Doc Foster schrieb:
...warum sollte ein beschädigtes Bauteil nicht schon von Anfang an beschädigt gewesen sein?
Ja das stimmt schon. Aber was wäre denn, wenn der Hersteller dem Verkäufer (schriftlich) versichert das die Bauteile ab Werk keine optischen Beschädigungen aufweisen und dies durch Prüfprotokolle belegbar ist.
Wenn die Ware nun bei Versand orginalverpackt und Hersteller-versiegelt ist, könnte man dies doch als ausreichende Grundlage für eine Anzweifelung der Gewährleistung bei dem hier beschriebenen Fehlerbild sehen.
Besonders solche Fehler, wie Spuren von Verbrennungen, mechanische Beschädigungen (verbogene CPU-Pins), etc. können heute beim Fertigungsprozess/Verpackungsprozess ausgeschlossen werden.
Ich denke dies könnte vor Gericht durchaus anerkannt werden, besonders wenn jemand sich die Mühe macht und ein Prüfprotkoll vorlegen kann.
Vermutlich kommt es nur nie soweit, weil es dann an der Kooperation des Herstellers hapert. Da wird wohl kaum einer dem Händler in Deutschland ein Prüfprotokoll für die vor Monaten produzierte Grafikkarte zur Verfügung stellen...
Anmerkung zur technischen Sache:
Ich musste mal ein Vorpraktikum bei einem Auftragsfertiger von Elektronikbaugruppen machen; die fertig bestückten Platinen wurde alle optisch erfasst (Kamera) und so fehlende oder falsche Bauteile erkannt.
Für jede Platine wurde dieses Bild an das entsprechend Prüfprotkoll angehängt und mit der Seriennummer verknüpft. Das ganze ist sehr hochauflösend und absolut üblich.
Man konnte also auf jeden Fall erkennen, ob ein Bauteil z.B. Spuren von Verbrennungen o.ä. aufwies.