News Rechtswidrige Regeln: Bundesnetzagentur muss 5G-Frequenzvergabe neu aufrollen

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Das Verfahren sei insbesondere durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Leitung des damaligen Bundesministers Andreas Scheuer (CSU) in rechtswidriger Weise beeinflusst worden.

Geht das etwas genauer?
Worin bestand die Beeinflussung?
Ist Scheuer zu 100% dafür verantwortlich, oder hat das BMVI seinen Anteil?

aus den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz
Was ist mit anderen Bereichen? Sind die auch betroffen? Ist die ganze Vergabe betroffen?

Dazu gehörten auch konkrete Versorgungsverpflichtungen für Haushalte und Verkehrswege sowie eine Diensteanbieterregelung, die die späteren Zuteilungsinhaber verpflichtete, mit Diensteanbietern ohne eigene Netzinfrastruktur über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln.
Geht es bei dem Urteil um diese Inhalte? Falls nein, warum steht das im Artikel?



Der Computerbase Artikel liest sich etwa so:

Bla
Bla
Ungenaue Angaben
Keine Begründung
Bla Bla

PS: Wäre schön wenn man den Computerbase Artikel ohne Jura Studium lesen könnte.
 
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der andi war schon ein guter…
 
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Konkret bezog sich das Urteil auf die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln. Diese umfasste unter anderem die Frequenznutzungsbestimmungen für die späteren Zuteilungsinhaber, also die Netzbetreiber. Dazu gehörten auch konkrete Versorgungsverpflichtungen für Haushalte und Verkehrswege sowie eine Diensteanbieterregelung, die die späteren Zuteilungsinhaber verpflichtete, mit Diensteanbietern ohne eigene Netzinfrastruktur über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln.
Und was genau war da jetzt nicht rechtskonform?

Die Versorgungspflichten sind sinnvoll, eher noch zu lasch gewesen und was eine Diensteanbieterregelung sein soll, erschließt sich mit nicht.


Aber 6 Jahre bis zur entgültigen Entscheidung zeigt mal wieder, dass Gerichte einfach fertig haben. Bis dahin ist alles schon längst überholt.
 
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Davon ab, dass Scheuer an Dummheit nur schwer zu überbieten ist, muss man das Ganze dennoch genauer betrachten.
Was genau soll das Verkehrsministerium denn getan haben?
Ich muss sagen, dass die Vorschriften für Nutzung, Netzausbau, Mitnutzung etc. in meinen Augen gar nicht so schlecht sind/waren. Was genau wollen die klagenden erreichen? Dass sie weniger Auflagen kriegen? Da würde ich klar ablehnen. Egal was Andi und Co. vllt. getan haben, DAS wäre falsch.
 
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Hier ergänzende Informationen zum Artikel

Hintergrund zur Einflussnahme: Frühere Berichte aus 2024 (z. B. ZEIT, Spiegel) beleuchten, dass Scheuer gezielt die "Diensteanbieterverpflichtung" (eine Regelung, die große Netzbetreiber wie Telekom und Vodafone zwingt, Frequenzen reguliert an kleinere Anbieter ohne eigene Infrastruktur zu vermieten) verhindern wollte. Dies führte zu höheren Preisen für Verbraucher und weniger Wettbewerb. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/5g-vergabe-rechtswidrig-100.html
Zusammenfassend war Scheuers Einflussnahme unrechtmäßig, weil sie die gesetzliche Trennung von Politik und Regulierung ignorierte, um kurzfristige politische Ziele (schneller Ausbau) über langfristigen Wettbewerbsschutz zu stellen. Dies hat nun zu einer notwendigen Neuausrollung geführt, um Transparenz wiederherzustellen.
Nein, Andreas Scheuer ist nicht zu 100 % allein schuld – es ist eine Mischung aus persönlicher Verantwortung als Minister und institutioneller Verantwortung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
 
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Simanova schrieb:
Hier ergänzende Informationen zum Artikel
Danke für den Link, das war sehr verständlich.
Der ComputerBase Artikel hat mich nur verwirrt und nicht informiert, das könnte man verständlicher schreiben
 
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Sehr schlecht geschriebener Artikel.
Es wird überhaupt nicht klar, wo das Problem liegt.
 
