Man kann es trotzdem nicht ! Wie oft ist es doch schon passiert, dass der mit dem sprichwörtlichen Messer in der Hand oder den blutverschmierten Händen neben der Leiche dann doch nicht der Mörder war, sondern die Tat nur entdeckt hat und nur zu Hilfe kommen wollte !
Nein, gerade dieses Beispiel zeigt, wie gefährlich die Mutmassungen des ersten Anscheins sein können !
Und es bleibt dabei ! Hier zu Lande ist das rechtlich glasklar geklärt ! Ohne den schlüssigen Beweis und die rechtskräftige Verurteilung steht jedermann die Unschuldsvermutung zu - im Zweifelsfalle eben auch dem Täter !
Und da kannst Du nun noch so lange herum und weiter schreiben, es bleibt doch dabei, solange Du keine Änderung unseres Rechtssystems durchzusetzen vermagst, und solange machst auf alle Fälle Du Dich mit Deinen Äußerungen strafbar, ob der von Dir Beschuldigte dann wirklich auch ein Straftäter ist, wird sich erst noch zeigen !
Art. 11 Abs. 1 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der
Vereinten Nationen von 1948:
Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder
Beschuldigte während der gesamten Dauer des
Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die
Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.
Zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung sind
strafrechtliche Verbote (
Verfolgung Unschuldiger,
falsche Verdächtigung,
Verleumdung,
üble Nachrede) und je nach Sachlage verschiedene
zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf
Gegendarstellung,
Widerruf,
Richtigstellung,
Schadensersatz,
Geldentschädigung,
Unterlassung) vorgesehen.
Die Vermutung der Unschuld endet mit der
Rechtskraft der Verurteilung.
Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6:
"Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird ...
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig."
Die englische
Habeas-Corpus-Akte (lat.
habeas corpus - "du mögest einen Körper haben") wurde im Jahr
1679 durch König
Karl II. erlassen. Sie gilt als eines der modernen
Freiheitsrechte und ist in jeder
demokratischen Verfassung verwirklicht. Ein Untertan der englischen Krone durfte ohne
gerichtliche Untersuchung nicht in Haft gehalten werden. Auch musste ihm der Grund der Verhaftung mitgeteilt werden. Dieses Habeas-Corpus-Recht wurde Bestandteil der Amerikanischen Verfassung.
Das deutsche
Grundgesetz hat das Habeas-Corpus-Recht in Art. 104 GG festgeschrieben. Es gilt als grundrechtsgleiches Recht.