Vertragsverlängerung nach Tarifwechsel?

Sebaz360

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Nabend,

Ich bin seit ca. 2017 Telekom VDSL 100 Kunde. Am 01.01.2020 bin ich umgezogen und habe meinen DSL Anschluss mit umgezogen, was ja zur folge hat das der Tarif von vorne beginnt, also wieder 2 Jahre. Vertragsende demnach ca. 01.01.2022

Am 09.12.2020 habe ich meinen Tarif auf einen SVDSL 250 Hochgestuft. Lief auch alles Problemlos

Da ich Anfang 2022 LWL bekomme, habe ich den Vertrag mit der Telekom gekündigt.

Im Kündigungsschreiben stelle ich fest das mein Vertrag erst am 08.12.2022 endet, also ca. 1 Jahr später als gedacht.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob das Rechtens ist das ich bei einem Tarifwechsel während der Vertragslaufzeit diese sich einfach um 1 Jahr verlängern darf bzw. es sieht ja so aus als wäre die bisherige Laufzeit komplett zurückgesetzt worden.

Ich hoffe um Aufklärung
 
Hallo @Sebaz360,

dann will ich einmal versuchen, Aufklärung zu betreiben. :) Du hast viele Infos geliefert, sodass das sofort möglich ist.

Auch wenn der Umzug hier jetzt keine Rolle spielt, fange ich trotzdem mal mit diesem an:

Wenn der Festnetzanschluss am neuen Wohnort 1:1 zum alten Wohnort bereitgestellt werden kann, so zieht der Anschluss um, ohne dass sich etwas am Vertrag ändert. Also bleibt auch die Vertragslaufzeit bestehen.

Wenn am neuen Wohnort die bestehende Leistung nicht bereitgestellt werden kann, kann der Kunde sich entweder für einen neuen Vertrag, einhergehend mit einer neuen Mindestvertragslaufzeit, entscheiden oder das Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten zum Monatsende nutzen.

Warum spielt das hier jetzt keine Rolle? Du bist von VDSL 100 auf SVDSL 250 gewechselt. Das bedeutet, du hast einen Tarifwechsel von MagentaZuhause L auf MagentaZuhause XL durchgeführt und bist somit einen neuen Vertrag mit einer neuen Mindestvertragslaufzeit mit uns eingegangen. Das Kündigungsdatum ist somit korrekt.

Viele Grüße
Jutta T.
 
Vielen Dank für die aufklärung.

Finde ich persönlich zwar nicht wirklich richtig, erst recht wenn einem beim Telefonat dies nicht mitgeteilt wird, aber naja, ist jetzt leider so.

Vielen Dank
 
Gern geschehen. :)

Es tut mir leid, wenn das im Gespräch nicht deutlich geworden ist. In der Auftragsbestätigung zu dem neuen Tarif ist dann aber auf jeden Fall auf die neue Mindestvertragslaufzeot hingewiesen worden.

Viele Grüße
Jutta T.
 
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