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Rückgaberecht

hav

Lt. Junior Grade
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Feb. 2006
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Wie ich gelesen habe wollen einige von euch GTA IV umtauschen!
Habe da mal ein wenig gelesen, ich habe ja selber heute das Spiel bei Media Markt gekauft.
Auf dem Kassenbon steht "Umtausch nur in OVP innerhalbvon 14 Tagen"
Habe dann mal die AGB's von Media Markt gelesen:

"Wir weisen auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hin: 1. Unser Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Der Verkäufer ist dem Käufer nach der gesetzlichen Regelung des Leistungsstörungsrechts innerhalb der gesetzlichen Fristen verpflichtet, soweit sich durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben.
3. Der Verkäufer hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, ausgenommen bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, sowie bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.
4. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers, wie Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
5. Die Ansprüche des Kunden bei Mängeln einer gebrauchten Sache verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab Kauf.
6. Ist ein Gerät nicht vorrätig, erfolgt die Lieferung des bestellten Gerätes nach Möglichkeit zu dem vereinbarten Termin. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfristen mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Tage der gesetzten Nachliefererfüllungsfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Wird ein Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, gelten folgende Bestimmungen:
a) Die Bestellung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Eine Annahme dieses Angebots erfolgt entweder durch ausdrückliche Annahmeerklärung schriftlich oder per eMail, spätestens mit Übergabe oder Versand der Ware.
b) Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Media Markt xxx

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sache sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ende Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
7. Erfüllungs- und Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers. Soll der Verkäufer die Kaufsache an einen anderen Ort liefern, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
8. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen zu Lasten des Käufers. Ausgenommen sind Rücksendungen infolge eines begründeten Anspruchs aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht.
9. Der vereinbarte Preis versteht sich in EURO incl. Mehrwertsteuer. Die Warten sind bei Abholung oder bei Lieferung Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zur Zahlung fällig.
10. Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung der den Zugriff rechtfertigenden Unterlagen bekannt zu geben. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer eine Ablichtung des Pfändungsprotokolls unverzüglich zu übersenden.
11. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, wenn der Käufer die Abnahme der Ware endgültig verweigert hat oder nach vorheriger nochmaliger Fristsetzung von mindestens fünf Tagen die Ware nicht abgenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 15 % des Verkaufspreises zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Käufer. Einen höheren Schaden hat der Verkäufer nachzuweisen.
12. Für etwaige Ratenzahlungskäufe gelten die §§ 491 ff. BGB.
13. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, der Sitz des Verkäufers als ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleich Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Im übrigen gilt die gesetzliche Regelung.
14. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Zumutbare handelsübliche Farb- und Maserabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.

Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vorbehalten, hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
15. Der Verkäufer weist darauf hin, dass zur Erfüllung des Vertragsverhältnisse die im Zusammenhang mit dem umseitigen Vertrag erhobenen Kundendaten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften von Beteiligungsgesellschaften der Media-Saturn-Holding GmbH verarbeitet werden. Die Daten werden nur zu dem genannten Zweck verwendet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. Der Verkäufer kann Daten zur Erbringung zweckgerichteter Dienstleistungen von weiteren gemäß § 11 BDSG beauftragten und sorgfältig ausgesuchten Partnerunternehmen verarbeiten lasen.
16. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig."


Interessant, denn im BGB steht folgendes:

"§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung *)
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn

1.
der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
2.
der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
3.
besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.
(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.
(5) 1Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. 2Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(6) 1Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.
2-----

*)
Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient auch der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12)."


Immerhin ist unser PC Spiel nicht mehr in der OVP (Entweder Siegel oder in Folie eingeschweißt). Jedoch unbeschädigt, vollständig und wir haben den Kassenbon!

