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Rückgaberecht

wenn ich so manchen beitrag hier lese, frage ich mich wirklich, warum so viele menschen lern-und beratungsresistent sind. wie schaffen die es nur durch ihr leben?

da gibt es massig beirtäge, in welchen darauf hingewiesen wird, dass das thema "umtausch" und der immer wieder gerne zitierte satz "geöffnete software ist vom umtausch ausgeschlossen" bei fehlerhafter software keine rolle spielt und trotzdem gibt es hier absolut sinnfreie beiträge.

meine fresse, in einem beitrag hier gibt es sogar eine verlinkung zu einer lawseite für lernbehinderte!

im grunde kann der ganze thread dicht gemacht werden. es gibt hier nichts mehr zu diskutieren.

Der Käufer hat aus dem Kaufvertrag im Prinzip einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Überlassung einer mangelfreien Ware. Ist die Software mit Mängeln behaftet, die deren Brauchbarkeit zum vorgesehenen Zwecke wesentlich beeinflußt, so kann der Käufer gegen den Verkäufer Ansprüche geltend machen, die sich aus dem Kaufrecht ergeben. Ein Mangel kann vorliegen, wenn die Nutzung des Programmes ohne erkennbare Ursache zum Abbruch des Arbeitsvorganges führt, so dass bereits gewonnene Arbeitsergebnisse verlorengehen. Hierzu gehört aber auch eine fehlerhafte Dokumentation in den beigelegten Unterlagen des Programms oder die Untauglichkeit, die vorausgesetzten Arbeitsgänge ablaufen zu lassen. Ein aktuelles Beispiel ist etwa die Untauglichkeit eines neugekauften Finanzprogramms, in EURO zu rechnen.

In solchen Fällen hat der Kunde verschiedene gesetzliche Vorgehensweisen gegen den Verkäufer. Zu nennen sind hier vor allem Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages (sog. Wandlung), Minderung des Kaufpreises und unter Umständen auch auf Schadensersatz. Der Anspruch auf Minderung des Kaufpreises dürfte beim Erwerb von Software kaum eine Rolle spielen. Wer will schon einen Teil des Kaufpreises zurück, wenn das erworbene Programm nicht oder nur teilweise läuft? Auch eine Reparatur der Software wird bei Standardprogrammen in der Praxis nicht vorkommen, schließlich kann sich etwa ein Kaufhaus kaum einen Programmierer leisten, der den neuesten Bugs eines tausendfach verkauften Spieles beseitigt.

Auch ein Umtausch des Programmes (sog. Nachlieferungsanspruch, § 480 BGB) ist nach den gesetzlichen Vorschriften möglich. Allerdings wird ein Umtausch unserem Käufer kaum helfen, wenn der Fehler in der Programmierung der Software selbst liegt, also nicht etwa nur der Datenträger defekt ist. In diesem Fall bleibt aber immer noch der Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages, der sich aus § 462 BGB ergibt. Dem Käufer hat also das Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben.

quelle: http://netlaw.de/beitraege/1999/software.htm

jeder der irgendwann mal eine kaufmännische ausbildung hatte, sollte sowas aber auch im schlaf beantworten können, insbesondere jene menschen, welche im handel arbeiten, sollten sowas erst recht wissen.
 
Klar kann man das zurückgeben.

Zu Dark198th Beitrag noch ein kleiner Vergleich.
Wenn ne Kaffeemaschine kauft, muss sie funktionieren. Wenn nicht, ist das nicht die Schuld des Verkäufers, da er zu 99% nur ein Zwischenhändler ist.
Austauschen muss er sie trotzdem.

So verhält es sich auch mit Software, eigentlich logisch.

mfg,
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte heute auch mal ein Problem mit den Texturen. Bei mir war mal kurz der Boden weg (grau), nach ein paar Sekunden war er aber wieder da. Davon abgesehen läufts gut.
 
Eigentlich müsste bei dem Spiel doch Produktmängelhaftung greifen? Bin da nicht so bewandert.
 
