Updatepflicht der Hersteller bei nun fünf Jahren

WH95 schrieb:
Die Updatepflicht durch den Verkäufer ist natürlich totaler Schwachsinn. Das zeigt entweder, dass der Gesetzgeber keine Ahnung hat oder dass er weiß, dass er den Chinesen nix vorzuschreiben hat ;-)
Warum soll es Schwachsinn sein?

Der Verkäufer bringt die Geräte an den Nutzer.
Der Verkäufer ist es, der, der rechtlich belangbar ist.

Soll ein chinesischer Hersteller, der nix mit der EU am Hut hat, sich damit rumschlagen, dass sein Smartphone von irgendjemanden in der EU gekauft worden ist?
Soll die EU nun alle ausländischen Hersteller erfassen und kontrollieren müssen?

Ist doch beim Lieferkettengesetz ähnlich: Unternehmen, die hier agieren, müssen sich darum kümmern, dass ihre Lieferketten sauber sind.
 
WH95 schrieb:
Evtl wäre es auch sinnvoll, eine Pflicht den Bootloader nach dem Garantie/Updatezeitraum auf Wunsch öffnen zu müssen. Bei manchen Herstellern hat man u.a. deswegen keine Aussicht auf Customroms...
Warum sollte man die Hersteller dazu verpflichten? Es gibt genügend Hersteller, bei denen das selbst in der Garantiezeit kein Problem darstellt (z.B. Google oder Xiaomi).
 
WH95 schrieb:
Die Updatepflicht durch den Verkäufer ist natürlich totaler Schwachsinn. Das zeigt entweder, dass der Gesetzgeber keine Ahnung hat oder dass er weiß, dass er den Chinesen nix vorzuschreiben hat ;-)
Das ist keineswegs Schwachsinn. Es gibt bereits jetzt für alle möglichen Produkte Vorgaben zu Eigenschaften, Inhaltsstoffen, etc., die erfüllt sein müssen, damit diese Produkte auf dem deutschen/europäischen Markt verkauft werden dürfen. Weshalb sollten entsprechende Vorgaben hinsichtlich der Software also nicht möglich sein? "Lieber Telefonhersteller: Biete das an oder du darfst dein Produkt hier nicht verkaufen/einführen". Fertig.

siggi%%44 schrieb:
Warum sollte man die Hersteller dazu verpflichten? Es gibt genügend Hersteller, bei denen das selbst in der Garantiezeit kein Problem darstellt (z.B. Google oder Xiaomi).
Weil es Hersteller gibt, die dies eben nicht tun. Von Freiwilligkeit oder "Freiwilliger Selbstverpflichtung" halte ich, gerade in Bezug auf solche Dinge, nichts.
 
@Capet

@KitKat::new()

Den Verkäufer zu verpflichten ist Schwachsinn, weil man dann in DE keine Handys mehr verkaufen könnte... Der Händler kann die Software nicht selbst warten und müsste die Geräte im Zweifel nach 4 Jahren zurücknehmen. Das Risiko geht niemand ein.

Der Verkäufer könnte sich höchstens ein Zertifikat vom Hersteller ausstellen lassen, dass dieser 5 Jahre Updates geben wird. Ob die Updates dann kommen ist eine andere Frage. Ich weiß auch nicht, wer einen Verkaufsstopp für Updateverweigerer durchsetzen sollte. Das stelle ich mir auch schwierig vor. Ich würde es aber begrüßen. Ich nutze meine Geräte immer, bis es nicht mehr zumutbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@WH95
Ähm, vielleicht habe ich ja hier etwas überlesen oder falsch verstanden. Es geht doch um die Softwarewartung durch den Hersteller, oder nicht?
 
Aber welcher Endkunden hat denn einen Kaufvertrag mit dem Hersteller?

