Nein, denn eine Straftat muss immer erst bewiesen sein, bevor man jemanden beispielsweise als "Betrüger" bezichtigen darf; und ob die Beweise etwas taugen, darüber muss letztlich auch erst ein Gericht enschieden haben !
So wahrscheinlich oder unwahrscheinlich das auch im vorliegenden Falle sein mag, es könnte beispielsweise bei der Steuernummer auch ein Tippfehler oder eine Zahlendreher vorliegen !
Aufgrund der bisherigen Indizien liegt keinesfalls ein vollendeter Betrug vor, man kann nicht einmal vom Verdacht eines "versuchten Betruges" ausgehen ! Es könnte sein, dass der Junge seine Lieferverpflichtungen erfüllen wird !
Ansonsten kann man sich selbst strafbar machen, wegen "falscher Verdächtigung" ! 164 StGB !
Das einzige was man bislang machen darf, wäre, vor Geschäften mit diesem Anbieter zu warnen, weil es Ungereimtheiten gibt: möglicherweise falsche Steuernummer, möglicherweise falsches Logo, keine Selbstabholung etc. etc. !
Nur weil er sehr niedrige Preise anbietet, ist übehaupt kein Grund, strafbare taten zu unterstellen, wie das oben mehrfach gemacht wurde !