Schreiben vom Anwalt Sasse & Partner

Also entweder:

1) will die Kanzlei dich ungerechtfertigt abzocken oder
2) jemand in dem Haus (Nachbar etc.) hat sich in dein WLAN gehackt....

Tippe auf Variante 1
 
ice-breaker schrieb:
Eventuell ist es auch nicht das erste Mal, dass beim Erfassen der IP-Adressen usw. bei der Kanzlei etwas schief ging und die Forderung ungerechtfertigt ist, wer weiß.

Durchaus. Zumal es ja hier ein sehr enges Zeitfenster ist. Aber scheinbar arbeitet die Kanzlei schnell für das Geld, was sie vom Rechteinhaber dafür bekommt.
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Mordanius schrieb:
1) will die Kanzlei dich ungerechtfertigt abzocken oder

Das ganz bestimmt nicht. Informiere Dich lieber ein bisschen, bevor Du solche Tipps ins Netz pustest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weis ja nicht, ob es relevant ist, das ich am 9.10.2012, wo dieser Vorfall stattgefunden hat ich noch einen alten Router hatte die Orignial o2 Alice Box und mittlerweile ne Fritzbox
 
Kaweee schrieb:
Antivir
Firewall ist an
und der PC ist 2 Monate alt.. ich habe auch solche Seiten die etwas mit Torrents zutun haben niemals benutzt.

ok, antivir ist schrott
ich weiß hier schwören einige auf antivir und meinen es reicht, aber ich hatte jetzt schon so viele Rechner zur Pflege wo Antivir sagte es ist alles in ordnung und es tummelte sich ein ganzer Virenzoo drauf.... ok on topic... ich bleibe dabei: durch unbedarftes internetsurfen + ohne virenschutz könntest du dir irgendwann einen driveby Virus eingefangen haben der wiederum dich zum teil eines botnetztes gemacht hat welches wiederum für filesharing zwecke benutzt wurde...
deswegen bleibe ich auch dabei: wenn du es selbst nicht bewußt warst, dann ist dein system als unsicher zu erklären und damit nicht mehr online gehen. entweder durch Fachwerkstatt prüfen lassen, oder System neu aufsezten (bzw. System zur beweissicherung behalten, HDD ausbauen, und neues System mit neuer HDD aufsetzen) und das nächste Mal richtigen Virenscanner (Kaspersky, etc)...nutzen und nicht mehr unbedarft surfen ;)
Ergänzung ()

Kaweee schrieb:
Ich weis ja nicht, ob es relevant ist, das ich am 9.10.2012, wo dieser Vorfall stattgefunden hat ich noch einen alten Router hatte die Orignial o2 Alice Box und mittlerweile ne Fritzbox

ok, und wie ist das WLAN der Alice Box konfiguriert?, welche Alice Box genau? schonmal gegoogelt ob zu deinem Typ / Firmwarenummer Sicherheitslücken zur Alice Box bekannt sind?
 
Zuletzt bearbeitet:
species_0001 schrieb:
ok, antivir ist schrott
ich weiß hier schwören einige auf antivir und meinen es reicht, aber ich hatte jetzt schon so viele Rechner zur Pflege wo Antivir sagte es ist alles in ordnung und es tummelte sich ein ganzer Virenzoo drauf.... ok on topic... ich bleibe dabei: durch unbedarftes internetsurfen + ohne virenschutz könntest du dir irgendwann einen driveby Virus eingefangen haben der wiederum dich zum teil eines botnetztes gemacht hat welches wiederum für filesharing zwecke benutzt wurde...
deswegen bleibe ich auch dabei und würdedein system als unsicher eklären udn damit nicht mehr online gehen. entweder durch Fachwerkstatt prüfen lassen, oder System neu aufsezten (bzw. System zur beweissicherung behalten, HDD ausbauen, und neues System mit neuer HDD aufsetzen) und das nächste Mal richtigen Virenscanner nutzen

Ich denke mal das deine Version am meisten Sinn macht, da ich ja auch Spiele und somit diverse Foren oder andere Seiten besuchen oder Downloade, von Youtubern kann es natürlich sein.
 
@Mordanius

die hier zugrunde liegend Kanzlei ist noch nicht durch *abzocken* aufgefallen.

Sicher kann beim ermitteln der Adresse via IP ein Fehler passieren. Aber das ändert ja nichts an der Richtigkeit der Abmahnung an sich.
 
Na ja, wie auch immer.

Ich stehe dem Abmahnwahn mehr als skeptisch gegenüber. Aber wer via Torrent einen *Blockbuster* zum Download anbietet, der kann von mir aus 1000 fach dafür abgemahnt werden. Da sehe ich keinerlei Abzockverhalten bei den Rechteinhabern.

Da gibt es massig andere Abmahnfälle, wo das Wort Abzocke gerecht fertigt ist.
 
Mordanius schrieb:
Aber wer via Torrent einen *Blockbuster* zum Download anbietet, der kann von mir aus 1000 fach dafür abgemahnt werden. Da sehe ich keinerlei Abzockverhalten bei den Rechteinhabern.