Die Ansprüche des Endkunden sind erst mal nur gegenüber dem Verkäufer - und der Händler kann seinerseits dann versuchen in einem seperaten Verfahren seine evtl daraus resultierenden Ansprüche beim Hersteller anzumelden.

Der Hersteller ist halt nur mittelbarer Vertragspartner und kein unmittelbarer - beim (General-)importeur endet dann sowieso die Durchsetzbarkeit meist (ausser man ist ein wichtiges Land wie die USA, das ist aber die EU nicht und Deutschland noch viel weniger)
 
@fgordon Ich glaube, dass die Chinesen recht entspannt wären, wenn ein deutscher Händler Schadensersatz leisten müsste, weil aus China kein Update kommt. Andererseits würden die Händler dann vermutlich solche Geräte nicht mehr verkaufen. Auch das wäre mir Recht.

Ich finde generell, dass es zu pro Hersteller viele (vor allem günstige) Geräte gibt. Im Sinne der Nachhaltigkeit wäre es gut, wenn die Updatepflicht da etwas Ordnung schafft. Weniger Modelle = Weniger Arbeit.

@Capet Schau dir mal den 1. Beitrag im Thema an. Da steht Verkäufer und nicht Hersteller...^^
 
kann man denn rechtlich überhaupt so einfach die Hersteller in die Pflicht nehmen? Wenn man über den Händler geht ist es juristisch recht einfach. Der Händler verkauft nurnoch Smartphones, bei denen der Hersteller den Zeitraum garantiert. Der Händler wird sich selbst absichern, entweder durch Haftung vom Hersteller oder Versicherungen, falls der Hersteller Vertragsbrüchig wird.

Die Hersteller werden ihren Kuchen in europa nicht verlieren wollen, also beugen Sie sich eh. Ergebniswirkung ist die selbe.
 
DickerBass schrieb:
Die Hersteller werden ihren Kuchen in europa nicht verlieren wollen, also beugen Sie sich eh. Ergebniswirkung ist die selbe.
Aber wenn du direkt an die Hersteller herantrittst, hast du es mit einer Meckerpartei weniger zu tun.
Die Händler werden ebenfalls meckern, wenn sie dann den trouble mit den Raklamationen nach weniger als 5 Jahren haben.
Aber die freuen sich, wenn sie den trouble einfach an den Hersteller weitergeben können.

Am Markt wäre der Effekt der selbe ... aber ich hätte als Politiker auch nicht die große Lust, mich mit Lobbyisten von Herstellern UND Händlern herumzuschlagen. Da die Händler das aber an die Hersteller weiterreichen (dann wird eben nicht nachbestellt, wenn der entsprechende Hersteller mir keine 5 Jahre garantieren will), und die Hersteller das auch wissen, wirst du es mit beiden Vereinen zu tun bekommen.
Wenn du nur die Hersteller in die Pflicht nimmst, bist du die Händlerlobby schonmal los ... denn so eine Regelung macht dem Handel keinen Stress (alles, was dadurch passiert, können die an Hersteller oder Kunde weitergeben).
 
Hmm, also ich könnt mir schon vorstellen, dass es möglich wäre, festzulegen, dass neue Smartphones nur mit einem entsprechend garantierten Support-/Updatezeitraum in Deutschland verkauft werden dürfen, egal, ob direkt vom Hersteller, wie bspw. Apple, oder von einem Händler. Wenn der Hersteller daran interessiert ist, seine Geräte in Deutschland abzusetzen, wird er dahingehend etwas tun oder überlässt diesen Markt einem anderen Hersteller.
 
Naja der dt Markt dürfte für viele Hersteller eher unbedeutend klein sein.
 
Der deutsche Markt = Markt der gesamten EU
Darum werden solche Gesetze, wie das hier diskutierte, auch von der EU beschlossen.
 
Wenn der Hersteller nach 2 Jahren nicht mehr existent ist, dann hat der Händler das Problem. Das fände ich einfach ungerecht für den Händler. Er verkauft den Mist ja nur...

