Madman1209 schrieb:
Hier heisst es im letzten Absatz aber auch: "Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden."
Was die Bundesregierung dazu schreibt ist irrelevant, da auch sie dem GG untersteht...
Madman1209 schrieb:
Ich denke, es ist Haarspalterei bei unserem Grundgesetz nicht von einer Verfassung zu sprechen, nur weil es nicht "Verfassung" genannt wird. Der Charakter ist entscheidend und der sollte jedem klar sein, der schon einmal in das GG reingeschaut hat.
...in dem es in Artikel 146 heißt:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.".
Und gewählt wurde vom deutschen Volk mal rein gar nichts.
Auch wenn du nach dem "Charakter" einer Verfassung gehst, haben wir keine.
Vergleiche bitte mal unser GG mit den Verfassungen anderer Länder, da sind extreme Unterschiede festzustellen.
Das GG ist das, als was es geschaffen wurde:
Eine Übergangsregelung für eine militärisch besetzte Zone.
@topic
Schön der der Verfassungsschutz Dinge erzählt, die jedem logisch denkendem Menschen bekannt sind und waren.
Aber wie bei den linken/rechten Szenen hinkt man auch hier um Jahre hinterher.