Ich finde die Regelung gut, auch wenn ich hier eine Day1-Switch2 mit dementsprechend schwerer zu tauschendem Akuu habe. Aber ich habe auch eine 2017er Switch1, die auch intensiv mobil genutzt wurde, und deren Akku zwar mittlerweile etwas schwächer ist, aber weit davon entfernt, ausgetaucht werden zu müssen. Auch die JoyCons (ich gehe davon aus, dass diese auch angepasst werden müssen) der ersten Switch funktionieren noch tadellos.
Dass das Ganze mit großen technischen Änderungen einhergeht kann ich mir hingegen nicht vorstellen. Ich kenne die Regelung icht im Detail, aber die Auszüge, die ich jetzt gefunden habe, besagen, dass der Wechsel mit Spezialwerkzeug erlaubt ist, wenn dieses beiliegt. Ich könnte mir also vorstellen, dass Nintendo die neue Regelung darauch erfüllt, dass auf das Verkleben des Akkus verzichtet und ein Mini-Schraubendreher für deren eigenes System beilegt wird. Wir werden sehen.
Aber: Bislang ist das erst mal ein Gerücht hier. Wie so oft könnte es auch Bestandsschutz geben, da die Switch2 ja vor Inkrafttreten der Regelung in den Markt eingeführt wurde. Ein eventuelles Redesign in ein paar Jahren (OLED, Lite, o.ä.) würde aber vermutlich wie ein neues Modell dann diesesn Regelungen unterliegen.
Auch bei Handys ist es wohl nicht so einfach, wie sich das manche hier vorstellen. Ich lese hier was von Ausnhamen für Geräte, die "für die regelmäßige Nutzung im Wasser designt sind", und das tritt nicht auf ganz wenige Nischen-Modelle zu.