Wahrscheinlich wird das eh nie umgesetzt.

War es irgendwann nicht in der Diskussion, dass die Sicherheitspatches direkt von Google via Playstore kommen könnten? Die Majorupdates halte ich inzwischen eh nicht mehr für so relevant wie damals.
 
WH95 schrieb:
War es irgendwann nicht in der Diskussion, dass die Sicherheitspatches direkt von Google via Playstore kommen könnten?
Kommen sie doch schon in Form des "Google Play System Updates" (Project Mainline). Android kann noch nicht komplett darüber auf Stand gehalten werden, aber ein gewisser Teil bisher schon.

Schuld an der Updatesituation ist aber weniger Google und vielmehr die Hersteller. Was bringt es mir bei einem Samsung, Xiaomi oder OnePlus, wenn Android ein Update erhält, aber die Hersteller mit ihrem eigenen UI das so gar nicht umsetzen können? Stattdessen müssen sie ihren eigenen Kram erst mal wieder anpassen und alles ist für die Katz! Davon profitieren können eben nur Nutzer eines Pixel Phones oder eines anderen vergleichbaren Phones mit annähernd purem Android.
 
DickerBass schrieb:
kann man denn rechtlich überhaupt so einfach die Hersteller in die Pflicht nehmen?
Warum soll das bei PKW funktionieren, bei Smartphones aber nicht? Wenn das neue Gesetz eine Art Garantiepflicht für den Hersteller vorschreiben würde, dann hat dieser die Garantie auch zu erfüllen. Genauso wie er schon heute viele EU-Auflagen zu erfüllen hat, wenn er offiziell und legal in der EU seine Ware vertreiben möchte. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hersteller in 5 Jahren pleit ist, dürfte bedeutend geringer sein wie die, dass ein Händler nach ein paar Monaten "aufgibt".

WH95 schrieb:
Wenn der Hersteller nach 2 Jahren nicht mehr existent ist, dann hat der Händler das Problem. Das fände ich einfach ungerecht für den Händler. Er verkauft den Mist ja nur...
Das ist nunmal das ureigenes Risiko eines Händlers. Erst Recht, wenn er wissentlich Mist und keine qualitativ akzeptabele Ware verkauf. Auch heute schon habe ich gegenüber dem Händer eine Gewährleistung, die der Händler sogar dann zu erfüllen hat, wenn der Hersteller pleite ist.
 
gymfan schrieb:
Warum soll das bei PKW funktionieren, bei Smartphones aber nicht?
Ich kenen mich in den Bereich nicht aus, aber ist es nicht so, dass jede Fahrzeugserie einzeln abgenommen werden muss vom Kraftfahrt-Bundesamt bzw. von einer vergleichbaren EU Institution? Ist das bei Smartphones auch so, dass die einen Audit bekommen (z.B. auf Strahlung) oder reicht es wenn der Hersteller selbst zertifiziert, dass die Grenzwerte eingehalten werden und dann kann er frei in die EU importieren?
 
Es wäre alles einfacher, wenn es wie beim Microsoft ist. Verschiedene Hersteller, gleiches Betriebsystem, aber Microsoft verteilt die Updates.
Dazu müssten die Hersteller eng mit Google kooperieren.
Anderes macht keinen Sinn.
 
_TR_ schrieb:
Dazu müssten die Hersteller eng mit Google kooperieren.
Ich fände es super, wenn es so laufen würde. Aber Google trifft hier nicht die Schuld. Ganz im Gegenteil, Google richtet sich sogar nach den Herstellern. Wenn die Hersteller keine A/B-Slots wollen, streicht Google diese Notwendigkeit wieder aus den Policies und deklariert es nur noch als "empfohlen".
https://www.xda-developers.com/google-virtual-ab-seamless-updates-android-11/#update1

