Urheberrechtverletzung

Die haben seine Adresse ja nur da sein Anbieter denen diese Adresse gegeben hat auf Basis der IP. Das rausreden " ich hatte das Spiel legal und wollte nur mal testen" zieht nicht, da es hier um eine Urheberrechtsverletzung geht die ja stattgefunden hat. Weiter oben wurden 3 Optionen genannt:

1) zahlen und das Thema ist durch
2) zum Anwalt gehen und dort dem Vorwurf widersprechen
3) aussitzen und abwarten

Such dir eine der Optionen aus und lass den Torrent Kram sein. Dass das heute auch überhaupt noch irgendwer nutzt für solche Sachen.....da fragt man sich schon, ob man bisher unter einem Stein gelebt hat was das Thema angeht
 
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Auf jeden Fall erst mal zum Anwalt.

Erstgespräch ist idr. Kostenlos. Der Anwalt muss dich in jedem Fall über seine Vergütung im Vorfeld informieren wenn er Geld von dir will, als keine Angst, das er hinterher mit Ansprüchen kommt ohne das zu klären.

Wenn dir nicht gefällt was er sagt, hindert dich keiner daran, einen zweiten oder auch dritten Anwalt zu Fragen, oder mit den dann hoffentlich klareren Fragen zu seinen Aussagen hier oder in andere Foren nochmal Hilfe zu holen.
 
Da gibt es überhaupt nichts zu grinsen, das ist bei sehr vielen Rechtsanwälten eben genau so
 

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Scythe1988 schrieb:
Die haben seine Adresse ja nur da sein Anbieter denen diese Adresse gegeben hat auf Basis der IP. Das rausreden " ich hatte das Spiel legal und wollte nur mal testen" zieht nicht, da es hier um eine Urheberrechtsverletzung geht die ja stattgefunden hat. Weiter oben wurden 3 Optionen genannt:

1) zahlen und das Thema ist durch
2) zum Anwalt gehen und dort dem Vorwurf widersprechen
3) aussitzen und abwarten

Such dir eine der Optionen aus und lass den Torrent Kram sein. Dass das heute auch überhaupt noch irgendwer nutzt für solche Sachen.....da fragt man sich schon, ob man bisher unter einem Stein gelebt hat was das Thema angeht

Hi,
du scheinst hier die Kernproblematik nicht zu verstehen, in dem besagten Zeitraum hatte ich das Spiel Resident Evil 4 von Capcom geladen gehabt und nicht irgendein Bahnhof Simulator von nem noname Publisher dessen Spiele ich bisher noch nicht einmal gekannt hatte. Also nochmal die Anwaldskanzlei die Spieleentwickler B vertritt will von mir Geld für das raubkopieren von Spielentwickler A, dreht es jedoch so als hätte ich das Spiel vom Spieleentwickler B raubkopiert. Sollte ich eine Mahnung von Conami erhalten obwohl ich schon das Spiel im Besitz hatte zu der Zeit des herrunterladens würde ich natürlich in den sauren Apfel beissen und zahlen, aber doch nicht für ein Spiel das ich gar nicht geladen hatte.

Keylan schrieb:
Auf jeden Fall erst mal zum Anwalt.

Erstgespräch ist idr. Kostenlos. Der Anwalt muss dich in jedem Fall über seine Vergütung im Vorfeld informieren wenn er Geld von dir will, als keine Angst, das er hinterher mit Ansprüchen kommt ohne das zu klären.

Wenn dir nicht gefällt was er sagt, hindert dich keiner daran, einen zweiten oder auch dritten Anwalt zu Fragen, oder mit den dann hoffentlich klareren Fragen zu seinen Aussagen hier oder in andere Foren nochmal Hilfe zu holen.

Hab denen jetzt geschrieben und warte auf eine Antwort, werd hier im Forum über den weiteren Verlauf berichten.
 
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Wende dich einfach mal an die schon verlinkte Kanzlei wbs. Der Tipp war schon gut.
 
Ich würde eine modifizierte Unterlassungserklärung hinschicken.

