Verarsche im Discounter?

Demolition-Man

Vice Admiral
Registriert
Juli 2004
Beiträge
6.431
Hi,
mir ist gestern eine seltsame Geschichte passiert. (Darf man den Laden nennen?)

In einem Discounter in der Nähe. Der warb mit: 30% Rabatt auf alle Campingartikel.

Im Angebotsblatt stand "Sonnenschirme, Pavillions usw."

Vor dem Laden war auch schon etwas Kram aufgebaut, der eindeutig reduziert war.

Der Laden hat eine feste Campingabteilung, und ich habe dementsprechend eingekauft.

- Schlafsack
- Campinglampe
- Gaskartusche

Ich habe extra 2x gefragt: Einmal den Geschäftsführer und nochmal an der Kasse. Beide bestätigten mir das der Rabatt für alles gelten würde.

Ok! Ich war trotzdem skeptisch, zurecht... Nachdem ich aus dem Laden raus war gleich den Zettel kontrolliert: Alle die normalen Preise.

Natürlich gleich beschwert bei den gleichen 2 Leuten, mit dem Ergebnis, dass es sich um einen Druckfehler handelt, und es nur Rabatt auf das Schrottzeug vor dem Laden gibt, aber nicht z.B. auf Schlafsäcke, die man schließlich das ganze Jahr benutzen könnte(?!).

Außer mir haben noch 3 andere Leute den Kram zurückgebracht bzw. direkt an der Kasse liegen gelassen.

Also was soll das? Druckfehler und Irrtümer vorbehalten hiess es, ok, aber wenn ich extra frage und die das wissen, ist es dann nicht Betrug?

Wie ist da die rechtliche Situation? Hab meinen Kram direkt zurückgebracht, und das Geld zurückbekommen. Sehr glücklich bin ich damit aber nicht...

Sagt mal bitte was dazu!

mfg
Kai
 
jep absichtlicher betrug meines erachtens.
 
Da du sogar extra die Verkäufer und sogar den Abteilungsleiter gefragt hattest, hätten die dir Rabatt eigendlich auch geben müssen.

Zeugen hatteste wahrscheinlich keine oder?

Ich hätte definitiv das allerletzte Mal den Laden betreten auch wen die 90% auf alles geben würden :p

Kannst auch bei der Verbraucherzentrale eine Beschwerde einreichen, die prüfen sowas gerne und verteilen u.U. dann auch kostenpflichtige Abmahnungen.
 
Wenn du durch die Kasse gehst bist du einen Kaufvertrag eingegangen, zu dem Preis wo aufem Zettel steht, wenn da etwas nicht eingepflegt ist und du dich nicht direkt beschwerst ists Kulanz, wenn im Nachhinein noch etwas erstattet wird.

Zu dem Punkt Druckfehler können passieren. Einzige warum die Angestellten nichts wussten kp, ggf. wusste die rechte Hand nicht was die linke macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich ist ein Schlafsack ein Campingartikel, daher gilt der Rabatt auch dafür. Wenn auf dem Preisschild des Schlafsacks oder der ganzen Produkte die du gekauft hast ein Rabatt draufsteht, dann hast du den ja auch zu bekommen. Besonders dann, wenn du extra zwei mal nachfragst.
 
lockvogelangebote... kannst dich ja beschweren! konsumentenschutz vll ne mail schicken. am besten mit bildern der "angebote" und kopie der rechnung!
 
Könnte recht haben. Vielleicht habe sie dir auch nicht richtig zugehört als du gefragt hast. Wenn Sie es vorsätzlich gemacht haben ist es arglistige Täuschung.

Da du aber dein Geld zurück bekommen hast bleibt eigentlich nur der gang zur Verbraucherzentrale. Kannst dich dort auch telefonisch beschweren. Über Internet weiß ich es nicht.

MfG
 
@Darkwonder: Ich sehe das nicht so, da er mit dem Verkäufer den Vetrag erweitert hat und dieser hat nunmal einen Rabatt beinhaltet ist es teil des Kaufvertrags und somit auch zu erfüllen. Dass dies schwierig ist mit Beweislast und so weiter ist klar. Ich sehe, dass auch als Betrug, da man sich darauf verlassen hat, dass der Kunde schon nicht auf die Rechnung guckt und nachrechnet.
 
