Vertragsabschlüsse am Telefon?

Sebbo-

Lt. Commander
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Jan. 2005
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1.631
Hey ihr,

meine Freundin hat einen E-Plus Vertrag für ihr Handy und sie wurde letztens von denen angerufen und die wollten ihr am Telefon was andrehen (2 weitere SIM-Karten die kostenlos untereinander telefonieren können blabla....) für 8 Euro monatlich.
Sie hat sich überreden lassen und hat ja gesagt. Nach dem Telefonat hat sie aber nochmal drüber nachgedacht und ist zu dem Entschluss gekommen das sie das überhaupt nicht braucht und hat bei E-Plus zurückgerufen.
Sie hat denen mitgeteilt das sie das Angebot doch nicht wahrnehmen möchte und der Kundenbetreuer meinte das er den Auftrag dann wieder raus nimmt.

Und jetzt hat sie heute eine SMS bekommen das ihre Bestellung verschickt wurde.
Wie verhält man sich da jetzt am besten? Hat man bei Vertragsabschlüssen am Telefon auch ein 14-tägiges Rückgaberecht?
 
Ja, hat man. Das Telefon zählt eindeutig zu den Fernkommunikationsmitteln im inne des § 312b BGB zu rechnen.

Die SMS laufen sutomatisiert über den Server bei ePlus. Das muss nichts heißen.
Sie soll einfach nochmal anrufen, und sich dumm stellen, was das denn mit der SMS solle.
Und dann abwarten. Sie müsste ja SIM-Karten zugeschickt bekommen.
 
Falls was ankommt, nicht annehmen und dem Postboten direkt wieder mitgeben.
Sonst nochmal anrufen und mitteilen, dass der Auftrag schon storniert wurde und ob die SMS nur ein Systemfehler ist oder ob da wirklich was verschickt wurde.
 
Das Beste und sichersten ist es, ein Fax zu schicken und darauf feststellen, dass die am ......... erfolgte telefonische Bestellung telefonisch am ...... wieder storniert wurde und die Stornierung hiermit hilfsweise noch einmal ausgesprochen wird ! Gleichzeitig darum bitten, die Stornierung umgehend schriftlich bestätigt zu bekommen !

Ansonsten wie oben bereits erwähnt, Annahme der Sendung verweigern, und wenn diese im Briefkasten liegt, die Anschrift durchstreichen und darauf schreiben: Annahme verweigert - zurück an Absender und in den Kasten damit !

Faxprotokoll gut aufheben !
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau, anrufen u. stornieren bringt gar nichts! Auf der sicheren Seite ist sie nur wenn sie schriftlich WIDERRUFT (nicht kündigt schreiben). Anerkannt wird rechtlich email , Fax, Brief. Und wie erwähnt schriftlich den Widerruf bestätigen lassen.
 
@südschwede

Anerkannt wird alles was glaubhaft dargestellt werden kann
Hab vor ein paar monaten auch ein gerichtsurteil gewonnen
wo ich nur gesprächsnotizen hatte von dem Telefonat

EPLUS soll erstmal nachweisen das sie es bestellt hatt und nicht ihre schwester oder andere weibliche person
 
Bei Fernabsatzverträgen hat mein ein Widerrufsrecht. Das gilt in Kraft sobald eine ordentliche Widerrufsbelehrung eingeht, andernfalls kann man nach "unendlich" langer Zeit widerrufen.

Anerkannt wird alles was glaubhaft dargestellt werden kann
Hab vor ein paar monaten auch ein gerichtsurteil gewonnen
wo ich nur gesprächsnotizen hatte von dem Telefonat

Und wenn man den "falschen" Richter hat, wird es eventuell teuer.

Widerrufsschreiben aufsetzen hinschicken und gut ist.
 
südschwede schrieb:
Genau, anrufen u. stornieren bringt gar nichts! Auf der sicheren Seite ist sie nur wenn sie schriftlich WIDERRUFT (nicht kündigt schreiben). Anerkannt wird rechtlich email , Fax, Brief. Und wie erwähnt schriftlich den Widerruf bestätigen lassen.

Brief und normale Email gehen nicht, kann man den Zugang nicht nachweisen ! Auch Fax ist nicht ganz unproblematisch, wird von den Gerichten aber in der Regel anerkannt, wenn der Gegener sein eigenes Faxprotokoll nicht vorlegt !

Email geht nur mit Zertifikat; die Deutsche Post bietet jetzt eine Email mit Zustellnachweis für 20 Cent pro Email an !

Wirklich sicher ist nicht einmal ein Brief mit Einschreiben-Rückschein, denn der Empfänger könnte behaupten, es habe nur eine leere Seite im Umschlag gelegen ! Nur die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher ist das einzig sichere; dazu schickt man das zuzustellende Dokument an die Gerichtvollzieherverteilerstelle des für den Empfänger zuständigen Amtsgerichtes mit der Bitte um förmliche Zustellung; nach der Zustellung bekommt man vom Gerichtsvollzieher eine Kopie des zugestellten Dokumentes mit Zustellnachweis und eine Rechnung über circa 15 Euro - ist nicht viel teuerer als ein Einschreibebrief mit Rückschein - aber totsicher !

Vorliegend würde ich aber sagen, Fax zur Sicherheit genügt, denn die Gegenseite wäre bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch in Beweisnot ! Das Fax würde ich aber auf alle Fälle schicken - es einfach darauf ankommen zu lassen, riskiert möglicherweise endlosen unnötigen Ärger oder sogar, wie oben schon einer erwähnt, einen Reinfall, wenn man einen entsprechenden (Un)-Richter erwischt ! :freak: :freak: :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
und mach nochmal ne kleine Schulung bei deiner Freundin, bei sowas immer sagen, die sollen einem was zuschicken, am Telefon wird nichts am Vertrag verändert.

zugeschickt wird einem nie was.
 
@ Threadersteller

Wie hier schon ausgeführt wurde: Die Jungs haben Deiner Freundin bestimmt NICHT gesagt, dass sie 14 Tage Rücktrittsrecht hat. Daher verlängert sich die Frist für den Rücktritt ganz beachtlich.

Ich hab' den Scheiss selber mal machen müssen (das oder arbeitslos), da wurde ich vom Oberboss zusammengefaltet, weil ich so dreist gewesen war, die Kunden über ihr Rücktrittsrecht zu belehren. :evillol:

Beim zweiten Anschiss hatte ich die Faxen dicke und hab' einigen Kunden noch dazu gesagt, "Wissen Sie, ich würde den Mist auch nicht kaufen."

Bei dem Laden hab' ich dann auch keine zwei Wochen mehr gearbeitet. :rolleyes:
 
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