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Spraadhans hat die Sache auf ihr Kernproblem reduziert und das gelöst. Nur noch ein, zwei Ergänzungen: der Widerruf muss dem Vertragspartner natürlich erklärt werden, also bei der nächstmöglichen Gelegenheit am besten schriftlich darauf hinweisen.
Die Fristen fangen zwar frühestens mit Erhalt einer wirksamen Widerrufsbelehrung an (und ich habe in meiner eigenen Erfahrung noch nie erlebt, dass diese Leute in der Fußgängerzone auch nur wussten, was das ist), aber man muss die Frist ja nicht ausschöpfen, wenn man die Sache von Anfang an für einen Fehler hält
Ansonsten noch eine generelle Sache:
Mag sein, dass der dir angetragene Vertrag günstiger ist, aber das halte ich für unwahrscheinlich. Traurige Realität - wenn auch nur an wenigen Stellen rechtlich einwandfrei - ist allerdings, dass Daten, die man in solche Situationen angegeben hat sich später oft in unberechtigten Händen wieder finden. Ich will das weder pauschalisieren noch konkrete Schuldzuweisungen aussprechen, aber rein statistisch ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass du in Zukunft öfter telefonisch oder schriftlich von Anbietern belästigt wirst, denen du nie deine Daten gegeben hast, und die dir weitere Verträge aufschwatzen wollen. Hier würde ich allein aus diesen Gesichtspunkten meine Daten nur in von mir kontrollierten Situationen preisgeben. Aber das ganze hat nichts mehr mit der rechtlichen Bewertung deines Problems zu tun, sollte mehr als genereller Denkanstoß verstanden werden.