Urheberrechtverletzung

Evil E-Lex schrieb:
Es ist durchaus denkbar, dass NIMROD einfach bei der Auswertung der Tabelle o.ä. in der Zeile verrutscht ist. Da mag man gegen vorgehen können, aber ganz gewiss nicht mit der pauschalen Behauptung "Ich habe dieses Spiel nicht heruntergeladen." Wäre das so simpel, gäbe es Abmahnungen in dieser Art nicht. Das würde nämlich jeder Abgemahnte behaupten.
Ist jetzt einfach mal eine Behauptung von dir. Es sind Verfahren schon wegen ganz anderen Formfehlern einstellt worden.
 
Du scheinst nicht verstehen zu wollen, dass der Abgemahnte in der Beweispflicht ist. Ohne anwaltliche Vertretung kommt er aus der Nummer nicht raus.
 
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Dein Rechtsverständnis ist gruselig. Wieso ist man selbst gegen jedwede Anschuldigung in der Beweispflicht? Zumal eine Nichthandlung direkt gar nicht zu beweisen ist.
 
Weil das im Urherberrecht so funktioniert. Ich empfehle dir mal einfach die Seiten bei WBS zum Thema zu lesen, das hilft.
 
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CBecker schrieb:
Wieso ist man selbst gegen jedwede Anschuldigung in der Beweispflicht?
Das ist (leider) tatsächlich so. Daher empfehle ich von Anfang an zumindest die Erstberatung.
 
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Vielleicht hat sich @Honder2023 auch verklickt und ganz kurz den DL vom falschen Spiel im Torrenttool gestartet? Somit wäre die Anschuldigung zum "falschen Spiel" erklärbar.
 
Guter Einwand. Das müsste er in der Historie des Clients ja feststellen können.
 
Ich hatte das so verstanden, dass er die Datei/das Spiel wieder gelöscht hat, aber etwas zweideutig ist das schon:
Honder2023 schrieb:
Dies stimmt jedoch nicht da ich zur besagten Tatzeit Resident Evil 4 vom Hause Capcom heruntergeladen hatte, welches ich bereits auf Steam legal erworben hatte, jedoch technische Probleme hatte und zum Test eine Version ohne die Abstüze verursachenden Denuvo DRM Dateien heruntergeladen hatte. " welches ich dann auch wieder gelöscht habe da die Abstürze auch mit der Version fortbestanden"
 
Evil E-Lex schrieb:
Du scheinst nicht verstehen zu wollen, dass der Abgemahnte in der Beweispflicht ist. Ohne anwaltliche Vertretung kommt er aus der Nummer nicht raus.
Na ja, er könnte eine Unterlassungserklärung versenden und das ganze aussitzen, mit der Hoffnung, dass Nimrod-Rechtsanwälte nicht den Klageweg bestreitet.
 
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Das könnte er natürlich tun. Allerdings ist das Aufsetzen einer mod. Unterlassungserklärung nicht ohne Risiko. Ich habe beim schnellen googlen keine Seite gefunden, die das Vorgehen anhand der aktuellen Rechtslage erklärt, sondern nur Seiten mit Stand 2016 oder älter.
 
Evil E-Lex schrieb:
sondern nur Seiten mit Stand 2016 oder älter.
Das ist nach wie vor noch gültig. An den Gesetzen und Grundlagen hat sich nichts geändert.
Nur gibt es nicht mehr so viele Abmahnung weil kaum noch jemand, der bei Sinnen ist, P2P nutzt. Das hat sich imho sehr viel auf OCH und private FTP verschoben, null Risiko.
 
Tr8or schrieb:
Nur gibt es nicht mehr so viele Abmahnung weil kaum noch jemand, der bei Sinnen ist, P2P nutzt.
Aber auch, weil die Abmahnhöhe mittlerweile gedeckelt ist (1.000 €). Utopiesummen sind da nicht mehr drin.
 
CBecker schrieb:
Dein Rechtsverständnis ist gruselig. Wieso ist man selbst gegen jedwede Anschuldigung in der Beweispflicht? Zumal eine Nichthandlung direkt gar nicht zu beweisen ist.

