Stimmt das wirklich?

Er ist für seinen internet Auftritt haftbar und das Logo ist von einer andern Firma verlinkt worden, ohne Zertifikat ohne alles.

Dafür das das so ist soll mal jemand versuchen mich abzumahnen :lol:
 
Du hast halt keine Ahnung, was Du da schreibst ! "Abmahnen" kann Dich vorliegend keiner, denn eine Abmahnung ist ein Begriff bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht !

Vorliegend kann Dir einer möglicherweise "nur" den Staatsanwalt schicken und Strafantrag gegen Dich stellen, wegen des Verdachts der Falschen Verdächtigung !
 
Abmahnen kann jeder anwalt... :freak:
 
Boaar.....Richterin Barbara Salesch hier oder wie :lol:

Sogar meine Katze checkt was da los ist.Man kann sich doch denken daß man da besser nicht bestellen sollte.Beweise oder Indizien hin oder her.Der Shop oder was auch immer dahinter stecken mag,macht keinen seriösen Eindruck.Das sollte auch für jeden gutgläubigen Hobbyanwalt klar ersichtlich sein.
 
Stimme ich Dir voll zu .. und trotzdem darf man hier ohne weiteres nicht gleich von Betrug und Betrügern sprechen !
 
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natürlich ist er ein betrüger wenn er das trustet logo kopiert hat und eine andere steuernummer hat:skull_alt:

wenn sowas ist würde ich da nie bestellen . auch macht die seite kein guten eindruck aber das muss jeder für sich entscheiden :D
 
Kurze Anmerkung: Bei mir ist noch keine Ware angekommen, na mal sehen ob Montag was kommt. Wie gesagt, der Status meiner Bestellung war gestern (11:00 Uhr) "versendet".
 
***T4ke0ver*** schrieb:
natürlich ist er ein betrüger wenn er das trustet logo kopiert hat und eine andere steuernummer hat:skull_alt:

wenn sowas ist würde ich da nie bestellen . auch macht die seite kein guten eindruck aber das muss jeder für sich entscheiden :D


Ich sag Dir das Folgende jetzt nochmal, weil Du die Sache anscheinend nicht ernst nimmst ! Wenn er das Trusted Logo unrechtmäßig kopiert hat, und eine falsche Steuernummer vorgibt, dann kann man den Verdacht äußern, dass er ein Fälscher ist !

Mit dieser (natürlich unrechtmässigen) Fälschung kann er bezwecken wollen oder gewollt haben, leichter an Kunden heranzukommen, heißt aber in keiner Weise, dass er diese Kunden dann auch mit seinem Angebot betrügen will oder wird, schon gar nicht, dass er Betrug schon begangen hat !

So lange für einen solchen Betrug kein Anzeichen besteht, ausser den bisher hier lediglch geäußerten Vermutungen, Behauptungen und Unterstellungen, macht sich zunächst jeder hier im Thread selbst der Verleumdung und Üblen Nachrede oder der falschen Verdächtigung strafbar, der diesbezüglich (vollendete) strafbare Handlungen unterstellt !

Im Grunde ist es im Moment auch noch nicht einmal bewiesen, dass der betreffende Herr Staudinger diese Fälschung auch tatsächlich oder tatsächlich selbst begangen hat, bzw. wer da wirklich dahinter steckt ! Etwas wohl ziemlich Unwahrscheinliches, aber immerhin Mögliches: es könnte ja vielleicht auch ein unliebsamer Konkurrent ein böses Spiel treiben oder ein Hacker den namen mißbrauchen oder wer oder was auch immer !


Wer ohne wirkliche Beweise und nur auf der Basis von Vermutungen und Verdächtigungen ungeprüft Straftaten unterstellt, wird wegen möglicher Verleumdung oder falscher Verdächtigung leicht selbst zum Straftäter, deshalb wollte ich alle die, die zu wenig Ahnung von der Materie haben, aber hier lautstark posten, einfach nur warnen, vorsichtiger mit möglichen Vorwürfen zu verfahren !

Letztlich ist aber aber ja jeder selbst seines (Un-) Glückes Schmied !
 
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ich weiß nicht ob es im Thread schon irgendwo erwähnt wurde...habe nicht alle 4 Seiten gelesen. Aber im Ebay-Profil steht drin "Mitgliedschaft beendet". Also Seriös scheint der Shop nicht zu sein. ;)

Gruß :)
 
eulekerwe schrieb:
So lange für einen solchen Betrug kein Anzeichen besteht, ausser den bisher hier lediglch geäußerten Vermutungen, Behauptungen und Unterstellungen, macht sich zunächst jeder hier im Thread selbst der Verleumdung und Üblen Nachrede oder der falschen Verdächtigung strafbar, der diesbezüglich (vollendete) strafbare Handlungen unterstellt !

