News Entwurf aus Hessen: Bürgerrechtler kritisieren Pläne für IP-Vorratsdaten­speicherung

p.b.s. schrieb:
@pacifico , die Deanonymisierung erfolgt allein über die Ermittlungsbehörde. Um jedoch bei eventuellen Irrtümern betroffene Personen besser schützen zu können, kann die Herausgabe der Namen erst nach erfolgtem Quick-Freeze(als Bsp.) und mit richterlicher Anordnung erfolgen, wenn dann die Staatsanwaltschaft aufgrund gesammelter Beweise Anklage erheben darf. Vorher gibt es nur die IP-Adresse und die Anordnung der Überwachung des Tatverdächtigen ohne Namen. Aber das muß der Gesetzgeber entscheiden.

Bei Quickfreeze geht es doch gar nicht um IPs, sondern um Standort und Verkehrsdaten.
Da sind also die Verdächtigen schon im Groben bekannt.
Und wenn diese weiter eingeschränkt werden konnten, kann dann entsprechend der Anfrag gemacht werden, auf die Daten zuzugreifen.

Bei entsprechenden Voraussetzungen könnte man auch gleich eine TKÜ schalten, dann hätte man die Standort und Verkehrsdaten in Echtzeit und kann gleichzeitig noch mithören.
 
Cool Master schrieb:
Ich wäre für einen Gesetzentwurf, der besagt, dass bei einem verfassungswidrigen Gesetz, das wiederholt versucht wird durchzuboxen, alle Ja-Sager wegen Landesverrats ins Gefängnis gehen.
Entweder so, oder sie müssen zuvor die Verfassung (bei uns dann das Grundgesetz) mit 2-Drittel-Mehrheit in Bundestag und -Rat ändern.
Ergänzung ()

Pummeluff schrieb:
Wie jetzt "schwere Kriminalität"? Sonst waren es doch immer die Kinderpornos.
Wie soll ich dieses Posting verstehen? Ist Kinderpornografie für dich etwa keine schwere Kriminalität?
 
p.b.s. schrieb:
Die erfaßten IP's werden automatisch in der Datenbank gespeichert, meinetwegen über mehrere Dateien. Zugriffe erfolgen über ein Programm, die auch automatisch protokolliert werden.
Es kommen Vorschläge zur Umsetzung der VDS aus der Bevölkerung, die überwacht werden soll?

->>> Stockholm Syndrom im Endstadium
 
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Reaktionen: Xiaolong und Termy
Weyoun schrieb:
Ist Kinderpornografie für dich etwa keine schwere Kriminalität?

Hängt halt davon ab wie sie entsteht.
Also ob sie ein Resultat von Missbrauch ist, oder sich ein 13 jähriger selbst beim Wichsen filmt.
Mit 13 wäre er nicht strafmündig, aber sobald er 14 wäre und das noch auf dem Handy ist, schon.
 
Weyoun schrieb:
Wie soll ich dieses Posting verstehen?
Streich das "Wie", dann ist die Antwort "ja".

Mit dem Argument "Kinderpornos" kannst du jede Freiheitseinschränkung und Überwachungsmaßnahme rechtfertigen. Neben den moralischen Gründen ist dann auch Jeder als potentiell pädophiler Straftäter gebrandmarkt, der sich gegen eine Verschärfung von Überwachungsmaßnahmen und für mehr Freiheitsrechte einsetzt.

Mit Deiner Suggestivfrage hast du das auch schön bestätigt.
 