Hier auch interessant, ein Link zum Thema - oftwaremängel und richtige Hardware: http://www.aufrecht.de/urteile/urheberrecht/softwaremaengel-und-richtige-hardware-lg-bonn-urteil-vom-27-februar-2004-az-10-o-61803.html
 
Die Originalverpackung ist das, was Du aus der Folie geholt hast, nicht die Folie selbst. Du musst sie schließlich entfernen, um die Ware überhaupt erst nutzen zu können. Schließlich kannst Du auch verdorbene Milch zurück geben, selbst wenn Du die Packung zerstört - also geöffnet - hast.

Ich gebe Rockstar 10 Tage Zeit für einen Patch. Danach geht es sofort zu Saturn gegen Bargeld zurück.

P.S. Ich fände es gut, diesem Thread eine Umfrage hinzu zu fügen, in der gefragt wird, wer das Spiel auch am 13.12. zurück bringt, wenn bis dahin nicht zufriedenstellend nachgebessert wurde. Bisschen Druck in Form von hohen Rückgabeambitionen kann nicht schaden.
 
Medien (CD's, DVD's, BlueRays und Video/PC Spiele) sind in der Regel vom Umtausch ausgeschlossen.
Wenn Sie geöffnet sind, wird es so ziemlich unmöglich sein, Sie zurück zu geben. Gerade bei Media Markt, Saturn etc., die Ihre einheitlichen Kulanzen haben und keine Ausnahmen machen, wird das sehr schwer werden.

Edit: @ sfranz

Das ist doch wohl mal ein Witz oder? Als ob das jemanden stört wenn sich hier welche beschweren, ganz davon abzusehen das von Rockstar oder der Media-Saturn GmbH hier eh keiner reinschaut! Du kannst dich schonmal drauf einstellen das deine Versuche nutzlos sind und du das Spiel schlichtweg behalten musst.
Ich kann eure Aufregung verstehen, jedoch wartet etwas Zeit ab und Ihr werdet mit sicherheit belohnt (Patches etc.). Schlimmer als es jetzt ist kann es nicht werden ...
MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Also.Bevor hier falsche Gedanken aufkommen *gg*

Das Spiel kann umgetauscht werden.Es gibt 2 Möglichkeiten.
Das Spiel ist nicht im vollen Umfang zu nutzen (zB der MP klappt nicht,aber der SP)so ist dem Hersteller die Möglichkeit einzuräumen diese Mängel zu beseitigen.(hier in Form eines Patches bzw bis zur 3)
Danach kann es zurückgegeben werden,wenn der Hersteller die Fehler nur unzureichend beseitigt hat.

Anders sieht es aber aus,wenn die Ware gar nicht zu nutzen ist.Dann kann diese im Normalfall sofort umgetauscht werden,solang ein Fehler des Verbrauchers mehr oder weniger ausgeschlossen werden kann.Man nehme zB den Artikel von PCGH und hat damit schon den "Beweis",das dieses Problem bei sehr vielen besteht.Dazu kommt noch die Aussage von R* das diese noch keine Lösung haben.

@VonYc
Stimmt nur bedingt.
Man kann diese nicht zurückgeben,wenn man kein technisches Problem hat.ZB eine Musik-CD.Man kauft diese,hört sich diese an und sagt"Näää,gefällt mir nicht".Dies kann tatsächlich nicht umgetauscht werden.
Wenn aber technische Mängle vorliegen,sind diese umzutauschen.Kulanz ist davon absolut nicht betroffen.Rechtlich steht dieses Recht nach dem BGB zu.Man muss dann nur hartnäckig bleiben^^
Zum Thema Kassenbon.Nicht immer alles glauben.Es wird ja auch gesagt das runtergesetzte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist,auch das ist rechtlich absolut nicht haltbar ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
ABER!! Bei den genannten Ketten (Media Markt usw.) findet man auch ganz oft Musik CD's die nicht eingeschweißt sind!! Das nur mal am Rande.

Anderer Versuch wäre folgender:

Angenommen Person A kauft bei Firma MM eine kopiergeschützte Software.
In diesem Fall unsere PC DVD GTA IV.