Also nochmal, jeder Händler nimmt das Teil zurück und wer so überheblich ist und sich auch noch so wie einige hier lustig macht über die geprellten Käufer der muss sich nicht wundern wenn Hersteller wie Rockdingsbums weiterhin Ihr mieses Spiel mit den Verbrauchern durchzieht. Die müssen endlich lernen das der PC User erwachsen geworden ist und sich nicht veralbern lässt. Und wer so naiv ist und glaubt die würden an den Problemen arbeiten der unterstützt ohne es zu wollen diese Art der Abzockerei. Die hatten reichlich Gelegenheit das Teil einwandfrei auszuliefern wollten aber unbedingt das Weihnachtsgeschäft mitnehmen und haben sich dazu entschlossen den unfertigen Kram zu verscheuern. Das sollte jedem klar sein. Und die von Rockdings haben nichts anderes gemacht als viele schon vor Ihnen, wir sind der Kunde und wenn wir dieses miese Spiel mitspielen dann müssen wir uns über so eine Abzockerei nicht wundern.
Ganz schnell zurück zum Händler mit dem Teil und warten bis die Ihre Schularbeiten gemacht haben. Für mich jedenfalls wird GTA4 auf dem PC der Ladenhüter des Jahres.
 
Also am Wochenende wenn ich wieder einkaufen gehe, dann werde ich in sämtliche PC Geschäfte gehen und vor dem Spiel warnen (am besten noch die Geschäftsführung).

Und ich denke mal das wir wirklich noch Folgen für Rock* haben. Schlimmsten Falls gehen sie Konkurs was ich mir eigentlich auch wünschen würde (wenn sich danach ein neuer Entwickler für die GTA reihe findet).
 
Flockyflo schrieb:
Schlimmsten Falls gehen sie Konkurs was ich mir eigentlich auch wünschen würde (wenn sich danach ein neuer Entwickler für die GTA reihe findet).

:D Der Brüller des Tages... Du weißt schon das die PC Version nur nen Schmankerl ist und sich R* schon an der Konsolenfassung dumm und dämlich verdient hat.
Wir können von Glück reden, wenn das Spiel vernünftig gepatcht wird und es in ein paar Jahren GTA 5 auf dem PC gibt...
 
Wenn die GTA4 nicht schleunigst verbessern - kann man glücklich sein wenn GTA5 niemals für den PC erscheint. Dann wird für das Geld eben was anderes gekauft!
 
Heretic Novalis schrieb:
was sich hier aufgeregt wird... als ob niemand die tests und berichte gelesen hätte ...
ich freu mich schon auf die ersten klagen, die abgeschmettert werden wegen vermeidbarkeit seitens der käufer - und das kindische geheule in diversen threads -.-

Ähem, Du hast anscheinend die ersten Tests und Berichte auch nicht gelesen, denn da stand absolut nichts was auf dieses Debakel hingewiesen hätte. Das stellte sich ja auch erst mit der Verkaufsversion heraus...
 
Ja, muss H0neyBe4r da voll zustimmen. Das es so ein Debakel wird, hat niemand erwartet/gewusst/gedacht.

Die Versionen die die Gamestar oder PC Games testeten, waren ohne die ganzen Kopierschutzmechanismen und den Datenmüll den man noch zusätlich installieren muss.
Das einzige Problem was vorhanden war, war das ATI Karten nicht funktionieren.
Rockstar versicherte den Magazinen aber, das dieses Problem bis zum Release gefixt würde.
Und jetzt dieser Skandal ...

So eine Softwarebaustelle habe ich wirklich in meiner 12 Jährigen Spielerära noch nicht erlebt.
Was hat die Programmierer nur dazu geritten ... die Verkaufsversion kann dort nie einer getestet haben, da Sie auf mindestens 60% aller Rechner nicht funktioniert.
Hauptsache noch schnell das Weihnachtsgeschäft absahnen ... unglaublich.
MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Top Rockstar! Und ich hab feststellen müssen dass das Game nur mit dem XBox Controller funktioniert.
Den hab ich natürlich nicht, man schwört auf Logitech.
Mh auf der Packung steht davon aber nichts. Also ab zurück in den MM sollen sie auf dem Müll sitzenbleiben bis er unter ihnen verrottet!
 
