Teufel und Datenschutz

X-Worf

Lieutenant
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Dez. 2007
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AGB Teufel schrieb:
12. Datenschutz
Wir speichern und nutzen Ihre Daten für die Geschäftsabwicklung und die Pflege der Kundenbeziehungen. Der Nutzung der Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch formlose Mitteilung an Lautsprecher Teufel GmbH, Gewerbehof Bülowbogen, Aufgang D1, Bülowstr. 66, 10783 Berlin, widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs werden wir Ihnen keine Werbemittel mehr zusenden.
Das ist ein Verstoß gegen das gültige Recht. Eigentlich darf die Nutzung der Daten zu Werberzwecken etc. erst nach einer eindeutigen Zustimmung erfolgen. Teufel kehrt das um und verlangt vom Kunden einen Widerspruch, mit der Hürde, dass dies nichtmal per Mail, sondern per Post geschehen muss.

Das erscheint mir nicht grad seriös.

Wie sind eure Erfahrung mit Werbung nach Bestellungen bei Teufel? Kommt die Werbung nur direkt von Teufel. Ist es viel Werbung? Oder konntet ihr nach einer Bestellung auch Fremdwerbung per Spam, Werbeanrufe, Post etc. feststellen?

EDIT:
Anscheinend verschickt Teufel nur verinzelt Mails, die man nicht als lästig oder Spam bezeichnen kann. Vielleicht ist hinter dem Hintergrund, dass die Daten eben nicht für z.B. Werbezwecke verwendet werden und bei der Newsletter aktiv ein Haken zu setzen ist, deren AGB doch rechtskonform.
Die Alternative wäre Teufel verkauft heimlich die Daten weiter. Aber dafür habe ich noch keine Anzeichen gefunden.

Im Sinne der Kunden könnte man daher einfach die AGB besser formulieren. Es gibt ja genügend gute Beispiele dafür.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich mag diese Praxis auch nicht, aber wie kommst Du darauf, dass die Zustimmung zu den AGB keine Zustimmung im datenrechtlichen Sinne ist?
 
also ich hab von teufel bisher überhaupt nix gehört und ich hab mein soundsystem schon ne weile... vll. krieg ich emails auf meine alte adresse - aber anrufe, post etc. gabs keine
 
Tankred schrieb:
Ich mag diese Praxis auch nicht, aber wie kommst Du darauf, dass die Zustimmung zu den AGB keine Zustimmung im datenrechtlichen Sinne ist?

Weil diese Klausel gegen gültiges Recht verstößt und sicht nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen aushebeln lässt.
 
Jetzt muss ich googlen, weil du es genau wissen willst?:D

Also was eindeutiges habe ich nicht so schnell gefunden. Die Grundsätze sind aber mit Ausnahmen eindeutig kontra Werbung.

Im Multimediarecht gilt generell, dass die anfallenden Daten für Marketingzwecke nur verarbeitet werden dürfen, soweit der Nutzer hierin ausdrücklich eingewilligt hat

Quelle

Und eine Zustimmung zu den ABG ist nunmal keine ausdrückliche Einwilligung zu Werbung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich bekomme keinen Newsletter von Teufel, und wenn doch, hätte ich damit nicht so ein Problem...
 
Für die Newsletter gibt es ja extra ein Häckchen. Die bekommt man ja erst, wenn man dem auch zustimmt. Halt so wie es sein sollte.

Wenn ich nur von Teufel Werbung bekommen würde, würde mich das ja garnicht stören. Aber woher soll ich wissen, dass es so bleibt und wohin meine Daten vielleicht noch gelangen?
 
X-Worf schrieb:
Jetzt muss ich googlen, weil du es genau wissen willst?

Du musst gar nichts. Allerdings hast Du behauptet, diese Praxis sei "ein Verstoß gegen das gültige Recht". Und die Angabe dieser Rechtsgrundlage könnte Deine Behauptung glaubwürdiger machen.

X-Worf schrieb:
Im Multimediarecht gilt generell, dass die anfallenden Daten für Marketingzwecke nur verarbeitet werden dürfen, soweit der Nutzer hierin ausdrücklich eingewilligt hat ... Und eine Zustimmung zu den ABG ist nunmal keine ausdrückliche Einwilligung zu Werbung.

Da ziehst Du offensichtlich den falschen Schluss und genauso offensichtlich liest Du eigene "schnell ergoogelte" Quellen selber nicht aufmerksam. Dort steht:

Die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung werden für Multimedia-Dienste in § 3 TDDSG bzw. § 12 Abs. 2-8 MDStV, ansonsten in § 4 Abs. 2 BDSG geregelt. Sie kann auch elektronisch erteilt werden. Voraussetzung ist, dass sie freiwillig erfolgt und widerrufbar ist.

Die Zustimmung zu den AGB und damit der besonderen Verwendung der Nutzerdaten erfolgt freiwillig, elektronisch und sie kann widerrufen werden.

