Was genau bedeutet Gewährleistung?

Nun liegt es an Dir dem zu widersprechen. Erkennt der Händler den Widerspruch nicht an, wirst Du Dir einen Anwalt nehmen müssen.

Hier gibt es nichts zu "widersprechen" und der Verkäufer hat bis auf eine wenig nachvollziehbare Aussage noch nichts Sinnvolles beigetragen.

Selbstverständlich muss derjenige, der etwas will, die Initiative ergreifen, was aber im Fall der Rückzahlung des Kaufpreises bei wirksamem Widerruf auch über das gerichtliche Mahnverfahren versucht werden kann.
 
Der Verkäufer hat doch dem Gewährleistungsantrag widersprochen, da der "Fehler" auf einen unsachgemäße Handhabe verursacht wurde.
Nun ist doch der Käufer am Zug und muss sich dazu äußern.

Der Käufer hat die Begründung des Verkäufers zurückgewiesen und nun liegt es am Verkäufer dies zu akzeptieren oder auf seinem Standpunkt zu beharren.
Eine sachgemäße Prüfung des Fehler unterstelle ich einem gewerblichen Anbieter einfach mal. Somit würde dies doch zunächst als Beleg gelten.
Wieso sollte der Verkäufer nun seine Forderung über das gerichtliche Mahnverfahren einfordern können ? Die Forderung ist ja vielleicht garnicht berechtigt, z.B. wenn ein unabhängiger Gutachter die Version des Verkäufers bestätigt.

Übersehe ich bei meiner Argumentation etwas ?
 
Das mit dem Widerruf habe ich mit einem anderen Fall vermischt, insoweit hast du was das Mahnverfahren angeht den richtigen Punkt angesprochen, denn das ginge nur nach wirksamem Rücktritt.

Ansonsten einfach mal den 476 zum Thema Beweislast lesen, warum sollte ein beschädigtes Bauteil nicht schon von Anfang an beschädigt gewesen sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Widersprich den Behauptungen von Alternate, schriftlich. Vorher würde ich das nochmal mit einem Telefonat versuchen zu klären. Im normalfall sind die da sehr Kundenorientiert.
 
Doc Foster schrieb:
...warum sollte ein beschädigtes Bauteil nicht schon von Anfang an beschädigt gewesen sein?

Ja das stimmt schon. Aber was wäre denn, wenn der Hersteller dem Verkäufer (schriftlich) versichert das die Bauteile ab Werk keine optischen Beschädigungen aufweisen und dies durch Prüfprotokolle belegbar ist.
Wenn die Ware nun bei Versand orginalverpackt und Hersteller-versiegelt ist, könnte man dies doch als ausreichende Grundlage für eine Anzweifelung der Gewährleistung bei dem hier beschriebenen Fehlerbild sehen.

Besonders solche Fehler, wie Spuren von Verbrennungen, mechanische Beschädigungen (verbogene CPU-Pins), etc. können heute beim Fertigungsprozess/Verpackungsprozess ausgeschlossen werden.
Ich denke dies könnte vor Gericht durchaus anerkannt werden, besonders wenn jemand sich die Mühe macht und ein Prüfprotkoll vorlegen kann.
Vermutlich kommt es nur nie soweit, weil es dann an der Kooperation des Herstellers hapert. Da wird wohl kaum einer dem Händler in Deutschland ein Prüfprotokoll für die vor Monaten produzierte Grafikkarte zur Verfügung stellen...


Anmerkung zur technischen Sache:
Ich musste mal ein Vorpraktikum bei einem Auftragsfertiger von Elektronikbaugruppen machen; die fertig bestückten Platinen wurde alle optisch erfasst (Kamera) und so fehlende oder falsche Bauteile erkannt.
Für jede Platine wurde dieses Bild an das entsprechend Prüfprotkoll angehängt und mit der Seriennummer verknüpft. Das ganze ist sehr hochauflösend und absolut üblich.

Man konnte also auf jeden Fall erkennen, ob ein Bauteil z.B. Spuren von Verbrennungen o.ä. aufwies.
 
Das sagt doch alles nichts darüber aus, ob ein Bauteil eine Schwäche hat und im Betrieb innerhalb kurzer Zeit kaputt geht.
Da helfen auch keine Prüfprotokolle vom Hersteller.
 
Das sind doch details die letzlich nur vor Gericht zählen und geprüft werden. Es gibt auch Prüfprotokolle die die Platine/Schaltung durchmessen und so defekte Bauteile anzeigen würden. Ob das bei Grafikkarten gemacht wird weiss ich nicht, bei den Baugruppen die ich hergestellt habe wurde das gemacht.

Wenn der Verkäufer nunmal der Meinung ist, dass der Defekt vom Kunden verursacht wurde, kann man nur noch hoffen das der Verkäufer es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen will und aus Kulanz das Teil umtauscht.
Gerichte entscheiden durchaus Kundenfreundlich in Deutschland, so dass vermutlich die meisten Verkäufer den Kulanzweg gehen. Besonders bei kleineren Beträgen wie bei einer Grafikkarte.
 
lalas schrieb:
Gerichte entscheiden durchaus Kundenfreundlich in Deutschland, so dass vermutlich die meisten Verkäufer den Kulanzweg gehen. Besonders bei kleineren Beträgen wie bei einer Grafikkarte.

Und ich hoffe, dass es nicht soweit kommen muss.

Die GraKa funktionierte zu Beginn auch tadellos, was in einer Rezenssion bei Alternate hinterlegt ist.

http://www.alternate.de/html/product/XFX/Radeon_HD_7870_Dual_Fan/1040508/

Ebenfalls ersichtlich in dieser Rezenssion sind meine restlichen Komponenten, die offensichtlich NICHT auf eine Manipulation via Übertakten oder sonstigen Veränderungen abzielen...Denn dazu ist mein System einfach nicht ausgelegt.

Wöllte ich mehr Leistung hätte ich die Mittel potenteres Equipment zuzulegen.
Dies ist Alternate auch ersichtlich, da ich stante pede einen adäquaten Ersatz bestellt habe.

Nun warten wir mal ab und im Streitfall wird ein RA zu Rate gezogen.

Danke Euch
 
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