Bei der Installation dieser Software wird Person A dazu aufgerufen dem Lizenzvertrag zuzustimmen.
Mußten wir ja alle machen!

Da Person A diese Lizenzbestimmungen nicht zustimmen will, versucht diese die Software bei der Firma MM zurück zu geben. Da die Software nun nicht mehr eingeschweißt ist, weigert sich die Firma MM diese zurück zu nehmen, und Person A den Kaufpreis zurück zu erstatten.
Ohne die Software zu "öffnen" wäre es aber Person A nicht möglich gewesen die Lizenzvereinbarungen zu lesen.

Hat Person A das Recht die Software umzutauschen, bzw zurück zu geben? ;)
 
Wenn CDs o.ä. nicht versiegelt sind, dann kannst du das für einen evtl. Umtausch im Laden machen lassen. Wird dann meines Wissens nach nicht eingeschweißt, aber mit einem entsprechenden Siegel zugeklebt, dass beim Öffnen in jedem Fall zerstört wird.
 
@ Purdy: Natürlich kann man es versuchen, nur man sollte sich nicht alzu viel erhoffen. Meiner Erfahrung nach sind MM & Saturn etc. bei Spielen oder CD's sehr strickt.Wenn es diesen großen Elektromärkten bekannt wird, das GTA 4 massig Probleme hat und fast alle Kunden es zurückgeben wollen, können Sie theoretisch eine Rückrufaktionen annehmen. Aber bis es dazu kommt wurde eh schon alles gefixt.

Jedoch lese ich hier andauern nur von "umtauschen". Was bringt euch ein Umtausch? Das alte GTA4 gegen das neue GTA4 mit gleichen Problemen austauschen?! Spitze!
 
Zuletzt bearbeitet:
so da kläre ich euch mal auf,

es gibt kein umtauschrecht, das gesetztlich vorgeschrieben ist! sprich es gibt dann auch kein geld zurück.

wenn mediamarkt eca. sagt das spiel nehmen wir nicht an und geben dir das geld nicht zurück! weil es nicht beschädigt ist, so darf das mediamarkt machen.

viele märkte nehmen die ware aus kulanzgründen zurück. aber bei spielen wird es schon sehr schwierig.

viel Glück dem jenigen. Ach ja:

http://www.behrends-birkner-lausch....-tipps/gewaehrleitungsrecht-umtauschrecht.htm
 
@Master
Sorry,aber du gibst dir doch sogar selbst die Antwort^^

Das Gewährleistungsrecht greift, wenn die Ware mangelhaft ist. Dies ist der Fall, wenn

* sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat,
* sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet ,
* sie keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten darf,
* zuviel, zu wenig oder falsche Ware geliefert wird.

Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Wahl des Käufers

* die Ware zu reparieren oder
* für Ersatz zu sorgen.

Die gewählte Art der Nachbesserung muss für den Verkäufer zumutbar sein.

- Im hier gewählten Falle (GTA IV) ist die Ware mangelhaft (in allen 3 Punkten!)
- Somit bleibt über dem Verkäufer eine Reparatur zu ermöglich (kann der Verkäufer aber nicht)
- für Ersatz.Nunja,wäre ein wenig albern^^
- Somit ist beides nicht zumutbar

Darauffolgend wird bestimmt,in aller Regel.Das heißt soviel wie "im Normalfall","meistens" aber nicht IMMER!Dann würde dort stehen IST dem Verkäufer/Hersteller die Ausbesserung zu ermöglichen.
Eine Ausbesserung ist aber zunächst nicht zu erwarten.Zunächst ist unbestimmt,genau wie die heutige Aussage von R*.Es gibt KEINEN Zeitpunkt,wann die Ware ausgebessert werden kann.

Somit kann der Verkäufer auch keine Nachbesserung verlangen.