Im Grunde ist es im Moment auch noch nicht einmal bewiesen, dass der betreffende Herr Staudinger diese Fälschung auch tatsächlich oder tatsächlich selbst begangen hat, bzw. wer da wirklich dahinter steckt ! Etwas wohl ziemlich Unwahrscheinliches, aber immerhin Mögliches: es könnte ja vielleicht auch ein unliebsamer Konkurrent ein böses Spiel treiben oder ein Hacker den namen mißbrauchen oder wer oder was auch immer !

1. In einem der hier geposteten Links hat bereits ein "Opfer" davon geschrieben betrogen worden zu sein. Oder vermutet er etwa nur betrogen worden zu sein weil Geld weg ist, die Ware nicht da ist und keiner sich meldet :rolleyes:.

2. Ja natürlich könnte er auch den Kopf auf der Tastatur rumgerollt haben und dabei ist dann diese Verlinkung rausgesprungen. Eigentlich bin ich recht froh das sich die deutsche Justiz immer wieder auf den gesunden Menschenverstand bezieht. Kein Deutscher Richter würde so eine Begründung ernst nehmen und ein Forenmitglied verurteilen weil es gesagt hat das der Betreiber damit vortäuschung falscher Tatsachen begeht.
Man kann ja mal in Deutschland einen Mikrowellenhersteller verklagen nachdem man versucht hat seine Katze in ner Mikrowelle zu trocknen. Man würde keinen Erfolg haben, da das Gericht sich wieder auf den gesunden Menschenverstand bezieht (mal ganz abgesehen davon, dass es schon entsprechende Warnhinweise gibt :D).
 
Caoscrischen schrieb:
1. In einem der hier geposteten Links hat bereits ein "Opfer" davon geschrieben betrogen worden zu sein.


Der hat auch nur geschrieben, dass er bis jetzt die Ware noch nicht hat ! Gerade solche Faktenverdreher, wie Du es bist, sollte man vielleicht geradezu einmal wünschen, zu Unrecht in die Mühlen der Justiz zu geraden !

Und wenn sich später herausstellt, dass der angebliche "Betrüger" schließlich doch geliefert hat, dann finden sich Richter, die Verleumdung und falsche Verdächtigung verfolgen; der zu Unrecht Verdächtigte könnte im übrigen auch eine Strafverfahren im Wege der Privatklage einleiten oder wegen geschäftsschädigenden Verhaltens vorgehen !

Aber manche wollen oder können es halt nicht kapieren, dass ein möglicher Verdacht noch keine vollendete Straftat darstellt und und eine solche vor einer Verurteilung immer erst bewiesen werden muss !

Da ich, wie die meisten hier im Thread, nicht von der Seriosität des betreffenden Anbieters überzeugt bin und unter den gegebenen Voraussetzungen auch nachdrücklich vor Geschäften mit diesem Shop warne, könnte ich aus der Haut fahren, wenn solche Ignorranten wie Caoscrischen und andere überhaupt nicht kapieren, um was es mir hier geht, sondern weiter lauthals ihre Verdächtigungen als Tatsachenhauptungen hier herumgrölen und mir antworten, als würde ich diese möglicherweise unseriösen Methoden des hier betroffenen Anbieter gar noch unterstützen wollen !

Nun ja, daran erkennt man halt, welch' Geistes Kinder sich hier aufzuspielen versuchen !
 
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Mit dieser (natürlich unrechtmässigen) Fälschung kann er bezwecken wollen oder gewollt haben, leichter an Kunden heranzukommen, heißt aber in keiner Weise, dass er diese Kunden dann auch mit seinem Angebot betrügen will oder wird, schon gar nicht, dass er Betrug schon begangen hat !

Was für ein wiederspruch.Wenn ich mir eine Zertifizierung aneigne,die mir überhaupt nicht zusteht,dann ist das Betrug!Ich kann auch nicht zu meinem Hausarzt gehen,das Klingelschild ,,Dr.med Dingsbums´´ mitnehmen,an meine Tür nageln und mich Arzt nennen.Ich kann dann auch mein Abschlusszeugnis schönigen,mit der Begründung,dann leichter Arbeit zu finden.Das wäre dann wohl auch kein Betrug???Genau so ein humbug.Ich hoffe nur daß Du kein Richter oder Anwalt bist/wirst.

Nun ja, daran erkennt man halt, welch' Geistes Kinder sich hier aufzuspielen versuchen !

Das sagt der richtige.

...und notorische Ignorranten will ich ja auch gar nicht belehren

Na dann...
 
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Hey Leute... ihr redet aneinander vorbei!

Leider verstehen es die meisten nicht genau was Betrug im strafrechtlichen Sinne bedeutet.

Hier mal ein Auszug aus Wikipedia
Wikipedia schrieb:
* im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d.h. materiellen Schaden zufügt.