@dichter-karl
Falsch :) kam z.B. auch gestern Abend bei kerner auf sat.1
Wenn man die Kasse so verlässt, ist das ein eigener gültiger Kaufvertrag.

Was zu machen ist nur, wenn es Vorsatz war, was man so aber nicht ersichtlich ist eher ein schlichter Druckfehler wie schon weiter oben geschrieben.
Einzig die Aussage vom Marktleiter, da müsste man den genauen Wortlaut der Frage und der Antwort wissen. Hast aber vermutlich niemand beim Einkauf dabei gehabt?
 
Der Kaufvertrag kommt immer erst dann zustande, wenn man das Geld bezahlt hat.
Preise, die im Laden auf Schildern ersichtlich sind, sind nicht bindend für den Verkäufer.

1. Ein Angebot muss immer gezielt auf eine Person/Unternehmen gerichtet sein

- Das ist bei Preisauszeichnungen oder aufgestellten Schildern an Paletten nicht der Fall weil es ein allgemeines Angebot ist).

2. Der Verkäufer muss dir die Ware nicht zu dem im allgemeinem Angebot ausgezeichneten Preis verkaufen, er kann ihn dir auch teurer Verkaufen.

- Hier gibt es dann die Möglichkeit bei der Verbraucherschutzzentrale in deiner Nähe eine Beschwerde einzureichen weil das als unlauterer Wettbewerb angesehen wird.

3. Preise die in Prospekten oder Katalogen ausgezeichnet sind, sind ebenfalls ein allgemeines Angebot und der Verkäufer muss auch dort nicht die Ware zum Preis verkaufen wie es im allgemeinem Angebot steht.

Wenn du z.B. ein Schreiben bekommst, wo drin steht:

Sehr geehrter Herr X,

hiermit bieten wir Ihnen die einmalige Gelegenheit 30% auf alle unsere ausgezeichneten Campingartikel zu sparen. Das Angebot ist befristet gültig in jeder unserer Filialen vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx.

Das wäre ein persönliches, rechtsverbindliches Angebot.
Selbst wenn in diesem Falle die Filiale das Angebot vorzeitig beendet, so müssten Sie dir diese 30% Rabatt bis ablauf der im Angebot genannten Frist gewähren.

So Exkurs beendet.
Verbraucherschutzzentrale kann man informieren, nachweisen werden sie denen das nur schwer können, weil bevor die eine Abmahnung oder Strafzahlung wegen Betrugs machen, muss denen zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie DICH täuschen wollten.

Diesen Erweis zu erbringen ist fast unmöglich weil die fast immer sagen können, dass es sich dabei wirklich um einen Irrtum handelte, man dir deinen Kaufpreis anstandslos erstattet hat (das ist schon Kulanz gewesen von denen) und damit hat sich die Sache rechtlich für die Verbraucherschutzzentrale auch schon erledigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal danke!

Sorry war auf ner Grillparty, lese mir jetzt mal alles durch!
Ergänzung ()

Mein Vater war die ganze Zeit dabei udn hat alles mitbekommen.

Die regulären Campingartikel waren nicht extra ausgezeichnet.

Ist ja nix passiert, ging nicht um viel Geld.

Ich wollte nur mal eine unverbindliche Auskunft von euch. ;)

Das neue "Blättchen" vom dem Laden schreibt diesmal auf einer ganzen Seite:

30% Rabatt auf alle Campingartikel außer Gartenkissenboxen (was immer das sein mag).

Ich werde mich nochmal bei dem Verein melden. Das ich es nicht gut finden, dass die Firma die Kunden irreführt.

mfg
Kai
 
Ich gebe mal nen mutigen Tipp ab.
Die Werbung hat eindeutig Praktikerniveau :D
 
Also zumindest Praktikerniveau. Thomas Phillipps war ich noch nie drin.

Die Werbung verstehe ich aber ebenfalls klar so, wie du.
 
Also das klingt ja mal nach einer ganz miesen Nummer. Wenn Du die Verkäufer vorher extra gefragt hast, dann evrstehe ich das nicht. Leider nützt Dir das nichts, wenn Du keine Zeugen hast-
 
Zurück
Oben