Allerdings bewegen wir uns damit schon auf dem Weg ins Gericht und dort wird es auch nur im Einzelfall entschieden.

Gute Nacht zesamme
 
Purdy, alles was du dort oben aufgezählt hast bezieht sich nicht auf Konsummedien.
Sowas wird dir MM auch sagen - "Nach dem Aufmachen der Schutzfolie ist eine Rücknahme eines Datenträgers nicht möglich."

Bevor hier weiter rumdiskutiert wird, einfach versuchen und hier posten, wies ausgegangen ist.
Viel Glück & gut Nacht ;)
 
Als Hobby-Jurist sage ich einfach mal: selbstverständlich kann man das Spiel zurückgeben (den Kaufvertrag widerrufen), da ein technischer Mangel vorliegt.

Mal zum Vergleich: Ihr kauft im Baumarkt eine Bohrmaschiene, öffnet zuhause die Verpackung, setzt einen Bohrkopf ein, setzt den Boher an die Wand - und nichts passiert. Eine Untersuchung ergibt, daß diese Bohrmaschiene aus technischen Gründen nicht Ihren Zweck erfüllen kann - dann kann ich die doch auch zurückgeben, schließlich bezieht sich mein Kaufvertrag nicht nur um eine nominale Bohrmaschiene, sonder ich erwarte - zu Recht - ach eine entsprechende Funktionalität.

Schöne Grüße,
Alexander
 
Na das war aber jetzt ein Schuss in Ofen ... sehr juristisch hast du die Sache nicht behandelt - Eine Bohrmaschine ist schließlich kein Medium.

Desweiteren kannst du eine Bohrmaschine nicht auspacken, 20 mal kopieren, 10 mal auf der Fesptplatte sichern und wieder einpacken.
Warum meinst du sonst, das Datenträger in der Regel vom Umtausch ausgeschlossen sind?!
MfG
 
Ich habs bei Amazon.uk geordert, und kann die Bestellung leider nicht mehr stornieren. Allerdings hat man 30 Tage Rückgaberecht, daher werd ich es erstmal unausgepackt ins Regal legen, wenn es nach drei Wochen keinen gescheiten Patch gegeben hat, geht es zurück, auch wenn ich dann auf den Versandkosten sitzen bleib.

Edit: Bzw. ein paar Tage früher, in drei Wochen ist ja schon Weihnachten...
 
Hallo zusammen,

ich frage mich bei den ganzen Diskussionen über einen offenbar nicht funktionierenden Softwareflicken aus dem "Hause" Rockstar was die Hersteller noch alles anstellen um den dummen Kunden zu prellen.
Man muss auf sein Rückgaberecht pochen und wenns sein muss sich den Fillialleiter rannholen und allen Beteiligten klar machen daß man die Rummsbude nicht mehr verlässt ohne sein Geld.
Mit aller Konsequenz sollte jeder dagegen vorgehen und sich nicht von den Sprüchen eines Verkäufers beeindrucken lassen, dann tauschen die zu 100% um.
Ich ärgere mich viel mehr darüber daß Rockstar vergessen hat wo Sie herkommen und wer Sie zu dem gemacht hat was Sie sind. Alle die sich das Teil gekauft haben, sollten es dahin bringen wo es her ist und es macht kaum Sinn auf etwas wie einen Patch zu warten. Die haben Ihre Kohle und der Kunde hat garnichts. Es sollte sich eine Gemeinschaft bilden, die den Hersteller bei so einem Nepp abstraft und zwar mit aller Konsequenz. So schnell wie die Preise nach Weihnachten fallen , da werde ich mir den Kram nochmal angucken und sehen ob die dieses unfertige Teil immer noch für 50 Euro verticken.Würde mich nicht wundern wenn denen morgen nen ganzes Heer unzufriedener Kunden die Bude einrennt ganz zu schweigen von dem was die noch an Rohlingen verkaufen. Die 49,99 Euro gibt die nette Tante bei Hertie mir morgen zurück sonst setz ich mich in den Eingang und mach "Werbung" .Nochmals, JEDER HÄNDLER NIMMT DASS DING ZURÜCK WENN ER HÄNDLER IST,
der Kunde ist zwar nicht der König aber er hat grossen Einfluss und den sollte er nutzen.
Bin seit heute 16 Uhr kein Fan mehr von Rockstar und über dieses veralbern von Fans der Serie so sauer daß ich am liebsten zum Verbraucherschutz gehen würde. Vieleicht würde ne Liste von tausenden Fans die geschlossen dagegen vorgehen etwas bewirken aber alleine kann sich jeder nur seine Kohle zurück holen.
Leider.
 
