"Man will dafür die Spielräume nutzen, die der Europäische Gerichtshof geschaffen hat."
Welche Spielräume sollen das sein? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2022 entschieden, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Standort- und Verbindungsdaten gegen EU-Recht verstößt.
Nur IP-Adressen und Port-Daten über 3 Monate von allen Usern wirkt auf mich nach anlassloser Erhebung von Verbindungsdaten....
@Flutefox "diese demokratiefeindlichen Politiker" // gerader dieser Prozess über die Vorratsdatenspeicherung ist doch ein gutes Beispiel FÜR einen demokratischen Prozess...
Der EuGH hat klare Grenzen gezogen. Das ist eine unabhängige supranationale Gerichtsbarkeit, die Grundrechte schützt. Die Bundesregierung (egal ob nun die Ampel oder die CDU/SPD) muss sich nun innerhalb dieses Gesetzes-Rahmens bewegen.
Es gibt öffentliche Debatten, Bundestagsdebatten, Kritik von Vereinen und Institutionen, Medien und Verfassungsinstanzen. Und selbst wenn Gesetze beschlossen werden, können sie über Klagen wieder aufgehoben oder angepasst werden (wofür es in Deutschland mehrfach Beispiele gibt).
Das ist also kein Zeichen von „Polizeistaat“, sondern gelebte Gewaltenteilung und rechtsstaatlicher Interessenausgleich zwischen Sicherheit, Freiheit und Datenschutz.
Uschi hat mit diesem Thema überhaupt nichts zutun und ist whataboutitsm vom Feinsten. Entweder wir beackern die Probleme in Land und Gesellschaft differenziert oder empören bis zur Handlungsunfähigkeit.
Dein Transparenz-Wunsch ist gerechtfertigt aber ebenso eine andere Baustelle die dein "Argument" eigentlich nur zusätzlich schwächt.
Es gibt klare Kritik und ein Argumentationsgerüst die gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung sprechen.
Meinetwegen gibt es auch Punkte die dafür sprechen. Sich mit den Seiten sachlich auseinander zusetzen gehört zur Demokratie ebenso dazu.