Ja, dann schon! Aber der TE beteuert doch seine Unschuld!
 
BlubbsDE schrieb:
Na ja, wie auch immer.

Ich stehe dem Abmahnwahn mehr als skeptisch gegenüber. Aber wer via Torrent einen *Blockbuster* zum Download anbietet, der kann von mir aus 1000 fach dafür abgemahnt werden. Da sehe ich keinerlei Abzockverhalten bei den Rechteinhabern.

Da gibt es massig andere Abmahnfälle, wo das Wort Abzocke gerecht fertigt ist.

So abschließend wollt ich nochmal wissen, ob ich jetzt mein PC komplett plätten sollte oder einfach normal weitersurfen, spielen oder was auch immer?
 
Kaweee schrieb:
So abschließend wollt ich nochmal wissen, ob ich jetzt mein PC komplett plätten sollte oder einfach normal weitersurfen, spielen oder was auch immer?

Aufgrund der Frage kann es ja nur eine Antwort geben.

Installiere Deinen Rechner neu, wenn es ohne riesigen Aufwand möglich ist.

Da Du die Frage stellst, bist Du nicht sicher, was bei Dir da so im Hintergrund werkelt. Also, neu installieren.
 
Kaweee schrieb:
So abschließend wollt ich nochmal wissen, ob ich jetzt mein PC komplett plätten sollte oder einfach normal weitersurfen, spielen oder was auch immer?

is jetzt ein Witz, oder? ;)

nochmal deutlich: hast du ne Unterlassungserklärung unterschrieben gilt die 30 Jahre
passiert dann nochmal was bist du richtig fällig. also solltest du so lange du nicht weißt wo das her kommt gar nichts so weiter machen wie bisher!
 
Für einen unbedarften Rechtslaien:
Wäre es nicht wie hier vereinzelt geschrieben sinnvoller gewesen, zuerst einmal Widerspruch einzulegen und dann erst einmal abzuwarten, was kommt? Bei einer unbegründeten Abmahnung wäre doch spätestens hier nichts mehr gekommen.

Mit der ModUE hat er doch indirekt zugegeben, dass er für den Vorfall verantwortlich ist. Oder sehe ich das falsch?
 
Madman1209 schrieb:
Hi,



Ja, siehst du. Lies dir so eine ModUE mal durch! Daher auch das "modifiziert" ;) Eben KEIN Schuldeingeständnis!

VG,
Mad

Jo denn bei einem richtigen Schuldeinverständnis hätte man ja auch einfach die Erklärung die im Anhang war unterschreiben können und direkt 800€ bezahlen.
 
Ah, verstehe. Trotzdem entsteht einem dabei der Nachteil, dass man hier rechtlich an den Inhalt der Unterlassungserklärung gebunden ist. Bei einem einfachen Widerspruch wäre das nicht der Fall. Deswegen stelle ich die Reihenfolge der Vorgehensweise in Frage. Oder bin ich wieder auf dem Holzweg?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich plätte jetzt einfach meine HDD und hoffe, dass ich damit wieder sicher bin..
 
Smagjus schrieb:
Für einen unbedarften Rechtslaien:
Wäre es nicht wie hier vereinzelt geschrieben sinnvoller gewesen, zuerst einmal Widerspruch einzulegen und dann erst einmal abzuwarten, was kommt? Bei einer unbegründeten Abmahnung wäre doch spätestens hier nichts mehr gekommen.

Mit der ModUE hat er doch indirekt zugegeben, dass er für den Vorfall verantwortlich ist. Oder sehe ich das falsch?

es ist ein unterschied, ob eine simple abmahnung kommt, oder gleich der vorschlaghammer mit richterbeschluss+ provider schreiben indem bestätigt wird, wer hinter ip xy versteckt hat

wer sowas bekommt, sollte auf keinen fall die frist verstreichen lassen, denn dann könnten die sofort mit der klage loslegen und dann wirds teuer... also lieber ab zum anwalt

zur unterlassungs erklärung...

die können von einem keine allgemeine unterlassungserklärung verlangen !!!!

sondern nur bezogen auf die sache, in diesem fall der film expendables 2 und nichts anderes, darüber hätte dich dein anwalt aufklären müssen, wenn er ahnung hat

also für die nächsten 30 jahre solltest du vermeiden, den film in irgendend einer art und weise den film zu sharen (wenn die unterlassungserklärung so aus sah)
 
Kaweee schrieb:
Ich plätte jetzt einfach meine HDD und hoffe, dass ich damit wieder sicher bin..

ja, damit kannst du sicher stellen dass dein rechner sauber ist
aber ich würde die HDD zur eigenen beweissicherung aufheben. bzw. klär das mit deinem Anwalt und nach Festlegung der endgültigen Verteidigungsstrategie.

Edit: und was du bisher über den Anwalt schreibst macht nicht den Eindruck dass dein Anwalt besonders versiert bei dem Thema ist. ggf. spezialisierten Anwalt suchen, auch wenn die auch ganz gut dran verdienen :(
 
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