Updatepflicht der Hersteller bei nun fünf Jahren

Reepo

Commander
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Moinsen,

es wurden ja neue Gesetze beschlossen. Eines davon betrifft die "Update-Pflicht" der Hersteller.

Eine neue Verpflichtung zur Aktualisierung der digitalen Elemente in z.B. einer intelligenten Armbanduhr (Update) adressiert nach statistisch gut begründeter Annahme rund 156.000 Unternehmen verschiedener Branchen vom Kraftfahrzeug- bis zum Uhrenhandel, die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorhalten. [...] Die Verpflichtung zum Update bedeutet für den Verkäufer, dass er die Sache während eines Zeitraums von durchschnittlich fünf Jahren in sicherem und funktionsfähigem Zustand erhalten muss. [...]

[Q: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927424.pdf Seite 48/49]

Klingt erstmal gut, aber wie sieht es in der Realität aus?
Gebe ich jetzt meine Geräte zurück, wenn innerhalb der 5-Jahre keine Updates mehr kommen?
Wer definiert was sicher ist und was nicht - wenn es zB. nicht patchbare Sicherheitslücken gibt?
 
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Im Endeffekt ist das nur eine neue Grundlage für Zivilklagen über die dann die Details ausgelotet werden.
 
Ich finde, das ganze geht nicht weit genug. Auch die Garantie für elektronische Geräte müsste in meinen Augen auf mindestens 5 Jahre gesetzt werden, damit wir endlich von der Wegwerfgesellschaft wegkommen. So wären die Hersteller gezwungen, endlich wieder halbwegs vernünftige Produkte auf den Markt zu bringen. Eine Waschmaschine hat bei mir z. B. mal 15 Jahre gehalten. Heute schaffen die Meisten bei mir meist nur noch 3-4 Jahre.
 
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Discovery_1 schrieb:
Ich finde, das ganze geht nicht weit genug. Auch die Garantie für elektronische Geräte ...
Du solltest dich ggf. Erstmal in den aktuellen Rechtsrahmen einlesen. Garantie hat mit der Gesetzeslage nichts zu tun und ist ein reines Vertragsabkommen das komplett optional ist. Auch wird Garantie vom Hersteller angeboten, dein Anliegen zielt aber auf gesetzliche Gewährleistung ab welche vom Händler gewährt werden muss.
 
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Keylan schrieb:
dein Anliegen zielt aber auf gesetzliche Gewährleistung ab welche vom Händler gewährt werden muss.
Ja, genau. Ich bringe das immer durcheinander. Vielen Dank für den Hinweis. ;)
 
Discovery_1 schrieb:
Auch die Garantie für elektronische Geräte müsste in meinen Augen auf mindestens 5 Jahre gesetzt werden
Das sind halbe Sachen! Ich schlage Zehn Jahre vor!
Ergänzung ()

Reepo schrieb:
oder lieg ich da falsch?
Dein Problem ist: Du schreibst erst irgendwas, und informierst dich danach, vielleicht.
Ein Gesetzentwurf ist ein Gesetzentwurf. Und das steht oben drüber auf deiner PDF.
Das sollte man lesen und verstehen können, bevor man hier eine windigen Gesetzentwurf als Gesetz verbreitet...und sich damit rausredet, es nicht einmal zu wissen.
Ergänzung ()

Reepo schrieb:
Also, ich versteh das so, dass gestern Nacht diese Gesetze beschlossen wurden....oder lieg ich da falsch?
Wie kann man einen Thread über etwas beginnen, das man gar nicht versteht?
Dieser Welt-Fritze ist scheinbar auch nur ein Praktikant, und verlinkt, wie Du, auf den Gesetzentwurf. Er schreibt noch dazu: "Für welchen Zeitraum die Update-Pflicht gilt, ist allerdings nicht ausdrücklich festgeschrieben."
Das ist doppelt Falsch.
1. Gibt es das Gesetzt noch nicht, sondern nur einen Gesetzentwurf. (den Unterschied musst du googeln)
2. Kann in einem Gesetz, dass es noch nicht gibt, natürlich gar nichts ("ausdrücklich") festgeschrieben sein.

