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Urheberrechtverletzung
- Ersteller Honder2023
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MichaelBer
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Zumindest bei keinem, der für seine Arbeit kein Geld verlangt hätte.
.one
Captain
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Gut, die Kanzlei, die mich vertritt, bietet das auch nicht an. Das ist aber die Ausnahme. Schau einfach mal auf den Link zu wbs, der auf Seite 1 gepostet wurde. Die Kanzlei ist btw. genau auf sowas spezialisiert (Internetrecht).
Du kannst es drehen und wenden, wie du willst. Wenn es nicht zu sehr ins Fach geht (was hier imho nicht der Fall ist), wird die Erstberatung (ohne Rechtssicherheit seitens des Anwalts) hier ausreichen.
Du kannst es drehen und wenden, wie du willst. Wenn es nicht zu sehr ins Fach geht (was hier imho nicht der Fall ist), wird die Erstberatung (ohne Rechtssicherheit seitens des Anwalts) hier ausreichen.
MichaelBer
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Ersteinschätzung ≠ Erstberatung
Bei einer Erstberatung wirst du nach § 34 RVG eine Rechnung kriegen.
Bei einer Erstberatung wirst du nach § 34 RVG eine Rechnung kriegen.
.one
Captain
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Da ist wahrscheinlich ein Jura-You-Tube-Studium im Hintergrund, denn selbst lädt man ja auch gerne fremde Inhalte herunter.
redjack1000
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Honder2023 schrieb:Also nochmal die Anwaldskanzlei die Spieleentwickler B vertritt will von mir Geld für das raubkopieren von Spielentwickler A, dreht es jedoch so als hätte ich das Spiel vom Spieleentwickler B raubkopiert.
Honder2023 schrieb:jedoch technische Probleme hatte und zum Test eine Version ohne die Abstüze verursachenden Denuvo DRM Dateien heruntergeladen hatte.
Was war das denn für eine Qelle, von dem DRM freien Spiel?
Torrent? Wenn ja........
Cu
redjack
MichaelBer
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Ach natürlich Leute.
Wer kennt sie nicht, die ganzen Anwälte, die in Sozialwohnungen leben, weil sie noch die Schulden für ihr Jurastudium abzahlen mussen und trotzdem gratis arbeiten!
Mit einer Ersteinschätzung ist es hier nicht getan.
Auch nicht mit einer Erstberatung!
Hier muss man tätig werden!
Und dafür will jeder Anwalt Kohle sehen.
Wer kennt sie nicht, die ganzen Anwälte, die in Sozialwohnungen leben, weil sie noch die Schulden für ihr Jurastudium abzahlen mussen und trotzdem gratis arbeiten!
Mit einer Ersteinschätzung ist es hier nicht getan.
Auch nicht mit einer Erstberatung!
Hier muss man tätig werden!
Und dafür will jeder Anwalt Kohle sehen.
MichaelBer
Banned
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Junge. Bevor du hier dummes Zeug verbreitest, solltest du dich wenigstens mal ein kleines bisschen mit der Materie beschäftigen.
Das ist naives kindliches Denken, dass in dem Fall hier nichts bringt.
Tr8or hat Ahnung von der Sache.
Es ist hier eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Macht man dass nicht, gibts Ärger.
Bitte einfach mal über die Thematik informieren.
CBecker schrieb:Warum sollte er aus dieser Nummer nicht rauskommen? Die Vorwürfe sind doch völlig haltlos.
Das ist naives kindliches Denken, dass in dem Fall hier nichts bringt.
Tr8or hat Ahnung von der Sache.
Es ist hier eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Macht man dass nicht, gibts Ärger.
Tr8or schrieb:Torrent = Down- und Upload, also anbieten und verbreiten von Raubkopien.
Aus der Nummer kommst du schlecht wieder raus. Torrent nutzt man halt nicht mehr, wenn dann OCH, die sind ohne Risiko.
Kannst es natürlich auch drauf ankommen lassen. [Modifizierte]Unterlassungserklärung unterschreiben und zurücksenden, ansonsten nicht zahlen und hartnäckig ignorieren. (Gerichtlichen) Mahnbescheid auch zurückweisen.
Früher war es so, dass die Abmahner selten bis nie geklagt haben - Mach dich mal schlau wie das heute ist.
Google mal [NIMROD Rechtsanwälte abmahnung torrent] findet man viel. Hilft dir evtl mehr als das Forum hier.
Bitte einfach mal über die Thematik informieren.
MichaelBer
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Was glaubst du, warum er eine bekommen hat?
MichaelBer
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Es ist doch logisch, dass er was illegal runter geladen hat.
Sonst würde ihm keine Abmahnung ins Haus fliegen.
Oder hast du auch eine bekommen? Oder ich?