.VonYc. schrieb:
Na das war aber jetzt ein Schuss in Ofen ... sehr juristisch hast du die Sache nicht behandelt - Eine Bohrmaschine ist schließlich kein Medium.
Macht aber juristisch keine Unterschied: Hartes Recht für weiche Ware

Prinzipiell gilt also vom rechtlichen Standpunkt für den Kauf von Software nichts anderes als für den Erwerb eines Neuwagens oder einer Müslipackung.

;)
 
Habs mir gerade überlegt, werde mir morgen nen Termin beim Verbraucherschutz geben lassen und mal sehen was die so zu erzählen haben .Allein schon einfach der Aufwand an Zeit ,dann das herumprobieren am so wichtigen funktionfähigen PC den ich beruflich dringend brauche. Alles nur um zu der Erkenntnis zu kommen daß ich Müll gekauft habe ist mir den Gang wert, sollte jedem der Gang wert sein.
Gruss.
 
Hm, eigentlich beißt sich die Katze da ja selbst in den Schwanz: Ich kann nachvollziehen, dass Märkte geöffnete Software vom Umtausch ausschließen - aus der Historie heraus, dass es ganz einfach war, diese zu kopieren. (Die Debatte, dass es bisher noch nie einen wirklich wirksamen Kopierschutz gegeben hat, lasse ich mal links liegen, denn das sollte nicht das Problem des ehrlichen Kunden sein.)

Wenn ich aber nun zu MM oder Saturn gehe, und die mir aus diesem Grunde die Rückgabe verweigern, muss ich doch mit dem Finger auf den Kopierschutz weisen können (der in diesem Falle sogar auch noch die Wurzel allen Übels ist!). Alles andere wäre ja schon beinahe Verleumdung.
Zumal mir ganz klar ein Produkt verkauft wurde, welches weder im Sinne des Verkäufers noch des des Kunden funktioniert. Ein kaputtes Brettspiel kann ich ja auch zurückgeben. Es ist ja geradezu grotesk: Man gewinnt den Eindruck, dass kein einziger der Entwickler das Spiel jemals in einem PC getestet hat, die Unverträglichkeit zu den ATI-Karten ist jenseits von Stümperei, normalerweise haben Firmen, die sich solche Schnitzer leisten, in der freien Marktwirtschaft keine Überlebenschance.

Das Problem liegt natürlich auch daran, dass meine Kopie von GTA IV ja nun auf mich gebranded ist - aber hier sehe ich auch die Zuständigkeit bei Rockstar: Mein Händler muss die Verpackung zurück schicken und die bei Rockstar müssen sich selber darum kümmern, die Seriennummer wieder freizuschalten, WENN sie genau diese Kopie (bzw. ja eigentlich nur das Handbuch mit der aufgedrucken Serial) wieder verkaufen wollen.

Wie ich es drehe und wende, liegt die Verantwortung eigentlich beim Hersteller - und wenn sich Rockstar jetzt unverfroren hinstellt (wie es bei Gothic 3 geschehen ist) und behauptet, das Spiel sei toll und der Großteil der Kundschaft könne doch einwandfrei Spielen, würde ich für Sanktionen seitens der Spielergemeinde plädieren: Flashmobs auf Rockstar-Ständen bei Conventions und Messen, Aufkleberaktionen in Großmärkten (Spieleschachteln mit Warnhinweisen bekleben), den Support mit mails zuschwämmen, etc...