Mehr nicht.
Dann müssen die Klagen, wenn die was wollen.

Ein Anwalt kostet dich nur zusätzlich Geld.
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt da nämlich in der Regel nicht!
 
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Ist die Abmahnung nicht berechtigt, so solltest du diese umgehend zurückweisen. Dies ist immer dann möglich, wenn du den Rechtsverstoß nicht begangen hast, etwa wenn du in Urlaub warst, auf der Arbeit oder was auch immer. Allerdings musst du das, dann auch beweisen, die alleinige Behauptung das du es nicht warst, genügt da nicht.
 
@MichaelBer

Wohl eben nicht wie er hier behauptet:

"in dem besagten Zeitraum hatte ich das Spiel Resident Evil 4 von Capcom geladen gehabt und nicht irgendein Bahnhof Simulator von nem noname Publisher dessen"

Denn wohl dieser Download wurde ja abgemahnt.
 
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Er sagt, er hat ein anderes Spiel illegal geladen.

Also hat er was illegal geladen und da gehe ich jetzt einfach von aus, dass vermutlich einfach nur die Datei anders benannt war.

Wenn ich illegal lade und dann eine Abmahnung bekomme, dann wird das kein Zufall sein.
 
Ohne Info kann man nur spekulieren.

Vielleicht steckt er auch hinter ein CGNAT und ein zweiter Torrent-Nutzer hat genau diese Datei geladen.
Da keine Speicherpflicht bezüglich der Portnummern besteht, könnte die Ermittlung anders abgelaufen sein.
Hier kann man die Problematik schön nachlesen: https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20210086

Neben Anwalt würde ich erstmal versuchen, die technischen Details abzuklären. CGN ja/nein, wie lange besteht die Internet-Verbindung und kann die IP, die auf dem Zettel steht, überhaupt stimmen?
 
@MichaelBer,

dem ist so, wenn ein illegaler Download stattfand, dann wird er diese Urheberrechtsverletzung begangen haben und kann dann, nur die hier bereits mehrfach beschrieben Schritte gehen.
 
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LOL, "NIMROD"...
bin überzeugt, es ist eine ganz unverfängliche kurzbezeichnung. oder ganz zufällig nur ein name.
aber eben auch der name des „des Ersten, der Macht gewann auf Erden“

so wie RAID, einerseits eine "Spezialeinheit der französischen Polizei" (Recherche, Assistance, Intervention, Dissuasion (RAID)), andererseits
Raid. Reime: -ɛɪ̯t. Bedeutungen: [1] Militär: gewaltsamer Angriff gegen ein fremdes Territorium. ergo ein überfall.

jedenfalls ist die anzahl von bezeichnungen mit derartiger doppelbedeutung statistisch um welten jenseits des zufalls.

es geht eben nix über martialische namen.
 
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MichaelBer schrieb:
Also hat er was illegal geladen und da gehe ich jetzt einfach von aus, dass vermutlich einfach nur die Datei anders benannt war.
Du klaust im Aldi und sollst dich dann vor Netto dafür verantworten? Ich gehe davon aus, dass eine kostenlose Erstberatung ausreicht um das im Sande verlaufen zu lassen.

MichaelBer schrieb:
Er sagt, er hat ein anderes Spiel illegal geladen.
Dann hat genau dieser Besitzer das Recht ihn dafür zu belangen. Und nicht irgendein anderer.
 
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whats4 schrieb:
es geht eben nix über martialische namen.
Stimmt.
Ich wurde vor Jahrzehnten mal für "Teen Anal Inferno" abgemahnt :hammer_alt: :daumen:
 
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.one schrieb:
Du klaust im Aldi und sollst dich dann vor Netto dafür verantworten? Ich gehe davon aus, dass eine kostenlose Erstberatung ausreicht um das im Sande verlaufen zu lassen.

Kostenlose Erstberatung? Welcher Anwalt arbeitet gratis?
 
Eine Erstberatung ist in der Regel immer kostenlos. Das kannste gerne selbst googlen.
 
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