Schuldenübergabe

CougarOne

Captain
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Feb. 2009
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Guten Tag,

ich weiß das ist kein Rechtberatunsforum oder so, aber ich habe eine etwas kompliziertere Frage, wegen einer Situation in der Familie. Und zwar muss ein verwandter leider Privatinsolvenz machen da er ziemlich hoch überschuldet ist.
Das Problem ist bei der Insolvenz muss er ja alles angeben was er zu zahlen hat, also als beispiel noch offene Mietrückstände, Privatkäufe (Ratenzahlungen) von OTTO, Neckermann, Quelle usw. Da alles was an Schulden besteht auf seinen Namen läuft wollte er jetzt wissen, ob es zum beispiel möglich ist, das man Ratenzahlungen von OTTO sagen wir mal auf den Namen der Frau umschreibt um diese nicht mit in die Insolvenz zu nehmen und in diesem Fall die Ehefrau dann die Raten übernimmt, damit zum Beispiel der Fernsehr oder die Einbauküche oder sonstige Sachen die zum Haushalt gehören nicht einkassiert werden. Oder ist bei einer Privatinsolvenz automatisch die Ehefrau auch davon betroffen?

Ich hoffe Ihr wisst was ich meine und könnt mir ein bisschen weiterhelfen.

Gruß und danke für jede Hilfreiche Antwort
 
Das müsst ihr mit euerem Insolvenzverwalter ausmachen ob er das erlaubt. Falls nicht macht ihr euch ggf. Strafbar. Habt ihr von dem das Ok, dann könnt ihr mit den Gläubigern darüber sprechen. Grundsätzlich ist es möglich, aber ihr habt keinen Anspruch darauf.
 
Was hat denn das mit dem Insolvenzverwalter zu tun? Wenn man die Schulden einfach an jemand anderen weiter gibt und dem Insolvenzverwalter sagt die Schulden sind weg und werden von jemand anderen übernommen, wieso sollte das dann strafbar sein? Ist doch eigentlich besser da dann eine Sorge weniger da ist oder irre ich mich da?
 
Die Möglichkeit der Schuldenübernahme besteht zwar (§415 BGB), aber dazu muss der Gläubiger zustimmen. Er kann sagen "Ja, es ist mir egal, ob der Schuldner zahlt oder ein Anderer" und kann die Verbindlichkeiten übertragen, oder er kann eben ablehnen. Ein Recht darauf hat man nicht.
Hier heisst es also, sich mit den Gläubigern zu einigen. Einfach zu sagen"Die Raten der Küche bezahlt XYZ für mich" reicht nicht aus, das muss vom Gläubiger genehmigt und vom Übernehmenden nachgewiesen werden.

Und was die Haftung bei einem Insolvenzverfahren betrifft, so haftet der Schuldner allein, der Ehepartner bleibt aussen vor. Allerdings muss der Ehepartner bei der Vermögensaufstellung mit unterzeichnen, weil in dieser erklärt wird, was dem Schuldner gehört und was dem Partner. Das angegebene Eigentum des Ehepartners (wie Fernseher, Küche etc) sollte durch Belege auch nachgewiesen werden können.

Das alles sollte der Schuldner -wie schon gesagt wurde- mit dem Verfahrensbevollmächtigten klären. Dieser weiß, was machbar ist und was nicht.
 
CougarOne schrieb:
Was hat denn das mit dem Insolvenzverwalter zu tun? Wenn man die Schulden einfach an jemand anderen weiter gibt und dem Insolvenzverwalter sagt die Schulden sind weg und werden von jemand anderen übernommen, wieso sollte das dann strafbar sein? Ist doch eigentlich besser da dann eine Sorge weniger da ist oder irre ich mich da?

Weil das evtl. eine unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen sein kann und wahrscheinlich ist? Das du den Insolvenzverwalter meiden willst, lässt mich ahnen das du das schon selbst weisst. Sonst würdest du diesen ohne Probleme dazu fragen ;).
 
@systemfehler: Danke für die ausführliche Antwort.

@Xyn: Nee, ich wusste das ehrlich nicht, wir werden den Insolvenzberater natürlich fragen was machbar ist, trotzdem wollen wir uns vorher schonmal erkundigen was machbar ist und was nicht ;). Der Termin ist erst nächste Woche deshalb schauen wir im Moment was da alles geht und was nicht.
 
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