Also ich würde es auf jeden Fall sofort Reklamieren. Wenn Rockstar irgendwann ausreichend Patches bringen sollte kann man es sich immer noch kaufen.
Aber wenn ich Sprüche höre wie "Die höchsten Einstellungen sind nur für zukünftige Karten gedacht." Da bekomme ich das Kotzen, verdammt sollen sie es wenigestens zugeben das sie es nach allen Regeln der Kunst verhauen haben. Allein dieser Kommentar ist ein Grund für eine Reklamation auf Grund von Mängeln denn das hätte auf der Packung stehen müssen!

Ach und noch etwas diese ganzen Lizenzvereinbarungen die man per Klick akzeptiert kann man sowieso in die Tonne kloppen. Nach dem deutschen Recht müssen sämtliche Vereinbarungen die Teil des Kaufvertrages sind (wie z.B. AGB [verdammt ohne "s" am Ende] und Lizenzvereinbarungen) gegenüber Nichtkaufleuten (was wir wohl fast alle sind) vor Abschluss des Kaufvertrages bekannt gemacht werden. Alles was man erst nach Abschluss des Kaufvertrages serviert bekommt ist in Deutschland ungültig. Dazu zählen natürlich auch Lizenzbedingungen, EULAs usw. die sich erst im inneren der Packung befinden oder gar bei der Installation erst aufpoppen. In anderen Ländern ist sowas gültig hier nicht. Wollte das nur mal anbringen da hier ja mehrfach über diese Vereinbarungen diskutiert wurde.

Eins noch, sofern bei dem Händler nicht in den AGB steht das er sich das Recht vorbehält schadhafte Produkte nachzubessern (in einer angemessenen Zeit) dann kann er auch hinterher nicht unbedingt drauf bestehen. Gerade in diesem Fall in dem kein geeigneter Termin genannt werden kann und die Probleme auch einen Umfang haben das es eher unwahrscheinlich erscheint das sie bald gelöst werden ... gerade hier kann man auf sein Geld bestehen.
 
.VonYc. schrieb:
Medien (CD's, DVD's, BlueRays und Video/PC Spiele) sind in der Regel vom Umtausch ausgeschlossen.
Wenn Sie geöffnet sind, wird es so ziemlich unmöglich sein, Sie zurück zu geben. Gerade bei Media Markt, Saturn etc., die Ihre einheitlichen Kulanzen haben und keine Ausnahmen machen, wird das sehr schwer werden.

In der Regel ja , aber bei völlig verbuggter Software könnte sich da einiges ändern und da GTA IV kein Einzellfall ist sondern bei fast allen so eine Katastrophe würde ich sagen erhöhen sich die chancen für eine Rückgabe drastisch
 
Das ist kein Umtausch im Sinne eines Widerrufes sondern einer Sachmängelleistung und diese ist gesetzlich verankert und von der Benutzung der Ware absolut unabhängig. Fertig!
 
Dome87 schrieb:
Wie stellt sich denn Amazon.de bei Rückgabe geöffneter Ware an?

Bei mir haben sie mal einmalig ein Game aus Kulanz zurück genommen .
Amazon halt.sind halt die besten was Service betrifft
 
sowas wollen wir garnicht hören.. ;/ trotzdem schlägt es wieder in die kerbe mit "geprellte kunden während die piraterie ungeschoren davon kommt!"
 
Das wurde bei einigen Gothic-Titeln auch so gehandhabt, ist idR kein Problem zu schlimm verbuggte Software zurückzugeben.
 
Hi,

habe auch Geld zurück bekommen bei Bening.

Obwohl der gute Bengel das Spiel selber auf seinem XP Rechner mit ner 8800gt spielt und mich darauf hingewiesen hat das es eigentlich das Problem des Herstellers sein soll wenn es bei mir nicht funzt.

Aber wozu streiten wenn er es freundlich ohne gemurre kontrolliert und eingesackt hat.

Bye Jürgen
 
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