Umzug und Vodafone Kabel?

Also nach dem Thread bin ich ja besonders gespannt wie mein erstes Kabel Internet Erlebnis wird.

Prinzipiell hätte mich LTE Hybrid auch sehr interessiert, ich glaube das ist auf dem Land die Zukunft. War gerade in Norwegen, die sind da sehr weit. Aber der Preis bei der Telekom ist extrem saftig. 400 Euro für einen Telekom Router sind nicht ohne. Und dann Max 50 MBit..
 
haeuslebauer schrieb:
Aber der Preis bei der Telekom ist extrem saftig. 400 Euro für einen Telekom Router sind nicht ohne. Und dann Max 50 MBit..

wenn das mit VF sich als Ente herausstellen sollte kannste ja immer noch innehab von 14 Tage vom Vertrag zurück und es mit Telekom versuchen , macht halt nur Arbeit das ganze .
 
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Ja, das ist der Plan. Mal schauen :-)
 
Vielleicht übersehe ich ja was, aber mit welcher Begründung möchtest du nach Schalten und installieren des Anschlusses widerrufen??

Zitat Kabel Vodafone:
Sie können Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu widerrufen. Das geht schriftlich oder mündlich. Wie Sie uns kontaktieren, sehen Sie auf unserer Kontaktseite.
 
Ach du meine... Was soll sich daran als Ente herausstellen. Kabelinternet und DSL sind zwei völlig verschiedene Sachen. Mit jeweils völlig verschiedenen Vor- und Nachteilen. Und einer der Vorteile von coax Kabeln ist die im Vergleich zu DSL bedeutend höhere Reichweite.

Und was soll Vodafone da ausgebaut haben. Neue Leitungen legt Vodafone quasi gar nicht. Das ist alles noch der alte Bestand aus der Post Ära.

Arcor hatte auch keine eigene Leitungen. Sie hatten einfach nur Technik in den Vermittlungsstellen über die sie eigene Anschlüsse schalten konnten. Und das hat mit dem Thema rein gar nichts zu tun.

So viel Halbwissen, oder eigentlich noch weniger, von einer einzigen Person und das quasi in jedem thread.

On topic: Entweder du wirst Freude an deinem Anschluss haben und eine hohe Bandbreite für wenig Geld erhalten oder aber in deiner Gegend wohnen viele jüngere Leute denen die 6 MBit der Telekom auch nicht reichen, ergo auch Kabelinternet nutzen, dann kann es abends zu Engpässen kommen. Das hängt aber auch ganz stark davon ab wie groß euer Segment ist und dann leider eine Vodafone Spezialität kann auch in eurer Region das Backbone überlastet sein oder auch nicht. Das findest nur heraus wenn du es ausprobierst.

@Fard: Innerhalb der 14 Tage wird in der Regel keine Begründung benötigt.
 
Das stimmt allerdings.
 
Fard Dwalling schrieb:
Aber nur nach Vertragsabschluss! Nicht nach Anschlussschaltung!

Ihr verwechselt hier eine menge,
wenn ich einen Vertrag abschließen wo mir eine bestimme Bandbreite Zugesichert wird
bestellt und zugesichert ist 50 es geht nur DSL 6000 ist das deutlich unter der
Zugesicherten Leistung hat man auf jeden Fall das Recht den Vertrag zu Wiederrufen
und wenn das innehab von 14 Tage ist, ist das umso besser ,
da würde ich es auch nicht mit Nachbesserung Versuche einlassen weil dann schieben die das in die Länge .
Ergänzung ()

Kündigen bzw.. zurücktreten vom Vertrag sollte man so machen das man Nachweisen kann das es eingegangen ist.
TE will doch erst mal abwarten und es ausprobieren vielleicht hat er ja Glück .
 
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Wenn du 50 bestellst und weniger als, keine Ahnung 20 kriegst kannst du vielleicht außerordentlich kündigen.

Aber ich wüsste nicht, dass du da einfach den Vertrag widerrufen könntest.