Termy schrieb:
Du hast schon eine putzige Vorstellung von der Digitalisierung in unseren Amtsstuben
Inwiefern widerlegt das jetzt meine Aussage?
Termy schrieb:
Auch habe ich keine Summe von 260-600Mio in den Raum geworfen
Die Summe wurde von Dir zitiert und ebenso verweist Du dann auf den entsprechenden Artikel der TAZ. Du argumentierst damit. Das ist "in den Raum geworfen", oder nicht?
Termy schrieb:
Und ich würde der Kompetenz dieser Stellen bis zum Gegenbeweis erst mal "etwas" mehr Gewicht als deiner Milchmädchenrechnung zugestehen
Diese und andere Kompetenzen sind nicht absolut. Es ist nicht mal mehr zeitgemäß. Meine "Milchmädchenrechnung" ist folglich realistischer als Dein Zitat als Gegenargument. Es steht Dir jedoch frei, eine eigene Gegenrechnung auf sachlicher Basis aufzustellen. Anders wirst Du mich nicht überzeugen können.
Termy schrieb:
wenn meine Faulheit auf der Haltlosigkeit der Behauptungen, die du in die Welt wirfst begründet ist
Das werte ich als Ausrede.

Die Haltlosigkeit von Aussagen widerlegt man nicht durch unsachliche Zitate ohne Quellenverweis. Zu erwarten, daß Dein Gegenüber sich selber darum kümmern soll, ist nicht förderlich und zeugt von schlechtem Diskussionsstil. Nimm Dir ein Beispiel an CB zu diesem Artikel. Der Verweis auf die Original-Quelle liegt per Link zum entsprechenden PDF vor.

Dein Verständnis von Kausalität ist widersprüchlich. Deine bisherigen Argumente sind substanzlos und provokativ. Bei hochsensiblen Themen unterläßt man Emotionen. Schon gar nicht feindet man andere Kommentatoren an, mögen sie noch soviel Unsinn schreiben oder ihre Ansichten widersprüchlich sein.

Niemand mag dumm sterben. Nur dazu muß Dir Dein Gegenüber zuhören wollen. Bist Du ehrlich daran interessiert, wirst Du Dich darum bemühen müssen. Wenn nicht, nimmt Dich keiner mehr ernst. In der nicht virtuellen Welt wäre das fatal und die Konsequenzen von Dauer. Außer Du masochierst Deine Bedeutungslosigkeit.

DKK007 schrieb:
Da sind also die Verdächtigen schon im Groben bekannt.
Nicht mal der Provider muß über den Zeitraum der Erfassung aller Kommunikationsdaten, z.B. durch das Quick-Freeze-Verfahren, den Klarnamen wissen. Aber vermutlich ist es vom Fall abhängig, z.B. wenn Gefahr in Verzug ist.

pacifico schrieb:
Es kommen Vorschläge zur Umsetzung der VDS aus der Bevölkerung, die überwacht werden soll?
Ist das Dein Ernst? Was soll dann ein affektiertes um sich beissen mit nachweislich unsachlichen Argumenten sein? Mentale Behinderung?

Wenn ich einen Widerspruch erkenne, den die mit typischen Gruppenverhalten tobende Masse aus Gewohnheit und Denkfaulheit verkennt, zeige ich diesen auf. Davon ab interessiert mich auch die Frage zu den Persönlichkeitsrechten, was ja sehr wichtig ist. Denn allein darauf fußt die Argumentation der Gegenseite. Das ist eine sehr spannende Geschichte. Oder andere Frage: Interessiert es Dich auch, wenn Deine Gesundheitsdaten von Microsoft zur Entwicklung ihrer KI ausgewertet werden dürfen? Schon der ePA widersprochen? Vermutlich nicht. Ich glaube, bis zum 30.4. kannst Du es noch.
 
p.b.s. schrieb:
Zu erwarten, daß Dein Gegenüber sich selber darum kümmern soll, ist nicht förderlich und zeugt von schlechtem Diskussionstil.
Und das von jemand, dessen Argumentation auf einem "trust me, bro" und der Überheblichkeit, es besser als Bundesnetzagentur und Normenkontrollrat basiert :rolleyes:

p.b.s. schrieb:
Wenn nicht, nimmt Dich keiner mehr ernst.
Im Grundsatz stimme ich deinem Post hier ja sogar zu (was z.b. fehlende Quellenangaben bei der TAZ angeht). Nur passt der eben nicht im Ansatz zu deinem sonstigen Verhalten.

