Trennung Internet - Grund erkennbar?

mchawk777 schrieb:
Internet-Anschlüsse, die IPv4-Adressen benötigen, sind rückläufig. Häufig wird DSlite genutzt.
Und da gibt es dann also welchen Grund für die Zwangstrennung? Wird ja dennoch eingesetzt, z.B. bei 1&1, die standardmäßig auf DSlite setzen.

mchawk777 schrieb:
Ändert prinzipiell nichts an der Aussage.
Das müsstest du erläutern. Deine Aussage war, die Zwangstrennung sei nicht wie von mir behauptet überflüssig, sondern diene der Rotation von IPv4-Adressen.
Offensichtlich ist diese ja aber eben überflüssig. Denn die Telekom vergibt IPv4-Adressen und führt trotzdem keine Zwangstrennung durch. Andere Provider ebenso. IP-Adressen spart man dadurch, wie ich erklärt habe, in Zeiten von Flatrates auch nicht ein.
Das heißt dann aber wiederum, wenn die Rotation von IPv4-Adressen überflüssig ist, und die Zwangstrennung nur deshalb durchgeführt wird, dann ist eben diese genauso überflüssig...

mchawk777 schrieb:
Vor allem, wenn unbekannt ist, welche IP-Ranges die jeweiligen ISPs zur Verfügung haben.
Und was sollen die IP-Ranges jetzt damit zu tun haben? Die Anzahl der benötigten Adressen entspricht in Zeiten von Flatrates genau der Anzahl der Kunden. Mit Zwangstrennung sind es noch mehr, weil du Adressen vorhalten musst.
 
BFF schrieb:
Und danach bekommt man vermutlich selbige IP wieder?
Ja, sieht man hier gut. Da war mal eine Weile die Funktion der FB deaktiviert. Bis auf ein paar Sekunden genau 24h:
1772180396776.png


Manchmal ändert sich hier auch das Gateway. Insgesamt habe ich auf die schnelle 6 verschiedene Gateway Adressen entdeckt.

Historisch kommt die Zwangstrennung ja schlicht aus der Idee, Serverdienste an Privatanschlüssen zu unterbinden, was aber durch DDNS und kontrollierten Trennungen längst wieder obsolet ist.

Higli schrieb:
Es dient dazu, PPPoE-Sessions regelmäßig zu terminieren, da es dafür keinen aktiven Mechanismus gibt.
Klingt für mich nicht plausibel.
Wenn du alle 24h trennen kannst, kannst du grundsätzlich trennen.
Wenn du trennen kannst, kannst du trennen wie du willst.
 
Ich zitiere aus dem anderen Forum:
"Laut 1&1 einziger Grund für die Zwangstrennung ist die Möglichkeit zur Abschaltung des Vertrags am Vertragsende - die meisten Vordienstleister (auch die DG) lassen nämlich die Leitung bwz. Faser nach Vertragsende aktiv und es gibt technisch keine Möglichkeit, eine bestehende PPPoE Radius-seitig zu trennen. Der Kunde könnte seinen Vertrag somit bis zu einem Reboot des Routers weiter nutzen. Daher wird die Radius-Session halt auf 24h begrenzt, nur für den einzigen Fall, dass der Vertrag enden könnte."
 
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Higli schrieb:
es gibt technisch keine Möglichkeit, eine bestehende PPPoE Radius-seitig zu trennen
Wenn das tatsächlich der Grund ist, dann verwenden die entsprechenden Anbieter schlichtweg sehr beschränkte PPPoE-Implementierungen. Denn grundsätzlich sieht das Protokoll selbstverständlich die Möglichkeit vor, dass eine Sitzung per PPPoE Discovery beendet wird. Dazu wird ein Frame vom Typ "PPPoE Active Discovery Termination" (PADT) gesendet. Das darf der PoP genauso tun wie der Endkunden-Router.
 
Vielleicht interessiert es den "Vordienstleister" einfach nicht, ob die Leitung offen bleibt und PADT wird schlicht ignoriert.

Das ergibt Sinn, da 1&1 ja praktisch nur mit Vordienstleistern arbeitet und kein eigenes Festnetz hat. "Wir müssen 1&1 in unser Netz lassen, aber dafür machen wir ihnen das Leben schwer."
 
Zuletzt bearbeitet:
@Higli
Wer sollte PADT ignorieren? Der Endkundenrouter? Nun, da geht es ja ohnehin nur um einen graceful shutdown... Der Vordienstleister (DSL-Betreiber) inspiziert sicherlich nicht die Payload der Ethernet-Pakete und filtert PADT heraus. Warum auch?

1&1-Versatel hat ein eigenes Netz an Breitband-PoPs, denn sie nutzen Vorleistungen grundsätzlich nur per L2-BSA, oder sie verkaufen komplette Produkte anderer Anbieter unter eigenem Namen. Also nein, an echten 1&1-Anschlüssen haben sie selbstverständlich die Hoheit über die PPPoE-Sitzung.
Und easybell kriegt es auch ohne Zwangstrennung hin, obwohl die wiederum 1&1 als Vordienstleister nutzen, wo verfügbar.

Ich bleibe dabei, einen technisch plausiblen Grund für die Zwangstrennung gibt es nicht. Es wird dann wohl eher so sein, dass die Breitband-PoPs der Anbieter beschränkte Implementierungen verwenden, bei denen offensichtlich nützliche Schnittstellen zur anbieterseitigen Terminierung bestimmter Sitzungen fehlen.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass z.B. easybell einfach nach der Kündigung weiter einen Internetzugang zur Verfügung stellt. Die werden also schon irgendwo eine Schnittstelle haben, mit der sie leicht den Traffic zur letzten vergebenen Endkunden-IP blockieren. Und dann ist Schluss, ob nun die PPPoE-Sitzung noch aktiv ist oder nicht... Und auch die Telekom wird wohl nicht jedes Mal zum Kündigungsdatum einen Techniker herausschicken, um die Leitung physisch abzuklemmen.
 
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