Jetzt versuch mal Xiaomi dazu zu bringen, die komplette Source für MiUI an Google auszuhändigen, damit sie ihre Updates daran anpassen können. Vergiß es! Selbes Spiel bei Samsung oder OnePlus. Letztens habe ich herzhaft über einen Thread in einem anderen Forum lachen müssen. Der OP las sich schon wie ein schlechter Witz in der Zeitung:

Ein User mit einem Samsung Phone wollte sich nach langer Zeit ein OnePlus zulegen und war etwas in Sorge wegen seiner Apps. Er stellte die Frage, ob denn überhaupt alle Android Apps, die er so von seinem Samsung her kennen würde, auch problemlos unter OxygenOS zu benutzen wären. Denn im Gegensatz zu Samsung würde OnePlus ja kein richtiges Android benutzen und stattdessen dieses OxygenOS anbieten.

Da sieht man ganz gut, dass es scheinbar einige User gibt, die ein reines Android noch nie gesehen haben. Diese OEM-Overlays greifen teilweise schon sehr tief ins Framework ein oder überschreiben es sogar komplett. Da ist eine Custom ROM gar nichts gegen!

Google hätte selbst mit der UI-Source der Hersteller viel zu viel Arbeit bei der Aufbereitung der Updates. Genau aus diesem Grund distanzieren sie sich auch immer mehr davon. Zuerst wurde vor Jahren die Vendor-Partition (system-as-root) ausgegliedert und nun mit Project Mainline eine Funktion eingeführt, die weite Teile des Frameworks über den Play Store aktualisieren kann.

Dennoch werden sie niemals völlig autark das Android Framework auf Stand halten können, sodass die OEMs "nur noch" für die Hardware verantwortlich sind. Dafür sind beide Softwarekomponenten nach all den Jahren zu sehr ineinander verzahnt. Im Zusammenspiel mit dem geschlossen System, auf welches der Nutzer keinen Zugriff hat, ist die Updatepolitik bei Android eine eigentlich untragbare Zumutung.
 
gymfan schrieb:
Das ist nunmal das ureigenes Risiko eines Händlers. Erst Recht, wenn er wissentlich Mist und keine qualitativ akzeptabele Ware verkauf. Auch heute schon habe ich gegenüber dem Händer eine Gewährleistung, die der Händler sogar dann zu erfüllen hat, wenn der Hersteller pleite ist.
Die Gewährleistung geht aber 2 Jahre und nicht 5 Jahre. Außerdem gewährleistet der Händler, dass er ein funktionsfähiges Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs übergeben hat. Wie soll man als Händler abschätzen, was der Hersteller in 2,3,4 oder 5 Jahren veranstalten wird? Wenn der Händler ein Zertifikat vom Hersteller vorweisen kann, dass dieser die Updates 5 Jahre liefert, dann ist der Händler imho aus dem Schneider. Aktuell ist es ja so, dass der Händler quasi nach 6 Monaten alle Reklamationen verweigern kann.

Darum finde ich die Formulierung aus dem Gesetzentwurf auch dämlich. (Nein, ich bin kein Händler...^^)
 
Naja, die Frage ist wer das Risiko trägt wenn der Hersteller nicht liefert/liefern kann, zum Beispiel bei einer Insolvenz/Unternehmensauflösung. Und hier stellt sich jetzt die Frage ob das der Händler oder der Kunde trägt.

Wenn es der Händler nicht trägt, dann ändert sich nicht viel mMn, für den Kunden sollte der Händler der Ansprechpartner sein.
Für den Händler natürlich blöd, da dieser sich dagegen wenig absichern kann, allerdings nennt man das durchaus auch unternehmerisches Risiko. Der Händler kann jedenfalls besser abschätzen wie es um einen Hersteller bestellt ist, als der Kunde und im Zweifel muss er den Kunden für die Fehleinschätzung entschädigen. Der Kunde wird dafür bezahlen müssen (=eingepreist).

Ist jetzt nicht unmöglich.
 
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