Es ist einfach total unwahrscheinlich, dass wenn er gerade ein Spiel illegal geladen hat und sich dessen ja auch bewusst ist, dass er zufällig eine Abmahnung bekommt, die nicht berechtigt ist.

Die Wahrscheinlichkeit, dass er nicht checkt, dass er das besagt Spiel doch irgendwie mitgeladen hat, ist einfach viel zu hoch, um das hier mit Kopf in den Sand stecken, aussitzen zu wollen.
 
MichaelBer schrieb:
Es ist einfach total unwahrscheinlich, dass wenn er gerade ein Spiel illegal geladen hat und sich dessen ja auch bewusst ist, dass er zufällig eine Abmahnung bekommt, die nicht berechtigt ist.

Die Wahrscheinlichkeit, dass er nicht checkt, dass er das besagt Spiel doch irgendwie mitgeladen hat, ist einfach viel zu hoch, um das hier mit Kopf in den Sand stecken, aussitzen zu wollen.

Sag mal was für einen Krimi hast du dir denn da reingeschoben? Ich habe bisher nur ein einziges mal etwas über das Torrent App geladen gehabt und das war Resident Evil 4 im Mai, es installiert und genauso Abstürze gehabt wie bei meiner Steam Version und es wieder gelöscht. Wieso soll ich hier irgendetwas erzählen was mir nichts bringt, und Altzheimer habe ich ebenfalls nicht das ich irgendwie ausversehen/vergessen habe das ich dieses noname Spiel des Ankläger geladen hätte. Ich denke jeder halbwegs mental funktionierende Mensch der bisher nur ein einziges mal etwas geladen hatte sich den Titel wohl merken könne, zumal ich das verflixte Ding auch installiert hab und es war Resident Evil 4. Deiner Logik nach darf mich also Bmw anklagen, für die gestohlenen Felgen aus der Audi Niederlassung.
 
Du nutzt in der heutigen Zeit ein Programm, mit dem man gerade danach bettelt, eine Abmahnung von einem Anwalt zu bekommen.

Dann kommt die Abmahnung und die bist ernsthaft der Meinung, dass es nichts mit deiner Torrent Nutzung zu tun hat, sondern diese unberechtigt ist?

Die haben deine Adresse logischerweise nicht aus dem Telefonbuch ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Honder2023 schrieb:
Ich habe bisher nur ein einziges mal etwas über das Torrent App geladen
Das sagst du. Wir wissen nicht was passiert ist. Vielleicht hast du dir eine Liste von railway gezogen und die gestartet und direkt abgebrochen. Vielleicht vertritt NIMROD auch Capcom und verwechselt einfach das Spiel.

Wurde 2006 abgemahnt. Hat natürlich gestimmt. Anwalt brachte nix. Einfach mal einsehen. 400€ sind wenig für sowas naives in 2023. 2006 war das wirklich noch Neuland und mein Gang zum Anwalt evtl. sinnvoll. Hat aber auch nichts gebracht.

Wie der Kollege @MichaelBer schon geschrieben hat passt der Zeitpunkt einfach. Und dann wirst du eben für resi 4 bestraft. Ist doch so oder so rechtens. Gab schon urteile wo jemand für 20 mp3 15000€ zahlen musste oder gezogenes Corel Draw als Firma genutzt 5 Jahre Knast. Also hier ist der Schaden noch überschaubar.

Ausserdem haben sie Beweise. Die werden sehr fix mit den Daten der Provider abgeglichen. Das geht schneller als früher auch wenn es keine 6 Monate mehr sind. Meine Forderung kam 2009, also 3 Jahre später.
 
Um mal ein paar brauchbare Informationen in den Thread zu kriegen, da ich mich ca. 10 Jahre mit dem Thema auseinandersetzen musste (ratet mal warum :)).

0. Resident Evil 4 interessiert hier nicht.

1. Das Runterladen interessiert weder den Publisher noch die beauftragte Anwaltskanzlei. Denn damit kann man keine Gewinn machen. Anders sieht's beim Upload aus. Der Upload wird behandelt wie eine Vertriebslizenz. Entsprechend gehen die Anwälte von einer Schadenssumme in der Höhe aus, die der Publisher für die Lizenz zum Vertreiben der Software verlangt hätte.

