AW: Re: Selbstständig mit Computerreparatur
Ist zwar schon alt, aber passend!
Also mein Thema ist das selbe.
Ich bin seit kurzem arbeitssuchend und möchte den Staat ausnehmen....ähhhmmm... dem Staat die Möglichkeit geben mir kein ALG1 mehr zu zahlen!

(Scherz)
Ich habe vor mich selbständig zu machen und möchte unter anderem Service bei PCs durchführen, wie am Anfand gesagt worden ist damals, muss eventuell ein Meisterbrief her, aber wenn man es geschickt anstellt geht es ja auch ohne, gibt es da Neuerungen im Bezug auf PC Reparatur/Service?
Ich hatte da was gefunden:
(>>>Kein Gewerbe der HwO bzw. kein Handwerk i.S. von §1 Abs. 2 Ziff. 3
HwO liegt vor bei Tätigkeiten im PC-Service:
- Austausch von Modulen, Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Karten
- Konfiguration der Systemdateien
- Installation der System- und Anwendungssoftware
- strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen
- Konfiguration der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen
- Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u. ä.
- technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten z.B. durch Karten oder Modulerweiterungen
- Konfiguration von Netzwerken und Einrichtung der entsprechenden Netzwerksoftware
- Installation von Software
- Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware <<<)
Kann leider keine Quelle nennen zu den Aussagen, also Sorry!
Ich möchte aber auch gleichzeitig Herren und Damen Moden verkaufen, also brauche ich ein Lager/Laden.
Wie ist es den nun mit Reparaturen/Wartung von PCs? Wie oben beschrieben? Oder gibt es da fehler?
mfg
EDIT/
es geht natürlich um Zuschüsse für mein Vorhaben, worum ich mich gerade kümmere um es durchzusetzen!