Mach doch mal einen Anfang und lege deine ominöse Rechnung dar. Dann könnte man vielleicht auch anfangen, dich ernst zu nehmen und sich mehr Mühe mit dem Beibringen von Gegenargumenten/Nachweisen zu geben ;)

Mit einem "ich hab das ausgerechnet und die Bundesnetzagentur hat doch keine Ahnung" nimmt DICH auf jeden Fall keiner ernst.

p.b.s. schrieb:
Oder andere Frage: Interessiert es Dich auch, wenn Deine Gesundheitsdaten von Microsoft zur Entwicklung ihrer KI ausgewertet werden dürfen? Schon der ePA widersprochen? Vermutlich nicht. Ich glaube, bis zum 30.4. kannst Du es noch.
Oh, und dann auch noch mit Whataboutismus anfangen - ganz großes Kino ;)

Der Widerspruch ist btw leider immer noch nicht möglich/geklärt: https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/WiderspruchgegendieePA.html :rolleyes:
 
Termy schrieb:
Und das von jemand, dessen Argumentation auf einem "trust me, bro" und der Überheblichkeit
Wie gesagt, diese Analyse ist nicht mehr zeitgemäß. Nebenbei fehlt dazu das entsprechende Paper, um die Summe nachvollziehen zu können. Das fehlt leider bei der TAZ.
Termy schrieb:
Nur passt der eben nicht im Ansatz zu deinem sonstigen Verhalten.
Wir brauchen sachliche Argumente, wenn wir eine Übergriffigkeit durch den Staat verhindern wollen. Um mich geht es hier nicht.
Termy schrieb:
Mach doch mal einen Anfang und lege deine ominöse Rechnung dar.
Habe ich doch getan. Ich war selber davon überrascht. Du kannst gerne rechnerisch widersprechen, wenn Du glaubst, daß ich untertreibe.
Es werden einzig die IP und die Port-Nummer separat in einer eigens für Ermittlungszwecken angelegten Datei gespeichert, die rückwirkend bis zu einem Jahr angelegt wird, was für alle Provider verpflichtend ist. Ich habe mal ausgerechnet, wieviel Speichervolumen dann in der Summe aufkommt. Beispiel:

25896473 91.227.118.159 111124 121124 8080

ID-Name IP-Adresse Zeitraum Beginn Ende Port-Nummer

In der Summe beansprucht es max. 500 GB Datenvolumen für ein Jahr für jeden Provider, was m.E. händelbar ist.
Ist aus einem anderen Thread(klick). 12 Monate bei 25 Mill. Kunden.
Termy schrieb:
Oh, und dann auch noch mit Whataboutismus anfangen
Nö. Das ist nur ein Hinweis auf widersprüchliches Verhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier sollte mal wieder moderiert werden. Finde es unerträglich das User wie @pacifico hier ungestraft jeden mit einer anderen Meinung diffamieren und beleidigen können.
 
p.b.s. schrieb:
Wie gesagt, diese Analyse ist nicht mehr zeitgemäß. Nebenbei fehlt dazu das entsprechende Paper, um die Summe nachvollziehen zu können. Das fehlt leider bei der TAZ.
Und das habe ich auch direkt so dazu geschrieben.
Es ging mir ja nur um eine Hausnummer, daher das erstebeste Ergenis.
Und da die geschätzen Kosten damals um das 10.000-Fache (!) über deiner Behauptung lagen reicht das in meinen Augen auch ohne Link zum offiziellen Bericht (dessen Fehlen ich der TAZ genauso ankreide! - ein Paper wirst du allerdings nie finden, da es keine wissenschaftliche Abhandlung ist :rolleyes: ) aus, um deine Zahlen als Humbug einzurodnen.

p.b.s. schrieb:
Wir brauchen sachliche Argumente, wenn wir eine Übergriffigkeit durch den Staat verhindern wollen. Um mich geht es hier nicht.
Da sind wir einer Meinung. Daher habe ich ja auf deine haltlosen Zahlen reagiert ;)

p.b.s. schrieb:
Habe ich doch getan.
Nein hast du nicht.

p.b.s. schrieb:
Ist aus einem anderen Thread(klick). 12 Monate bei 25 Mill. Kunden.

