AW: Startip Gewinnspiel
Nun ja, ich sehe es so ... lasse mich aber gern eines Besseren bele(e)hren ...
Anfechtung von Willenserklärungen:
Anfechtbar ist ein Rechtsgeschäft, wenn es mit einem der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genannten Willensmängel zu Stande gekommen ist, insbesondere:
* wegen Irrtums (§ 119 BGB)
* wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Absatz 1 Alternative 1 BGB)
* wegen widerrechtlicher Drohung (§ 123 Absatz 1 Alternative 2 BGB)
Punkt Nr. 2 greift definitiv - da zunächst behauptet wurde, dass man bereits 3 Monate kostenlos mitgespielt hat und jetzt zahlen muss - also die "Basis" des Rechtsgeschäfts ist kurz gesagt ... ein Beschiss ...
wie weit sogar noch Punkt 3 greift sei mal dahingestellt, aber so wie ich es verstanden habe, wurden einige Personen sogar bedroht.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: setzt gleichzeitig voraus:
* eine Täuschungshandlung,
* die der Täuschende arglistig, also vorsätzlich vorgenommen hat,
* und durch die ein Irrtum erregt, verstärkt oder unterhalten worden ist,
* der für die Abgabe der Willenserklärung ursächlich war.
und das bedeutet letztendlich:
Durch eine wirksame Anfechtung wird die abgegebene Willenserklärung und dadurch das schuldrechtliche Rechtsverhältnis rückwirkend !!!!!!!!! nichtig (§ 142 Absatz 1 BGB).
Das Rechtsgeschäft wird so behandelt, als wäre es niemals zu Stande gekommen.
Bereits empfangene Leistungen müssen gegenseitig zurückgewährt werden.
Die Anfechtung wegen einer Täuschung oder Drohung ist binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt auszusprechen, in dem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt hat beziehungsweise die Zwangslage endete.
Also Leute keine Sorge ... ich seid absolut auf der sicheren Seite, wenn ihr eure Willenserklärung SCHRIFTLICH anfechtet, danach einfach zur Bank und ALLE Beträge zurückbuchen lassen - lasst euch nich von der Schalterdame mit der 6Wochen-Frist abwimmeln - viele von denen wissen gar nicht, dass man es auch noch zurückholen kann, wenn es mehrere Monate zurückliegt.
Der Rückgabegrund ist dann kein Widerspruch in "traditionellen Sinne" (6 Wochen-Frist), sondern ein Widerspruch wegen unerlaubter Abbuchung - denn eure Anfechtung bewirkt rückwirkend die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts (siehe oben)
ICH BIN ABER KEIN ANWALT, SONDERN "NUR" EIN STUDENT, DER 2 SEMESTER Wirtschaftsrecht hatte.