Welt.de ist keine seriöse Quelle. In Onlineredaktionen der Zeitungen sitzen oft nur Leute, die dort für nen Appel und nen Ei schreiben, die da aber eigentlich nicht hingehören. Ich mach dir zum Vorwurf, dass du Informationen von dort übernimmst, ohne das zu erkennnen.

Für mich ist einen Lüge, wenn jemand sich herausnimmt, etwas zu behaupten, was unwahr ist.
Ansonsten ist es blauäugiges Unverständnis, und das sollte hier niemand verbreiten dürfen.
Übrigens kommt genau daher, das Wort "Lügenpresse". Weil es oft eben nur "gut gemeint" ist, aber gar nicht gut recherchiert...und die Betronung liegt auf "gar nicht".
 
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Ein Forum ist ein Ort in dem Meinungen geschützt sein sollten und nicht ein Ort vor dem vor Meinungen geschützt wird.

Wenn Du nur Diskussionen auf 100% Wissensbasis führst, kannst Du das gerne machen. Wenn alles andere für Dich Lüge ist, dann ist das Deine Auslegung. Und wenn die Welt eine "Lügenpresse" für Dich ist, für mich ist eine Informationsquelle von vielen.

Ich interessiere mich auch bei halbgarem Wissen für Themen und freu mich über Hinweise und Meinungen.
Für mich ist das Gesetz/Entwurf auch nur der Aufhänger auf die Frage, wie sowas gehandhabt werden soll.

Ob das Gesetz nun schon durch ist oder noch als Entwurf steht, darauf kann man hinweisen und es erklären, aber jemanden platt einfach der Lüge zu bezichtigen....ne...lass mal, mit so Leuten muss ich mich nicht abgeben, dafür ist mir die Zeit zu kostbar.
 
kabralo schrieb:
Für mich ist einen Lüge, wenn jemand sich herausnimmt, etwas zu behaupten, was unwahr ist.

Fakt ist: Der Bundestag hat gestern den Gesetzesentwurf "zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrages" angenommen.
https://www.bundestag.de/ausschuess...WdpdGFsZS1lbGVtZW50ZS04NDY5NDQ=&mod=mod539670

Nicht jeder weiß, dass Gesetzentwürfe nach Beschluss des Bundestags so nicht direkt in Kraft treten. Sondern das der Entwurf bis zu Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch weitere Stationen passieren muss. Du diskutierst hier im Forum mit Laien. Das solltest du berücksichtigen und dich mit dem Vorwurf, dass jemand absichtlich lügt ggf. zurückhalten.

Du wärst besser damit beraten gewesen den TE weniger aggressiv auf seinen Fehler hinzuweisen. Schließlich kann man hier auch über den Inhalt eines Gesetzesentwurf diskutieren.
 
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Lipovitan schrieb:
Nicht jeder weiß, dass Gesetzentwürfe nach Beschluss des Bundestags so nicht direkt in Kraft treten. Sondern das der Entwurf bis zu Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch weitere Stationen passieren muss.
Das muss auch nicht ein jeder wissen! Doch wer meint, er muss einen Thread so formulieren, sollte sich bitteschön vorab etwas mit dem Thema auseinandergesetzt haben, und nicht wie ein billiger Online-Redakteur agieren.
 
Reepo schrieb:
Eine neue Verpflichtung zur Aktualisierung der digitalen Elemente in z.B. einer intelligenten Armbanduhr (Update) adressiert nach statistisch gut begründeter Annahme rund 156.000 Unternehmen verschiedener Branchen vom Kraftfahrzeug- bis zum Uhrenhandel, die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorhalten. [...] Die Verpflichtung zum Update bedeutet für den Verkäufer, dass er die Sache während eines Zeitraums von durchschnittlich fünf Jahren in sicherem und funktionsfähigem Zustand erhalten muss. [...]

[Q: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927424.pdf Seite 48/49]

Klingt erstmal gut, aber wie sieht es in der Realität aus?