Und auch in diesem Thread hast du keine irgendwie brauchbare Rechnung dargelegt.
Falls du tatsächlich der Meinung bist, bei den Kosten geht es primär um die Kosten des Speicherplatzes, dann ist dein Argument völlig nichtig, da diese mit Sicherheit keine 1% der tatsächlichen Kosten ausmachen dürften...

Deine "Rechnung" ist also von dem von dir geforderten "Paper" so weit weg, wie es nur irgendwie geht :freak:

Und bevor du fragst - nein, ich kann dir keine bessere Rechnung anbieten, da mit dazu (wie dir ganz offensichtlich auch) die Expertise und das Wissen um die offiziellen und internen Vorgänge fehlt. Mir ist allerdings klar, dass die Verfahreskosten "etwas" mehr umfassen, als nur das Aufbewahren der Daten.

p.b.s. schrieb:
Nö. Das ist nur ein Hinweis auf widersprüchliches Verhalten.
Selbst wenn der Widerspruch tatsächlich schon möglich wäre, so wäre ein nicht Wahrnehmen immer noch kein widersprüchliches Verhalten.
Man kann ja durchaus der Argumentation der positiven Punkte der ePA folgen und dem ganzen System vertrauen (nicht, dass ich das in der derzeitigen Form würde...) und trotzdem dem Prinzip anhängen, der Exekutive keine unnötigen Mittel an die Hand zu geben, die missbraucht werden können.
Es handelt sich also um zwei völlig getrennte Sachverhalte.
Daher ist dein Einwurf lupenreiner Whataboutismus.
 
p.b.s. schrieb:
Wenn ich einen Widerspruch erkenne, den die mit typischen Gruppenverhalten tobende Masse aus Gewohnheit und Denkfaulheit verkennt, zeige ich diesen auf. Davon ab interessiert mich auch die Frage zu den Persönlichkeitsrechten, was ja sehr wichtig ist. Denn allein darauf fußt die Argumentation der Gegenseite. Das ist eine sehr spannende Geschichte. Oder andere Frage: Interessiert es Dich auch, wenn Deine Gesundheitsdaten von Microsoft zur Entwicklung ihrer KI ausgewertet werden dürfen? Schon der ePA widersprochen? Vermutlich nicht. Ich glaube, bis zum 30.4. kannst Du es noch.
Du kannst schreiben was Du für richtig hältst. Vgl Meinungsfreiheit. Du kannst aber nicht erwarten das deine Meinungen und Aussagen jederzeit und bei jedem Zustimmung finden.

Es ist ganz normal das man in Diskussionensforen auf Leute trifft die eben nicht die eigene Einstellung teilen und bestätigen.


Wenn es dir in erster Linie darum geht sich mit gleichgesinnten zu unterhalten, solltest du dich in einer Partei, Verein oder Fanclub umschauen.

Diskussionsforum sind nicht der geeignete Ort für Leute denen Zustimmung und Bestätigung der eigenen Ansichten wichtig ist.

Das du zum Schluss ohne Bezug um Thema einige andere Projekte aufzahlst um meine Aussagen abzuschwächen, ist ein lahmer winkelzug von dir weil dir offensichtlich die Argumente pro VDS ausgehen.

Da hilft es dir nur noch bei der Moderation zu petzen und um Löschung von Posts zu bitten die dir nicht gefallen... ?

Das ist nicht sonderlich überzeugend...
 
Termy schrieb:
Nein, das ist normaler Teil einer Güterabwägung.
Mitnichten. Nicht jede Abfrage resultiert in einer Verurteilung. Nicht alle Kosten werden umgelegt. Setzen, Sechs.
Genau, schaffen wir neue Risiken (ohne nennenswerten Vorteil), die wir dann nachträglich zur Prüfung vorlegen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist :freak:
Wie war das nochmal mit der mir vorgeworfenen Polemik? :rolleyes:
Auf den Rest deines lächerlichen und herabwürdigenden Posts einzugehen fehlt mir jetzt aber ehrlich gesagt die Lust.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Unverhältnismäßig_geringer_Nutzen , falls du tatsächlich daran interessiert sein solltest, dich mit dem Thema endlich mal auseinander zu setzen statt nur populistische Worthülsen und Falschbehauptungen in die Welt zu setzen.
1. Diese von dir konstruierte Güterabwegung besitzt keine Relevanz im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Strafverfolgung. Wir geben die Verfolgung krimineller Handlungen nicht auf, nur weil die Aufklärung Kosten generiert. Schaffen wir das Bundeskriminalamt doch ab, das kostet uns 800 Mio jährlich...

