein Auto zerkratzt.
Sprich - ist es Wert hier ein Fass aufzumachen und zum Anwalt zu gehen und einen möglichen Anspruch durch diesen gelten zu machen?
Der Schaden lässt sich irgendwo mit 500-1500€ je nach Reparaturmethode festsetzen.
Ich habe kein Rechtschutzversicherung.

ich weiß, das hier ist kein Rechtsforum, aber der ein oder andere wird sicher einen guten Hintergrund haben und ich frage nur, weil ich wissen will, ob es sich zum Beispiel lohnt, mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen. Wäre toll, wenn ihr auch die Geschichte mal durchlest.
Mir ist folgendes passiert:
Ich habe über Nacht auf einem Miethaus bei meiner Freundin auf einem zugehörigen Parkplatz auf dem Grundstück geparkt.
Über Nacht ist wie unten im Bild dargestellt ein Steinplatte gebrochen, gegen die Front gekippt, dann abgerutscht und entlang geschrappt und schließlich auf der Stoßstange liegen geblieben. Auslöser war vermutlich die Witterung durch Arbeiten (Wärmeausdehnung/Wasser) des dahinterliegenden Kieses an der Hauswand. Ich habe den Schaden am nächsten Morgen entdeckt und direkt dem Gebäudeeigentümer gemeldet und dieser Kontakt mit seiner Versicherung (Gebäudehaftplicht?) aufgenommen.
Der Vermieter hat der Versicherung gemeldet, dass es so aussieht, als wäre jemand gegen den Stein gefahren, dieser also schon davor (an-)gebrochen gewesen sei. Ich habe den Stein defintiv nie berührt.
Die Versicherung hat den Schaden darauf hin abgelehnt, da dieser zuvor keine Kenntnis von dem Schaden hatte und somit auch nicht dafür haftbar wäre. Das Schreiben war sehr lapidar formuliert und bestand aus einem einzigen Satz.
Nun meine Frage: Liegt ein Ansspruch meinerseits gegenüber dem Vermierter vor? Ich sehe das theoretisch schon so. Von mir aus hat der Vermieter dann wieder Anspruch gegenüber dem, der seinen Stein kaputt gemacht hat. Aber sein Stein, hat mein Auto zerkratzt.
Sprich - ist es Wert hier ein Fass aufzumachen und zum Anwalt zu gehen und einen möglichen Anspruch durch diesen gelten zu machen?
Der Schaden lässt sich irgendwo mit 500-1500€ je nach Reparaturmethode festsetzen.
Ich habe kein Rechtschutzversicherung.

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