Nein. Weil wir beide nichts runter geladen haben.
Er aber schon!
Wie er selber ja auch zugibt.
Da ist nichts mit "Ich habe aber was anderes runter geladen"
Das ist nur ein Zufall, dass ich kurz darauf eine Abmahnung bekomme. 🤦♂️
Sonst würde ihm keine Abmahnung ins Haus fliegen.
Oder hast du auch eine bekommen? Oder ich?
Nein. Weil wir beide nichts runter geladen haben.
Er aber schon!
Wie er selber ja auch zugibt.
Da ist nichts mit "Ich habe aber was anderes runter geladen"
Das ist nur ein Zufall, dass ich kurz darauf eine Abmahnung bekomme. 🤦♂️
MichaelBer
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Honder2023 schrieb:Hallo zusammen,
neulich habe ich einen Brief von der NIMROD Rechtsanwälte erhalten, in dem ich beschuldigt werde Dateien vom Pc Spieles Railroad Empire 2 vom Hause Kalypso Media Group GmbH herunter- und bzw hochgeladen hätte. Als beweissicher wird genannt der Titel des besagten Spieles, das genaue Datum der begangenen Tat und die IP-Adresse. Dies stimmt jedoch nicht da ich zur besagten Tatzeit Resident Evil 4 vom Hause Capcom heruntergeladen hatte, welches ich bereits auf Steam legal erworben hatte, jedoch technische Probleme hatte und zum Test eine Version ohne die Abstüze verursachenden Denuvo DRM Dateien heruntergeladen hatte. " welches ich dann auch wieder gelöscht habe da die Abstürze auch mit der Version fortbestanden" Meine Fragen wären jetzt,
Ist doch logisch, dass er wegen dieser illegallen Aktivität jetzt die Abmahnung bekommen hat.
Er gibt ja zu, dass er ein Spiel illegal geladen hat.
Nur weil er es auf Steam schon legal erworben hat, darf er es nicht runter laden.
Jetzt so naiv zu sein und zu glauben es passiert nichts, weil er zwar illegal geladen hat, aber ein anderes Spiel, ist schon ziemlich dumm, muss man sagen!
Die Abmahnende Kanzlei muss ja auch vom entsprechenden Publisher beauftragt werden.
Wenn die Kanzlei von Kalypso beauftragt wurde, und jetzt einfach Leute abmahnt, welche Spiele von Capcom heruntergeladen haben, dann geht das natürlich nicht.
Wenn die Kanzlei von Kalypso beauftragt wurde, und jetzt einfach Leute abmahnt, welche Spiele von Capcom heruntergeladen haben, dann geht das natürlich nicht.
Egal ob er es runtergeladen hat oder nicht....
Wenn die Hashes und IP zum fraglichen Zeitpunkt mit seinem Download des anderen Spieles übereinstimmen, dann kommt er aus der Nummer nicht mehr raus. Er kann beim Richter schlecht erklären, dass er das eine Spiel gesaugt und angeboten hat, das anderen Spiel zum selben Zeitpunkt, nein das wäre er nicht gewesen...
Das wird nichts. Das Ding ist verloren. Das glaubt ihm kein Richter.
Wenn die Hashes und IP zum fraglichen Zeitpunkt mit seinem Download des anderen Spieles übereinstimmen, dann kommt er aus der Nummer nicht mehr raus. Er kann beim Richter schlecht erklären, dass er das eine Spiel gesaugt und angeboten hat, das anderen Spiel zum selben Zeitpunkt, nein das wäre er nicht gewesen...
Das wird nichts. Das Ding ist verloren. Das glaubt ihm kein Richter.
Evil E-Lex
Captain
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- 3.074
Es ist durchaus denkbar, dass NIMROD einfach bei der Auswertung der Tabelle o.ä. in der Zeile verrutscht ist. Da mag man gegen vorgehen können, aber ganz gewiss nicht mit der pauschalen Behauptung "Ich habe dieses Spiel nicht heruntergeladen." Wäre das so simpel, gäbe es Abmahnungen in dieser Art nicht. Das würde nämlich jeder Abgemahnte behaupten.CBecker schrieb:Ziemlich dumm ist, zwei verschiedene Spiele nicht auseinanderhalten zu können.
Goldsmith
Rear Admiral
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Wenn NIMROD-Rechtsanwälte wegen X abmahnt, der Threadersteller aber beweisen kann, dass er X nicht heruntergeladen hat, dann ist er da raus.
Wie sich das verhält, habe ich bereits hier erklärt.
https://www.computerbase.de/forum/threads/urheberrechtverletzung.2169128/page-2#post-28806259
Wie sich das verhält, habe ich bereits hier erklärt.
https://www.computerbase.de/forum/threads/urheberrechtverletzung.2169128/page-2#post-28806259
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