Ergo: die Regelung verstößt nicht gegen geltendes Recht.
 
Ich verstehe das so, dass ich "nein" sagen soll, wenn ich keine Werbemittel mehr bekommen will: Nach Erhalt des Widerspruchs werden wir Ihnen keine Werbemittel mehr zusenden. Kann es sein, dass ich was übersehe?
 
@Tankred
Und für wen arbeitest du?;)

Ich habe es nicht unaufmerksam gelesen. Hätte ich was Eindeutiges gefunden, hätte ich mich auch ebenso eindeutig geäußert. Wenn du genau liest, habe ich mich aber seither nur allgemein in Grundsätzen geäußert.

Dein Zitat beweist deine Auffassung in keinster Weise. Die stritige Frage ist nämlich ab wann die Freiwilligkeit eintritt. Genau nach der Antwort suche ich nämlich. Erfolgt sie schon durch die Zustimmung der AGB oder erst durch eine eindeutige "Werbezustimmung" oder wie man das auch immer nennt/nennen will?

Da ich vor einiger Zeit man einen entsprechenden Bericht gesehen habe, dem ich meine Auffassung entnommen habe, wäre es daher intessant wer von uns Recht hat. Aber anscheinden liest du ja nur das genau, was in deine Sichtweise passt.
 
Das ist genauso eine unscharfe und unfaire Behauptung, wie Deine ganz und gar nicht allgemein gehaltenen Worte im Eingangspost.
 
Ja, im Eingangspost habe ich mich in der Tat eindeutig geäußert. Aber mittlerweile nicht mehr, da ich ja selber etwas ins Zweifeln gekommen bin.
Das ändert aber bisher nichts an der Lösung der Frage.


Wobei es mir eigentlich im Thread um die Praxis bei Teufel ging und nicht um die Datenschutzgesetze.
 
Und das ist eben auch der Unterschied, den ich in Post #3 angesprochen habe. Ich bezweifle, dass diese Praxis ungesetzlich ist. Aber ich stimme Dir zu, dass diese dem Kunden gegenüber unverschämt ist.

Das ist zum Beispiel auch der Grund, warum ich die SZ nicht abonniere:

Die Süddeutsche Zeitung GmbH ist ein Unternehmen der Mediengruppe Süddeutscher Verlag GmbH.
Persönliche Daten werden von der Süddeutsche Zeitung GmbH und den Unternehmen der Mediengruppe, beauftragten Dienstleistern sowie anderen ausgewählten Unternehmen zur Erfüllung des Vertrages und für Marketingzwecke genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben und über Produkte und Dienstleistungen zu informieren.

Widerspruch hierzu kann jederzeit schriftlich gerichtet werden an:

Quelle: http://service.sueddeutsche.de/lesermarkt/service/datenschutz.php

Das akzeptiert man alleine durch das Abo.
 
§3 Abs. 3 TDDSG schrieb:
(3) Der Diensteanbieter darf die Erbringung von Telediensten nicht von einer Einwilligung des Nutzers in eine Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu diesen Telediensten nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.
Hier wird ja sinngemäß eine Verknüpfung verboten. Nun ist Teufel kein Teledienstanbieter, aber sie verknüpfen ihre die Werbeklausel mit der unvermeidlichen Zustimmung zu den AGB über die man das Produkt bezieht.
Was mich wundert, dass ich beim MDStV nur einen einzigen Satz im §12 finde, aber keine Absätze.:freak:
 
Die Frage ist jetzt nur, ob die Widerspruchsmöglichkeit eine "zumutbare Weise" ist.
 
Das beispiel Teufel ist doch Kinderkram. :)
Was meinst DU/Ihr wie gläsern wir schon sind.
Und das wird in der Zukunft noch schlimmer werden.

Gruß
Guenni :schluck:
 
Wem soll denn so ein Beitrag was genau bringen? Führe konkrete Beispiele an, dann macht das Schreiben auch Sinn. ;)
 
Teledienste
Diese richten sich mit einer individuellen Nutzung an den einzelnen Kunden, sie sind für eine individuelle Nutzung bestimmt.
Beispiele sind etwa eBanking, elektronische Bestellungen in eShops oder Nutzung von Datenbanken ohne redaktionelle Bearbeitung. Für diese Dienste richtet sich der Datenschutz vornehmlich nach dem Teledienstegesetz, TDG und dem Teledienstedatenschutzgesetz, TDDSG.

Quelle
§3 Abs. 3 TDDSG schrieb:
(3) Der Diensteanbieter darf die Erbringung von Telediensten nicht von einer Einwilligung des Nutzers in eine Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu diesen Telediensten nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.
Damit stimmt meine Behauptung im Eingangsbeitrag. Denn anders, als über die Zustimmung der AGB kann die ich das Produkt nicht erwerben.

Die Einwilligung zur Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken muss also über einen anderen Weg erfolgen. (Darüber hinaus fehlt bei Teufel sowieso die obligatorische Belehrung.)
 
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