Hallo liebe Leute,
Zur Sachlage:
Momentan ist es so, dass das Internet in der Wohnung über meinen jetzigen Mitbewohner läuft, welcher einen Vertag mit der Telekom hat. Nun zieht mein Mitbewohner aber demnächst aus und in seiner neunen Wohnung ist kein Anschluss zu den selben Konditionen wie jetzt verfügbar, weshalb er ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Frist hat.
Ich bin als Student, vor allen Dingen angesichts der kommenden Klausurenphase, unbedingt auf Internet angewiesen. Deshalb buchte ich bei 1&1 einen Anschluss und wir planten anhand des von 1&1 mitgeteilten Schalttermins den Telekom-Anschluss einen Tag vor dem Schalttermin des 1&1 Anschlusses abschalten zu lassen.
Ich wurde daraufhin von 1&1 darüber informiert, dass sie den Schalttermin erst erhalten, wenn der alte Anschluss abgeschaltet ist.
Daraufhin wendete sich mein Mitbewohner an die Telekom und erfuhr von der Hotline, das eine Abschaltung bzw. Freischaltung der Leitung erst nach den 3 Monaten Kündigungsfrist erfolgen würde, selbst wenn er ohne Schaltung bereit wäre diese 3 Monate zu bezahlen.
Das ist der Grund warum ich mich an euch wende: Ich habe mit dem Vertrag zu Telekom genau nichts zu tun.
Stellen wir uns einmal vor mein Mitbewohner zieht aus und kennt den Nachmieter (also mich) nicht. Er kündigt seinen Vertrag bei der Telekom aufgrund des Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Laufzeit, d.h. er bezahlt 3 Monate weiter. Der Nachmieter kann dann 3 Monate keinen DSL-Anschluss beziehen, da die Leitung durch die Telekom noch belegt ist? Ist das legal? Was kann ich dagegen machen?
Mein Mitbewohner und ich dackeln heute um 18 Uhr zu einem örtlichen Telekom Shop und wollen da noch mal Druck machen, dass die Telekom den Anschluss für den Nachmieter (also mich) freischaltet. Welche Argumente kann ich vorbringen, damit sie dies auch machen?
Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
MFG
SB94
Zur Sachlage:
Momentan ist es so, dass das Internet in der Wohnung über meinen jetzigen Mitbewohner läuft, welcher einen Vertag mit der Telekom hat. Nun zieht mein Mitbewohner aber demnächst aus und in seiner neunen Wohnung ist kein Anschluss zu den selben Konditionen wie jetzt verfügbar, weshalb er ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Frist hat.
Ich bin als Student, vor allen Dingen angesichts der kommenden Klausurenphase, unbedingt auf Internet angewiesen. Deshalb buchte ich bei 1&1 einen Anschluss und wir planten anhand des von 1&1 mitgeteilten Schalttermins den Telekom-Anschluss einen Tag vor dem Schalttermin des 1&1 Anschlusses abschalten zu lassen.
Ich wurde daraufhin von 1&1 darüber informiert, dass sie den Schalttermin erst erhalten, wenn der alte Anschluss abgeschaltet ist.
Daraufhin wendete sich mein Mitbewohner an die Telekom und erfuhr von der Hotline, das eine Abschaltung bzw. Freischaltung der Leitung erst nach den 3 Monaten Kündigungsfrist erfolgen würde, selbst wenn er ohne Schaltung bereit wäre diese 3 Monate zu bezahlen.
Das ist der Grund warum ich mich an euch wende: Ich habe mit dem Vertrag zu Telekom genau nichts zu tun.
Stellen wir uns einmal vor mein Mitbewohner zieht aus und kennt den Nachmieter (also mich) nicht. Er kündigt seinen Vertrag bei der Telekom aufgrund des Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Laufzeit, d.h. er bezahlt 3 Monate weiter. Der Nachmieter kann dann 3 Monate keinen DSL-Anschluss beziehen, da die Leitung durch die Telekom noch belegt ist? Ist das legal? Was kann ich dagegen machen?
Mein Mitbewohner und ich dackeln heute um 18 Uhr zu einem örtlichen Telekom Shop und wollen da noch mal Druck machen, dass die Telekom den Anschluss für den Nachmieter (also mich) freischaltet. Welche Argumente kann ich vorbringen, damit sie dies auch machen?
Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
MFG
SB94
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