2. Wenn Blinde von Farbe reden behaupten sie, nur "Verurteilte" werden zur Begleichung der Verfahrenskosten herangezogen. Setzen, 6-.

3. Welche Risiken? Das habe ich noch immer nicht verstanden.

4. Erwischt?

5. Toller Link, toller Absatz im Wiki-Artikel... :lol: Behauptungen und Beschreibungen der Gesellschaft und Behördenarbeit aus dem Jahr 2005 und 2009 vorzubringen in der aktuellen Diskussion, die technologische Gegebenheiten der annähernd vollständig digitalisierten Gesellschaft im Jahr 2024 thematisiert sowie von der Zielrichtung der Vorratsdatenspeicherung ablenkende Antworten ("hätten 9/11 nicht verhindert") auf nicht gestellte Fragen vorzubringen, zeugt von schlichtem Gemüt. Bei deinem nächsten Versuch des mühsamen Zusammentragens peinlicher Argumente zur Verteidigung rechtsfreier und von Kriminellen genutzen Räume im Internet bitte ich um ernst zu nehmende Quellen.
Ergänzung ()

pacifico schrieb:
Es kommen Vorschläge zur Umsetzung der VDS aus der Bevölkerung, die überwacht werden soll?
->>> Stockholm Syndrom im Endstadium

Vielleicht sind einfach nur genug Eltern und Großeltern und selbst Betroffene mit Phishing, Datenklau, Identitätsdiebstahl und Scams im Internet und damit einhergehenden finanziellen Verlusten konfrontiert gewesen und es leid, die Standard-Antwort der Staatsanwaltschaft "Einstellung wegen Aussichtslosigkeit" lesen zu müssen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Crowbar schrieb:
1. Diese von dir konstruierte Güterabwegung besitzt keine Relevanz im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Strafverfolgung. Wir geben die Verfolgung krimineller Handlungen nicht auf, nur weil die Aufklärung Kosten generiert.
Natürlich hat sie Relevanz. Hätte sie keine Relevanz, dann wäre es am effektivsten, die komplette Bevölkerung präventiv einzusperren, dann könnten auch keine Verbrechen mehr begangen werden. Warum macht man das nicht? Tip: Es hat was damit zu tun, dass man das Gut "Freiheit aller" höher wertet als die Verbesserung in der Kriminalstatistik ;)

Crowbar schrieb:
2. Wenn Blinde von Farbe reden behaupten sie, nur "Verurteilte" werden zur Begleichung der Verfahrenskosten herangezogen. Setzen, 6-.
...ich verkneif mir jetzt mal einen Kommentar zu diesem...kann man das noch Satz nennen? Oo

Crowbar schrieb:
3. Welche Risiken? Das habe ich noch immer nicht verstanden.
Warum mache ich mir eigentlich noch die Mühe, auf dich zu reagieren, wenn du selbst die einfachsten Basics des Themas und jede Ausführung diesbezüglich ignorierst?
 
Termy schrieb:
...kann man das noch Satz nennen? Oo

Zu viele Worte in einem Satz? Ich kann auch kindgerecht formulieren, eine an mich gerichtete Vorwarnung ist ausreichend.
Ergänzung ()

Termy schrieb:
Natürlich hat sie Relevanz. Hätte sie keine Relevanz, dann wäre es am effektivsten, die komplette Bevölkerung präventiv einzusperren, dann könnten auch keine Verbrechen mehr begangen werden. Warum macht man das nicht? Tip: Es hat was damit zu tun, dass man das Gut "Freiheit aller" höher wertet als die Verbesserung in der Kriminalstatistik ;)
Du hast das Kostenargument aufgeworfen und verwässerst dieses Pseudoargument mit Gesülze. Dir fällt keine passende Antwort ein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Crowbar schrieb:
Vielleicht sind einfach nur genug Eltern und Großeltern und selbst Betroffene mit Phishing, Datenklau, Identitätsdiebstahl und Scams im Internet und damit einhergehenden finanziellen Verlusten konfrontiert gewesen und es leid, die Standard-Antwort der Staatsanwaltschaft "Einstellung wegen Aussichtslosigkeit" lesen zu müssen...

