Umfrage: Wehrdienst?

Wehrflicht?

  • ich wollte zum Bund, bin auch gegangen!

    Stimmen: 21 28,0%
  • ich wollte zum bund, wurde aber leider ausgemustert!

    Stimmen: 3 4,0%
  • ich wollte nicht, wurde aber eingezogen!

    Stimmen: 7 9,3%
  • ich wollte nicht, hab zivi gemacht!

    Stimmen: 24 32,0%
  • ich wollte nicht, wurde ausgemustert!

    Stimmen: 20 26,7%

  • Umfrageteilnehmer
    75
Ist trotzdem Käse. Er hat vielleicht gesagt, dass er als Reservist für Auslandseinsätze nicht zur Verfügung steht, dazu wird man nämlich befragt, wie Du vielleicht wissen solltest (Mob-Fragebogen...), aber er hat defintiv nicht nachträglich verweigert, diese Option existiert nicht. Wenn Du's nicht glaubst, kannst Du gern das KWEA Berlin anrufen, die geben da gern Auskunft.
 
Hehe..

Ich wollte nicht und ich bin nicht.. Ausgemustert... :D Aber die Story ist schon wieder so krass, dass die hier nimmer rein geht.. ;)
 
madbros schrieb:
... aber er hat defintiv nicht nachträglich verweigert, diese Option existiert nicht. Wenn Du's nicht glaubst, kannst Du gern das KWEA Berlin anrufen, die geben da gern Auskunft.
Diese Option existiert! Man kann während und nach dem Wehrdienst nachträglich verweigern.
Und genau das wird das Kreiswehrersatzamt auch sagen.

Wenn man während des Wehrdienstes seinen KDV-Antrag stellt, wird einem die bis dato abgeleistete Zeit angerechnet und man leistet den Rest als Zivi ab.

Eine Verweigerung nach dem Wehrdienst hat die "Folge", daß Du von Wehrübungen ausgeschlossen bist.
 
Während des Dienstes ist klar, das bezweifle ich auch nicht. Aber es ist Quatsch, nach dem Dienst zu verweigern, da Wehrübungen grundsätzlich freiwillig stattfinden. Das was Dein Kumpel gemacht hat, ist, das er zum KWEA hingegange ist und gesagt hat, hier jungs, ich stehe nicht mehr zur Verfügung. Das ist legitim und steht jedem offen, ist jedoch KEINE Verweigerung.

Nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) ist eine Verweigerung die Weigerung, den (Kriegs-)Dienst mit der Waffe durchzuführen. Hierbei war es früher (also auch zum Zeitpunkt der angeblichen Verweigerung deines Kumpels) so, dass nach Antragstellung eine Gewissensprüfung vor einem Kriegsdienstverweigerungsausschuss durchgeführt werden musste. Für bereits angetretene Soldaten, die bereits Dienst an der Waffe geleistet hatten, war es fast unmöglich, noch als Verweigerer anerkannt zu werden.

Diese Gewissensprüfung bzw das ganze Verweigerungsverfahren war jedoch nur für Ungediente und aktive Soldaten zulässig. Nach Beendigung der Dienstzeit war er Reservist, damit zwar immernoch wehrpflichtig, aber nicht berechtigt zum Verweigern, da er seine Dienstzeit bereits abgeleistet hatte. Die Kriegsdienstverweigerung erstreckt sich nämlich AUSSCHLIESSLICH auf den Grundwehrdienst. Tatsache ist, dass z.B. im Verteidigungsfall (der hoffentlich nie eintreten wird) ALLE Männer im wehrfähigen Alter und Gesundheitszustand einberufen werden können, ohne Rücksicht darauf, ob sie KDVer sind oder nicht.

In seinem Fall reichte jedoch wie gesagt die Mitteilung an das Kreiswehrersatzamt, dass er für Wehrübungen nicht zur Verfügung steht. Ausserdem sind Wehrübungen grundsätzlich freiwillig. Der offizielle Schriebs heisst zwar auch "Einberufung", kann aber jederzeit durch ein einfaches Telefonat rückgängig gemacht werden. Wenn Dir Dein Kumpel was anderes erzählt, sagt er die Unwahrheit.
 
Das im "Ernstfall" jeder, der geradeauslaufen kann, eine Waffe in die Hand bekommt, ist mir auch klar.

Ansonsten:
http://www.zentralstelle-kdv.de/intern02.htm
http://www.friedenspaedagogik.de/themen/kdv2.htm#res
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/zivildienst,did=6366.html

Gerade der letzte Link widerlegt, nach meinem Verständnis, diese Aussage:
Diese Gewissensprüfung bzw das ganze Verweigerungsverfahren war jedoch nur für Ungediente und aktive Soldaten zulässig. Nach Beendigung der Dienstzeit war er Reservist, damit zwar immernoch wehrpflichtig, aber nicht berechtigt zum Verweigern, da er seine Dienstzeit bereits abgeleistet hatte. Die Kriegsdienstverweigerung erstreckt sich nämlich AUSSCHLIESSLICH auf den Grundwehrdienst.
 
Dann hatte ich eine alte Version des Gesetzes am Wickel. Dennoch erscheint es in meinen Augen abstrus, nachträglich zu verweigern, da dann nichts mehr zu verweigern ist, da alles auf freiwilliger Basis ist.
 
Wollte ursprünglich nicht gehen, hab dann den Wehrdienst gemacht, 6 Wochen vor Ende hab ich mich entschlossen, einen Auslandseinsatz zu machen und hab die Ausbildung dafür begonnen (Nahkampf, Demonstrationen abwehren, Schießen ect.). Auf jeden Fall war ich dann 6 Monate im Ausland (Kosovo, für die die nicht wissen wo das is: Ex-Jugoslavien, der Kosovo liegt nördlich von Mazedonien)...in den Auslandseinsatz bin ich gerne gegangen. Nu krieg ich regelmäßig Briefe, ob ich nicht doch Kader für Auslandseinsatz werden möchte. Die sagen da kriegt man 2k Grundlohn, wenn Auslandseinsatz is die Kohle dafür dazu, also je nach Gefahrenlage mindestens 2,5k und Gefahrenzulage noch extra etwa 0,5k. Also alles in allem etwa 5k im Monat, falls man ins Ausland kommt. Ich denke wenn ich ja gesagt hätte, wär ich grad in Pakistan unterwegs für die Erdbebenopfer :freak: achja bin Össi :)
 
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