2. Wie kriegen die Deine IP raus?
Wenn Torrent auf Deiner Kiste am Laufen war, wurde da vermutlich auch was geteilt. Und das wird wohl das beanstandete Railroad Empire 2 gewesen sein. Die Abmahnanwälte setzen da kleine spezialisierte Firmen darauf an, per Torrent diverse Spiele, Musikalben, Filme zu saugen. Und wenn da als Peer-IP eine deutsche IP dabei ist, brauchen sie nur noch den entsprechenden Hash und schon haben sie das Beweismittel zur Abmahnung.

3. Welche Optionen hast du jetzt:

a) Du gehst zu einem Anwalt und lässt den das machen. Vorteil: Du baust selbst keinen Mist. Nachteil: Kostet Geld, und das nicht zu wenig. Und wenn's blöd läuft, kommst du aus der Geschichte auch nicht ohne weiteren finanziellen Schaden raus.

b) Du unterschreibst die von den Abmahnanwälten zugeschickte Unterlassungserklärung und zahlst. Das ist die teuerste und gefährlichste Variante für Dich. Durch die Unterlassungserklärung der Anwälte verpflichtest du Dich, überhaupt nichts mehr per Torrent hochzuladen (runter ist egal). Und falls doch, können sie Dich in Grund und Boden klagen.

c) Du suchst Dir aus dem Netz eine modifizierte Unterlassungserklärung und schickst die zu den Abmahnanwälten. Ab dann solltest du die Kommunikation mit den Abmahnanwälten konsequent einstellen, egal was sie Dir schreiben und drohen. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre ab 31.12. des aktuellen Jahres.

Reagieren musst du, wenn du vom Gericht einen Brief bekommst. Denn dann wird das Mahnverfahren eingeleitet. Reagierst du nicht, wird die Schuld abstrakt, was eine Verlängerung der Frist auf 30 Jahre bedeutet.

Hast du Pech mit dieser Option und bekommst eine Mahnung vom Gericht, auf die du Widerspruch einlegst, findest du Dich wahrscheinlich in der Gerichtsverhandlung wieder. Den Gerichtsstand suchen sich die Abmahnanwälte raus, da das Internet als global gilt. Und die Abmahnanwälte werden sich das Gericht aussuchen, was ihnen wohlgesonnen ist. Damit hast du dann richtig verloren.

d) Wenn du Variante c gewählt hast, kann es durchaus sein, dass Dir die Abmahnanwälte im Laufe der Zeit verschiedene Angebote machen, z.B. Ratenzahlung, geringere Schadenssumme. Wenn du das annimmst, bist du ab dem Zeitpunkte aus der Geschichte ebenfalls raus und kannst die 10 Jahre damit abkürzen.

4. Was solltest du unter keinen Umständen machen:
Einen Brief mit Erklärungen, Abstreiten, Beleidigungen oder sonstwas an die Abmahnanwälte schicken. Denn dann wissen die genau, dass sie Dich rankriegen können. Du solltest die Abmahnanwälte auch nicht auf andere Weise kontaktieren (Mail, Telefon). Bei Kontaktaufnahme hast du verloren.

5. Was solltest du definitiv machen:
Torrent vom Rechner schmeißen. Wenn du Torrent weiterhin nutzen willst, hol Dir einen anonymen V-Server oder nutz einen Multi-OCH-Anbieter (ich nenn jetzt mal keine Namen). Die bieten manchmal die Möglichkeit, dass du einen Tracker dort hochlädst, die saugen das dann für Dich. Anschließend kannst du das dann von diesem Anbieter runterladen. Ich würde Torrent noch nicht mal per VPN über den lokalen Rechner mehr nutzen.

Fazit:
Bereite Dich schon mal auf Kosten oder Psychoterror vor. Die Abmahnkanzlei lebt schließlich davon.
 
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Ich könnte mir vorstellen, dass die das abgemahnte Spiel einfach ins Capcom Spiel mit rein gepackt haben?

Dann zieht man dass, ohne es zu merken.
Kann dann natürlich trotzdem deswegen belangt werden.

Zu glauben, dass hier nichts passiert und man die Sache aussitzen kann, ist naiv.
 
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