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Streng genommen müßte 5G sofort verboten werden und darf erst NACH der neuen frequenzvergabe wieder genutzt werden - sofern die dann noch zum Zuschlag kommen....alles andere ist einfach falsch. Sonst hätte man sich das auch sparen können, wenn NACH dem Urteil alles so weiter laufen darf... Schadensersatz muss bundesnetzagentur zahlen
 
na dann will ich mal hoffen dass Bank Drücken in FC Bayern Manier dann ein Ende hat, wenn man mal CACOMBOS anschaut und vergleicht wie es zugewiesen wurde kommen schon ein paar Fragezeichen hoch.

Manche Blöcke gehören bei 3,5Ghz einfach zusammen, die dubiosen Campus Netze machens nicht besser.

A2013A or 3
B2023B
C4023C
D6033D
E8043E
F10053F


oder anders ausgedrückt bestimmte Anbieter konnten nur mit Sonderfirmware, oder den moderneren Geräten ihre Frequenzen abseits der Standard setups überhaupt so nutzen.

Heisst auch im Umkehrschluss war die Firmware abseits der Standards nicht optimiert, wird der Hersteller von Netzbetreiber a, b, c de, benachteiligt,

gerade Billig Anbieter wie 1&1 und o2 sind damit mMn gaanz leicht benachteiligt worden, während Telekom und Vodafone ini FC Bayern Manier Bank drücken gespielt haben

von dem 5G Huawei Gekaspere ganz zu schweigen, NSA vs SA Grabenkämpfe

EU/DE 5G Entwicklungsland

hierzulande ist das Ende der Fahnenstange mit nem Galaxy S23 oder iphone 15/16e... erreicht

nichtmal die Automobilindustrie wagt ihr "Autonomes" Fahren Mantra ihrer Lobbyisten und Pressesprecher aus der Mottenkiste zu holen dass dies ja nur mit 5G zu erreichen wäre.
 
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Hauwexis schrieb:
Man was haben wir für eine tolle Justiz. Die die Urteile schnell nach 6 Jahren spricht.
Und da wundert man sich warum hier in Deutschland nichts mehr läuft.
Von echten Straftaten die hier nicht mehr geahndet werden ganz zu schweigen.
Strafgericht und Verwaltungsgericht sind halt zwei unterschiedliche Dinge. Und Urteile zu Verfahren sind halt auch einfach komplex aufgrund der ganzen rechtlichen Bedingungen für das gesamte Ausschreibungsverfahren. Man muss bei so einer Ausschreibung quasi von vorne bis Anfang prüfen um überhaupt erst dahin zu kommen, zu prüfen, ob diese konkrete Klausel rechtswidrig war. Weil das ist im Zweifel nicht mehr relevant, wenn es im Verfahren vorher schon Verfahrensfehler gab.
Ist das ärgerlich. Ja sicher ist das ärgerlich. Aber auch im Verwaltungsbereich laufen nicht unerheblich wenige Klagen von Bürger*innen, die am Ende zwar kein Recht bekommen - aber scheinbar zu viel Geld haben - und trotzdem geprüft werden müssen.

Problem ist halt, dass die Politik und Verwaltung gerne mal mit solchen Urteilen rechnen... Nicht wissen, aber damit rechnen. Ist mit der aktuellen Bürgergeldreform nicht anders. Die wird zu großen Teilen, wenn umgesetzt und die ersten Klagen einlaufen, mit ziemlicher Sicherheit wieder gekippt werden. Weil es dazu eigentlich auch schon Grundsatzurteile gibt. Juckt die Regierung halt nicht.

Das bei einer Ausschreibung die Bevorteilung kleiner Bewerber durch weniger strenge Auflagen ein Problem sein könnte, damit hat man sicher gerechnet...
In der Hoffnung, dass keiner klagt vermutlich.