VDS soll vorallem langsamen Behörden helfen die viel zu wenig Personal für Ermittlungsarbeit haben.


Selbst das hat in der Vergangenheit nicht geklappt.

Die Polizei war damals (als die VDS zulässig war) so langsam mit den Anfragen bzw hat gar keine gestellt. Die Aifklärungsquote ist um weniger als 1 Prozent angestiegen.


VDS ist eine Nebelkerze um zu kaschieren da wir seit vielen Jahren zu viel bei der Polizei sparen.

1. In Hessen ist in manchen Gegenden die 110 häufig nicht besetzt.
2. Die Zivielbeamten müssen Nachts auf der 110 anrufen wenn sie Auskünfte benötige weil niemand auf der Wache ist.
3. In iNRW ist eine Polizistin mit 1200 Überstunden in Rente gegangen.

Das sind die Probleme der Polizei wenn sie mal wieder keinen Täter bei Phishing etc ausmachen und das Verfahren einstellen.

BTW In UK wurden erst die Polizeibeamten abgebaut und anschließend eine VDS eingeführt. So ist es hier auch gelaufen...
 
Aha. Demnach sollten wir die Einstellungszahlen erhöhen. Wie konkret hilft das bei Internetermittlungen ohne Ermittlungsansätze wegen fehlender Daten?
 
Ich bin echt kein Fan der Vorratsdatenspeicherung, aber die aktuelle Situation mit 7 Tagen ist einfach lächerlich. 30 Tage sind doch voll in Ordnung.
Es kann noch nicht sein, dass bei jedem Gesetzesverstoß im Netz ein Eilantrag gestellt werden muss, damit die Daten nicht gelöscht werden, bevor man sie einfrieren kann.

Ich finde wichtig, dass niemand über Monate/Jahre hinweg rückwirkend den Netztraffic einsehen und analysieren kann.
Ergänzung ()

pacifico schrieb:
1. In Hessen ist in manchen Gegenden die 110 häufig nicht besetzt.

Also bei Google findet sich zu dieser - meiner Meinung nach - sehr steilen These kein Anhaltspunkt auf den ersten 4 Seiten.
 
da STEHT zu der Thematik garnichts. Mit welchen Suchbegriffen aus
1. In Hessen ist in manchen Gegenden die 110 häufig nicht besetzt.
hast du das denn gefunden?

Und dass das Satire ist weißt du? Das kann stimmen, muss aber nicht. Jedenfalls als Quelle jetzt nicht unbedingt das allerbeste Aushängeschild.
 
h00bi schrieb:
Und dass das Satire ist weißt du?
Dir ist schon bekannt das diese Sendung sehr gut recherchiert?

Ich kann ja verstehen das es euch nervt, aber solange die Polizei unterbesetzt ist, brauchen wir über weitergehende Maßnahmen gar nicht diskutieren.

Die sollen erstmal ihre Hausaufgaben machen und Leute einstellen. Vielleicht machen dann auch ein paar Beamte mal einen Computerkurs. Dann gibt es Quick Freeze dazu.

Und wenn das alles erledigt wurde, brauchen wir keine VDS mehr weil die Quote der gelösten Fälle dann von selber hoch geht.

Einfach weil es genug Manpower gibt um die vielen Fälle auch mal zu lösen statt den Bürgern Briefe zu schreiben das ihr Verfahren mangels was auch immer eingestellt wurde....

Nur ne Massenüberwachung alleine hilft nicht.

Logisch oder?
 
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