Bright0001
Commander
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@Rome1981 Da du mir auch im dritten Post keine konkrete Quelle nennen konntest, hab ich selbst nachgeschaut. Neben dem StGB und dem UWG ist wohl das sich gerade in Entwicklung befindliche Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen die eindeutigste Quelle, da es dort in §4 heißt
Ein Geschäftsgeheimnis darf nicht erlangen, nutzen oder offenlegen, wer das Geschäftsgeheimnis über eine andere Person erlangt hat und zum Zeitpunkt der Erlangung, Nutzung oder Offenlegung weiß oder wissen müsste, dass diese das Geschäftsgeheimnis entgegen Absatz 2 genutzt oder offengelegt hat.[...]
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