* im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, die nicht auf einen Vermögensvorteil abzielt und damit eine strafrechtlich gesehen irrelevante Form des Betrugs ist (zur Abgrenzung auch als "Betrügerei" bezeichnet). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Täter dabei keine anderen strafbaren Delikte begeht. Motive hierfür sind oft immaterielle Werte wie wissenschaftlicher Ruhm; eine Bestrafung hat allenfalls außergerichtlich zu erfolgen.

Also hat eulekerwe im Grunde genommen recht! Und bitte kein OT geschreibe mehr!

Es ist wirklich nicht klar ob der Händler seine Ware verschickt oder nicht und nach deutschem Recht gilt die Unschuldsvermutung! Sonst seid ihr nicht anders als eine gewisse Boulevard-Zeitung, die MeinungsBILDend sein soll ;)
 
@eulekerwe:
Versteh mich bitte nicht Falsch, die generelle Unschuldsvermutung ist wichtig in der Justiz, aber wenn ein mit Blut überströmter Mann ein Messer haltend neben seiner zerstückelten Frau steht ist es schwer ihn nicht als Mörder oder ähnliches zu bezeichnen bzw. bis zum Gerichtstermin von seiner Unschuld auszugehen.
Wenn man vor neun Tagen Ware bestellt hat, der Verkäufer sich nicht meldet, und die im Impressum angegebene Adresse falsch ist kann man meiner Meinung nach schon von Betrug sprechen.
Deine Sichtweise ist zwar legitim, aber ich habe das Gefühl am anderen Ende der Leitung sitzt ein Gesetzbuch und kein Mensch ...
 
Naja, ich fahr morgen mal kurz vorbei und mach maln Foto von der Bude, wobei ich glaube das da gar keine ist.
 
Caoscrischen schrieb:
@eulekerwe:
Versteh mich bitte nicht Falsch, die generelle Unschuldsvermutung ist wichtig in der Justiz, aber wenn ein mit Blut überströmter Mann ein Messer haltend neben seiner zerstückelten Frau steht ist es schwer ihn nicht als Mörder oder ähnliches zu bezeichnen bzw. bis zum Gerichtstermin von seiner Unschuld auszugehen.

Und trotzdem darf man nach deutschem Recht die Person noch nicht als Mörder/Betrüger bezeichnen.
Schonmal Green Mile gesehen? Da ist sowas ähnliches ;)
 
Man kann es trotzdem nicht ! Wie oft ist es doch schon passiert, dass der mit dem sprichwörtlichen Messer in der Hand oder den blutverschmierten Händen neben der Leiche dann doch nicht der Mörder war, sondern die Tat nur entdeckt hat und nur zu Hilfe kommen wollte !

Nein, gerade dieses Beispiel zeigt, wie gefährlich die Mutmassungen des ersten Anscheins sein können !

Und es bleibt dabei ! Hier zu Lande ist das rechtlich glasklar geklärt ! Ohne den schlüssigen Beweis und die rechtskräftige Verurteilung steht jedermann die Unschuldsvermutung zu - im Zweifelsfalle eben auch dem Täter !

Und da kannst Du nun noch so lange herum und weiter schreiben, es bleibt doch dabei, solange Du keine Änderung unseres Rechtssystems durchzusetzen vermagst, und solange machst auf alle Fälle Du Dich mit Deinen Äußerungen strafbar, ob der von Dir Beschuldigte dann wirklich auch ein Straftäter ist, wird sich erst noch zeigen !


Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:

Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.


Zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung sind strafrechtliche Verbote (Verfolgung Unschuldiger, falsche Verdächtigung, Verleumdung, üble Nachrede) und je nach Sachlage verschiedene zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Unterlassung) vorgesehen.


Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung.



Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6:
"Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird ...
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig."





Die englische Habeas-Corpus-Akte (lat. habeas corpus - "du mögest einen Körper haben") wurde im Jahr 1679 durch König Karl II. erlassen. Sie gilt als eines der modernen Freiheitsrechte und ist in jeder demokratischen Verfassung verwirklicht. Ein Untertan der englischen Krone durfte ohne gerichtliche Untersuchung nicht in Haft gehalten werden. Auch musste ihm der Grund der Verhaftung mitgeteilt werden. Dieses Habeas-Corpus-Recht wurde Bestandteil der Amerikanischen Verfassung.

Das deutsche Grundgesetz hat das Habeas-Corpus-Recht in Art. 104 GG festgeschrieben. Es gilt als grundrechtsgleiches Recht.

 
Zuletzt bearbeitet:
Könnt ihr nicht eure rechtlichen Streitigkeiten per PN klären ?


Ich war Heute mal bei der besagten Addresse und was find ich ne Schule mehr nicht. Also Shop lieber meiden und bei anderen bekannten Anbietern bestellen ;)
 
Ja, gut, dann kann ich mit das hinfahren sparen, hab ich mir schon gedacht das das Betrug ist und ne Briefkasten Adresse.
 
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