Mal etwas ähnlich
https://m.heise.de/newsticker/meldung/Zu-langsames-DSL-rechtfertigt-Kuendigung-2611887.html

Da geht es ja genau darum. Laut Vertrag waren bis zu 18MBit zugesichert. An kamen um die 6. Hier ist eine außerordentliche Kündigung rechtens. Aber kein Widerruf!
 
Der Kunde war ja auch schon länger Kunden und hat dann erst bemängelt ,
bei einem Neuvertrag ist das etwas anderes weil ja mit einem Speed Extra Geworben wurde
und man nur deswegen den Vertrag gemacht hat ,
Tritt man vom Vertrag zurück weil geworbene Leistung nicht Erbrauch und nicht Erfüllt wird.
Beispiele und Urteile dazu gibt es Seitenweise u.a. auch im BGB was dazu zu finden,
ich bestelle eine ganze Pizza bekomme aber nur eine Halbe geliefert und soll den Voll Preis zahlen , haben doch die Provider selber schult das die keine Tarife machen wo man nur für den tatsächliche Speed zahlt .
Das bis zu von 0 bis 100 ist eigentlich schon lange nicht mehr so Gültig,
die tatsächliche Leistung muss ja nun auch in der Auftrags-Bestätigen drin stehen,
kleine Abweichungen ist aber Erlaubt, wenn z.b. 50 und nur 45 oder 48 geht,
aber nicht mehr wenn die mit DSL 6000 kommen bei einem Vertrag mit 50ziger Leitung.
 
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Um es vielleicht nochmal klarer zu umschreiben.

Wenn du einen Vertrag über 50MBit machst, und in der schriftlichen Vertragsbestätigung die du irgendwann per Post bekommst, steht auf einmal „tut uns leid, es gehen doch nur 6Mbit“, dann stimme ich dir zu, das du den Vertrag Widerrufen kannst.

Wenn du allerdings einen Vertrag über 50MBit machst und auch die Vertragsbestätigung bestätigt 50MBit, die geschaltete Leitung 6 Wochen später hat aber nur 10, dann glaube ich nicht, das hier noch einen Widerruf sondern von einer Sonderkündigung gesprochen wird.
 
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Fard Dwalling schrieb:
Um es vielleicht nochmal klarer zu umschreiben.

Wenn du einen Vertrag über 50MBit machst, und in der schriftlichen Vertragsbestätigung die du irgendwann per Post bekommst, steht auf einmal „tut uns leid, es gehen doch nur 6Mbit“, dann stimme ich dir zu, das du den Vertrag Widerrufen kannst.

Wenn du allerdings einen Vertrag über 50MBit machst und auch die Vertragsbestätigung bestätigt 50MBit, die geschaltete Leitung 6 Wochen später hat aber nur 10, dann glaube ich nicht, das hier noch einen Widerruf sondern von einer Sonderkündigung gesprochen wird.

naja bei 1. Tritt man zurück vom Vertrag ,
bei 2. kann man auf Vertragserfüllung pochen mit Frist und so und dann vom Sonderkündigungs-
Recht Gebrauch machen wenn nicht nach gebessert wird
 
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Ja sag ich doch. :-)

Hatte dich vorher auch so verstanden, als wolltest du auch im 2. Fall Connect widerruf Gebrauch machen...
 
nee ich habe das Problem nicht, bei VF werde ich auch ganz bestimmt nicht Kunde,
hatte mich nur informiert so Allgemein falls ich mir mal Festnetz Internet hole ,
informieren sollte man sich schon vorher nicht erst wenn man schon einen Vertrag an der Backe hat .
 
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Zugesicherten Leistung hat man auf jeden Fall das Recht den Vertrag zu Wiederrufen
und wenn das innehab von 14 Tage ist, ist das umso besser ,

Die 14 Tage hat man ab dem Datum der AB. Die Schaltung ist da allerdings meist noch nicht erfolgt.

Und 54 bei 100er Leitung sind z.b. ok.
 
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