Doc Foster
Fleet Admiral
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Vielleicht sollte die schlauen Ratschlagerteiler hier den § 476 BGB zu Ende lesen und wenn möglich vielleicht sogar verstehen.
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Beides muss bei sachgemäßer Montage die sachgemäße Benützung aushalten!Du übersiehst dabei aber wichtige Fakten. 1. Wir reden hier von einem Möbelstück und keinem Motherboard. 2. Das Möbelstück wurde selbst zusammengebaut. 3. Er hat selbst dem Möbelhaus gesagt, dass die Ware ordentlich geliefert wurde und bis vor kurzem auch heil war.
acty schrieb:...ich glaube kaum, das das möbel haus, vor waren ausgabe ihre möbel auspacken und anschauen ob fehler sind ... du hast gute karten
knall die leute da zu mit paragraphen und rechtsgrundlagen, die meisten brechen dann ein und die leute da haben so gut wie keine ahnung von bürgerlichem recht.
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Nero Redgrave schrieb:Naja, in dem Fall ist es echt deine eigene Schuld. Bei so was darf man NIE sagen, dass es heil geliefert wurde. Das klingt ja für das Möbelhaus nach "Ich hab meine Möbel geschrottet, tauscht ihr sie mir um?"
Da würde dir jedes andere Möbelhaus auch keinen Umtausch bieten.
Sherman123 schrieb:Beides muss bei sachgemäßer Montage die sachgemäße Benützung aushalten!
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Außerdem ist es nach weniger als 6 Monaten noch immer Sache des Möbelhauses dem Kunden eine unsachgemäße Montage (auf die reden sich die Herrschaften ja aus) nachzuweisen.
Onkelhitman schrieb:Das heißt, wenn ich meinen PC zusammenbaue und die Platte nippelt nach 3 Monaten ab, dann kann der Festplattenhersteller sagen: "Nö das zahl ich nicht, du hast wahrscheinlich zuviel Druck auf die Schrauben ausgeübt. Beweis mir mal das Gegenteil."
Ist keine Provokation, bitte nicht falsch verstehen, ich möchte es nur begreifen.
heiner.hemken schrieb:Und genau die sachgemäße Montage durch den Kunden kann der Händler bestreiten. Da diese aber vom Käufer behauptet wird, muß er die auch beweisen.
Onkelhitman schrieb:Ich denke durch das zu feste anziehen der Montageschrauben bei Festplatten kann es zu einem verziehen des sehr dünnen Gehäusedeckels führen, wodurch die Festplatte Staub aufnehmen und defekt werden könnte.
Also ja, ich denke schon, dass der Vergleich passt.
florian. schrieb:in den ersten 6 Monaten ist immer noch der Händler in der Bringschuld.
Daher muss der Käufer Überhaupt nichts beweisen, sondern der Verkäufer.
Nero Redgrave schrieb:Da wird das Möbelhaus ziemlich sicher von Eigenverschulden ausgehen
TStarGermany schrieb:...
- Richtig ist allerdings auch, dass jede Partei im Prozess das zu beweisen hat, was fuer sie rechtlich vorteilhaft ist; was das heisst, ist klar : Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkaeufer dir nachweisen, dass (a) deine Selbstmontage fehlerhaft war und dass (b) diese Montage den Schaden am Produkt verursacht hat.
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TStarGermany schrieb:Heiner, deine Beitraege sind nicht wirklich hilfreich.
heiner.hemken schrieb:Der Händler muß nur beweisen, daß seine gelieferte Ware ohne Fehler war bei Gefahrübergang.
Hallo. Inwiefern ist ein Riss in einem Holzstueck so besonders, dass man die Beweislastumkehr verwerfen wollte ? Wenn ich ueber versteckte Maengel in einem Holzstueck nachdenken wuerde, waeren strukturelle Fehler wohl an 1. Stelle, die sich durch Riss oder Bruch aeussern wuerden.JurChris schrieb:Das große Problem könnte damit sein, die Mangelhaftigkeit zu beweisen. Denn hinsichtlich des Risses als solchen lässt sich - überaus streitanfällig - überlegen, ob die Beweislastumkehr nach § 476 BGB nicht ausgeschlossen ist wegen der Art des Mangels.