Eigentlich will ich ja viel mehr die Genugtuung als mein Geld zurück: Ich finde es einfach unverschämt und unglaublich niveaulos, als Firma solch ein Produkt auf den Markt zu bringen - ich würde mich in Grund und Boden schämen! Daher der Wunsch, Rockstar das Spiel links und rechts um die Ohren zu hauen... vielleicht schicke ich meine Packung auch einfach mit einem Messer durch an die zurück, oder starte eine Ebay-Auktion mit dem Titel "GTA IV, wie neu - nur einmal draufgekotzt".
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung)
Ich finde es generell immer gut, wenn die Kundschaft sich bei so einem vermurksten Produkt gemeinsam gegen den Hersteller wendet. Ich kann die Händler verstehen die da Stress machen und das Spiel ungern zurück nehmen werden. Sie können schließlich nichts dafür, dass das Spiel nicht läuft. Es geht aber auf ihre kosten den Versand zu übernehmen etc.
Man könnte aber eine gemeinschaftliche Aktion gegen den Hersteller und Publisher, in diesem Falle Rock* unternehmen. Dafür müsste man nurnoch eine Gruppe bilden, welche jedoch durchdacht vorgehen muss.
 
Ich kann euch mal aus eigener Erfahrung berichten, wie es ist, GTA IV wieder zurückzubringen. Gekauft hab ich das Spiel beim MediaMarkt. Nach ca. 3 Stunden Frust war ich so sauer, dass ich das Spiel einfach nur noch zurückgeben wollte! Da ich mir aber schon gedacht hatte, dass das zu Problemen führen könnte, hab ich vorsichtshalber bei MediaMarkt erstmal angerufen und mein Problem geschildert. Der Verkäufer hat mich dann halt eiskalt abgewimmelt und gemeint bei geöffneten Spielen kann er nichts machen (ich hatte ihm alle Probleme genau geschildert; oben hat jemand den BGB zitiert der mir sehr wohl ein Umtauschrecht einräumt). Der Verkäufer hat mir am Ende noch viel Spaß gewünscht und einfach aufgelegt! Sowas lass ich mir natürlich nicht gefallen und so leicht abwimmeln schon gar nicht, also gleich nochmal angerufen und sofort den Abteilungsleiter sprechen wollen. Mit den Hinweis, dass der Kollege einfach aufgelegt hat wurde ich auch sofort mit dem verbunden. Nachdem ich ihm ganz ruhig meine Erfahrung mit dem anderen Kollegen und meine Probleme mit GTA IV geschildert hatte, hat er gleich gesagt, ich soll einfach zu ihm vorbeikommen und er wird das Spiel zurücknehmen - was dann auch passiert ist.

Fazit der ganzen Geschichte: Wenn ihr das Spiel zurückgeben wollt, geht am besten zu einer Person, die etwas zu sagen hat. Die normalen Verkäufer blicken das entweder nicht oder wurden einfach so geschult um sich den Stress zu ersparen. Wobei ich das nicht ganz verstehe, denn wenn ich das Spiel zurückgebe geht es gleich an Rockstar Games und die dürfen sich dann damit rumschlagen. Wenn das jetzt alle machen würden, dann würden die ganz schnell merken, dass sich ehrliche Kunden nicht verarschen lassen!

Und ich bin der Meinung, dass es nicht Kulanz war, sondern dass man als Kunde das Recht dazu hat, so ein Haufen Schrott zurückgeben zu dürfen.

Wenn ihr dann aber im Laden steht, vermeidet es mit Paragraphen zu argumentieren. Meistens kommt man mit nett und freundlich sein, entsprechende Personen verlangen, viel weiter.
 
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