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Bei der c´t (um beim Beispiel zu bleiben) kann man das auf den ersten Seiten irgendwo im Impressum nachlesen. Also dass Vervielfältigungen jeglicher Art ohne schriftliche Erlaubnis des Verlags nicht zulässig sind.
KOmmt auf die Zeitschrift an.
Ich hatte damals bei CHIP angefragt ob ich einen Artikel Abtippen bzw. einscannen und im Internet Zeigen darf.
Unter Angabe der Zeitschrift, der Ausgabe und einem Link wo man die Ausgabe bestellen konnte hatte ich die Erlaubnis bekommen.
Weiß aber noch ob dass schon wieder geändert wurde ect.