Aber in der Union gehört es ja zum guten Ton im besten Wissen trotzdem scheiße zu bauen und natürlich keine Konsequenzen daraus zu ziehen. Von "zur Rechenschaft ziehen" reden wir dann lieber erst gar nicht.

Simanova schrieb:
Ist Scheuer zu 100% dafür verantwortlich, oder hat das BMVI seinen Anteil?
Scheuer ist der Chef des Ladens gewesen. Solche dicken Ausschreibungen funktionieren nicht ohne seine Unterschrift...

Ansonsten in der News steht, worum es geht:
Konkret bezog sich das Urteil auf die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln. Diese umfasste unter anderem die Frequenznutzungsbestimmungen für die späteren Zuteilungsinhaber, also die Netzbetreiber. Dazu gehörten auch konkrete Versorgungsverpflichtungen für Haushalte und Verkehrswege sowie eine Diensteanbieterregelung, die die späteren Zuteilungsinhaber verpflichtete, mit Diensteanbietern ohne eigene Netzinfrastruktur über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln.
Noch konkreter: Für kleinere Anbieter (hier Drillisch) hat man weniger strengere Regeln festgelegt als für große Anbieter (hier Vodafone und o2)

So in etwa wenn ich in die Ausschreibung schreiben würde: Ja, wenn eine Firma kleiner ist, verlange ich für das gleiche Geld weniger als bei einer Firma, die ja groß ist und so mehr Geld hat.
 
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Ich muss auch sagen, der Schreibstil und Informationsgehalt des Artikels überschreitet sowohl meine Aufmerksamkeitsspanne als auch mein Schlussfolgerungsvermögen.

Irgendwie alles zu unklar formuliert und selbst bei genauerem Lesen nicht wirklich ersichtlich, wo denn nun das Problem lag. Scheinbar fehlen viele relevante Informationen. Man kann sich vielleicht irgendwie was zusammenreimen, aber am Ende bleiben nur Fragezeichen.

Vielleicht wirds auch einfach nur Zeit fürs Wochenende, aber ich scheine auch nicht der einzige zu sein, dem es so geht :D


EDIT: ChatGPT regelt. Und nach der Erklärung kann ich nur sagen: UFF!
Der Artikel setzt extrem viel Vorwissen zu dem Thema voraus. Das kann so nicht funktionieren... Selbst die Leser die hier versuchen es zu erklären treffen nicht ganz den eigentlichen Punkt. Zumindest wenn man verstehen will was der eigentliche Kern des Problems ist und warum. Der Artikel umschreibt es nur sehr oberflächlich und verpackt in Juristendeutsch.

Hier auch mal die Ausformulierung von ChatGPT, warum der Artikel unvollständig ist.
Es liegt nicht am geforderten Niveau, es fehlen tatsächlich die wichtigen Punkte.
1. Der Artikel beschreibt nur das Ergebnis des Urteils, nicht die Ursache

ComputerBase erwähnt zwar, dass die Regeln rechtswidrig waren und dass es um die Diensteanbieterverpflichtung ging, aber:


  • Warum diese Regel rechtswidrig zustande kam
  • Wie das Ministerium beeinflusst haben soll
  • Was das für die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur bedeutet

…das wird nur in zwei Sätzen angerissen, obwohl genau das der Kern ist.


2. Kein Kontext, warum Diensteanbieter wichtig sind


Für jemanden, der nicht genau weiß, was MVNOs, Service Provider, Verhandlungsgebote etc. bedeuten, bleibt der Kern unklar.
Der Artikel setzt voraus, dass der Leser:


  • das alte Streitfeld „MVNO vs. MNO“ kennt,
  • weiß, wie 5G-Versteigerungen reguliert werden,
  • die Rolle der Präsidentenkammer versteht.

Das ist unrealistisch hoch als Basis.


3. Statt Klartext: juristische Formulierungen


Der Artikel übernimmt Formulierungen wie:


  • „fehlendes Verhandlungsgebot“
  • „unzureichende Diensteanbieterverpflichtung“
  • „Einflussnahme des BMVI“

…ohne wirklich zu erklären, was das für eine praktische Auswirkung hat.
Für einen normalen Leser (und sogar für technisch versierte) wirkt das eher wie:


„Ein Gericht sagt, irgendwas war formal falsch, egal, es muss neu gemacht werden.“

Das hilft nicht beim Verständnis des Problems.