Au Backe! Wenn das tatsächlich Händler bindet und nicht nur Hersteller und Importeure ist es ein weiterer Tiefschlag gegen den mittelständisch geprägten Einzelhandel. Ohne das jetzt im Detail durchzuarbeiten, wie sollen die kleinen Händler das leisten können, angesichts der zunehemenden Zahl der vernetzten Produkte, die irgendwie am Internet hängen und potentiell unsicher sind?
 
cool and silent schrieb:
Au Backe! Wenn das tatsächlich Händler bindet und nicht nur Hersteller und Importeure ist es ein weiterer Tiefschlag gegen den mittelständisch geprägten Einzelhandel.
Solche unsinnigen Gesetzentwürfe sorgen nur dafür, dass das Leben in Deutschland teurer wird, als nötig. Das hat Merkels-Truppe mit dem Abschalten der AKWs begonnen, mit den Akkus in den Autos fortesetzt, und demnächst wird halt der Verbraucher erneut für längere Garantien bluten müssen.
Also. Im September alle richtig wählen, und die Spitzbuben sind Geschichte. Die Aufarbeitung wird dann noch interessant, Herr Spahn.
 
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kabralo schrieb:
Doch wer meint, er muss einen Thread so formulieren, sollte sich bitteschön vorab etwas mit dem Thema auseinandergesetzt haben, und nicht wie ein billiger Online-Redakteur agieren.

Die Entscheidung, ob die Threaderöffnung den PuG-Regeln genügt, ist Sache der Moderation. Bevor du das nächste mal hier Foristen so anfährst melde das Thema oder halt die Finger still.
 
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Hab mich mal ein bisschen reingelesen da… sieht insgesamt ähnlich unsauber wie das Urteil aus Weimar letztens (ich gehe davon aus, daß klar ist, welches).

Wenn ich mir das so anschaue, dann frage ich mich irgendwie, wie das durchgesetzt werden soll und was Maßstab sein soll.
Anwesende Juristen sehen sicher besser durch als ich- nach dem Lesen sehe ich aber eher die Anwaltschaft durchdiskutieren, was überhaupt
dem Verbraucher während des Zeitraums, den er aufgrund der Art und des Zwecks der Sache und ihrer digitalen Elemente sowie unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann,
in Zahlen bedeuten soll.

Selbstverständlich muss ein Mobiltelefon für die gesamte Vertragslaufzeit mit Updates versorgt werden. Das ist eine völlig legitime Verbraucherseitige Erwartung.
 
Discovery_1 schrieb:
Auch die Garantie für elektronische Geräte müsste in meinen Augen auf mindestens 5 Jahre gesetzt werden, damit wir endlich von der Wegwerfgesellschaft wegkommen
Kann ich bestätigen. Außer meinem Geschirrspüler war alles nach 2 bis 6 Jahren Schrott.
 
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Stört mich nicht, ich kaufe sowieso nur Premiumprodukte.

Wie macht das dann eigentlich die alleinerziehende Mutti? Kauft die sich dann auch eine Miele Waschmaschine für 3000 Euro, weil türkische Billigmarken nur noch außerhalb der EU zu haben sind?
 
Die dann auch deutlich teurer werden, wenn sie 5 Jahre lang halten müssen.
 
Das ist wohl wahr, weswegen ich auch eher dafür wäre eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von Reperaturanleitungen sowie zum Vorhalten von Ersatzteilen für einen bestimmten Zeitraum einzuführen.

Grundsätzlich scheint aber die Serienstreuung im Budget Bereich sehr groß zu sein; ein Bekannter hat sich vor ca. 7 Jahren Übergangsweise eine no name 2 Personen Spülmaschine für ich glaub 150€ gekauft, diese hält bis heute und alle Dichtungen sind intakt.
 
Das ist ein Irrglauben.
Die Verlängerung der technischen Haltbarkeit liegt oftmals nur an geringwertigen Bauteilen (Plastezahnrädern, Plastebuchsen). Einfach an den Sollbruchstellen ordentliches Material eingesetzt und schon halten die auch 5 Jahre, wenn auch vielleicht mit Roststellen.
 
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Idon schrieb:
Die dann auch deutlich teurer werden, wenn sie 5 Jahre lang halten müssen.
Dazu wäre ich bei Waschmaschinen/Kühlschränken mittlerweile auch bereit. Die günstigen Teile werden mit der Zeit doch teurer, wenn man das durchrechnet.
 
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