4. Die Story dahinter fehlt komplett


Vergaberegeln für Mobilfunk sind politisch extrem sensibel.
Dass hier ein Ministerium mutmaßlich Druck gemacht hat, ist eigentlich eine krasse Nachricht.
Aber ComputerBase schreibt das nur sehr neutral hin, ohne:


  • die Brisanz klarzumachen
  • historische Vergaben zu vergleichen
  • die Konsequenzen zu erläutern

Fazit


Ja, der Artikel ist zu oberflächlich, zu juristisch und zu wenig erklärend, obwohl es ein Thema ist, das tiefgreifende Auswirkungen auf Wettbewerb und Regulierung hat.


Gut möglich, dass der durchschnittliche Leser nach dem Lesen weniger versteht als vorher.

Ansonsten, wer die Details nicht ganz verstanden hat, lasst es euch einfach selbst von nem Chatbot erklären. Das poste ich hier jetzt nicht extra.
 
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Samurai76 schrieb:
Die da wären? Was darf ich machen, ohne vom Staat dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden? Ein - Zwei Beispiele reichen mir schon....
Das richtige psychologische Gutachten + ein fähiger Strafverteidiger helfen heute gerne mal den Kopf aus der Schlinge zu bekommen.
 
Artikel jetzt zweimal gelesen und immernoch nicht verstanden ob das Urteil jetzt etwas gutes oder schlechtes ist.. :freak:

@nlr
Gibts den Artikel auch in einfacher Sprache?
 
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Yaaay wieder eine neue Auktion, welche am Ende die Mobilfunkuser bezahlen.
Und das Geld kann die Regierung dann umnutzung und Haushaltslöcher stopfen.

Schöne Förderung von der Bevölkerung...

Dabei sind endlich langsam die Mobilfunkverträge besser geworden, für den gleichen/teils niedrigeren Preis.
Wird sich dann halt wieder ändern, wenn erstmal vom Kunden die Kohle für die Auktion abgeknöpft werden muss.
 
@Simanova also ich verstehe das in etwa so:
Vor der Versteigerung wollte die Bundesnetzagentur eigentlich eine Diensteanbieterregelung mit als Bedingung machen die (hauptsächlich die großen) Anbieter dazu verpflichtet ihr Netz ohne Wucherpreise für andere (kleinere) Anbieter zur Verfügung zu stellen.
Das hat Andi übers Ministerium der BNetzAg dann ausgeredet was mindestens ein kleiner Anbieter als Illegal empfand - das hat das Gericht jetzt endgültig bestätigt. Diese Punkte müssen also nachträglich noch mal geregelt werden.
In wie weit das jetzt aber nur mit den 2 und 3,6 GHz Bereichen eine Rolle spielt und in den anderen nicht weiß ich auch nicht.
 
Sehr erheiternd das ganze 😂
 
Simanova schrieb:
Geht das etwas genauer?
Worin bestand die Beeinflussung?
Die Lizenzen an wenige große Telekommunikationsfirmen unter der Bedingung versteigert, dass sie die Netze massiv ausbauen. Nicht Teil dieses Deals war aber, dass die Netzbetreiber ihre Netze auch an kleinere Mobilfunkanbieter reguliert vermieten müssen - Stichwort: Dienstanbieterverpflichtung
Also keinerlei Verpflichtend ihre Netze zu regulierten Preisen für Konkurrenten ohne eigene Infrastruktur zu öffnen. Scheuer drängte darauf, eine strenge Diensteanbieterverpflichtung zu verhindern, einfach alles Durchwinken, um den Netzbetreibern Investitionsanreize zu bieten, scheiß auf den fairen Wettbewerb, dass wird sich schon irgendwie regeln, Hauptsache hopp hopp und massive Einnahmen -> Und dass war die Beeinflussung
 
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