Wahl zum Ortschaftsrat - Ablehnung?

garfunkel74

Commander
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Hallo zusammen

bei uns stehen bald Wahlen zum neuen Ortschaftsrat nebst später dem neuen Ortsvorsteher an. Unsere Gemeinde hat ca. 1500 Einwohner. Als offizielle Kandidaten stehen 4 Personen zur Auswahl. Ich bin nicht dabei, jedoch besteht die Möglichkeit bei den Wahlen, einen oder mehrere Kandidaten noch handschriftlich auf dem Wahlzettel einzutragen.
Aufgrund einer Bürgerinitative welche ich anführe, habe ich bereits einige Rückmeldungen bekommen dass viele Bürger mich auf diese Liste schreiben wollen. Es sind unterstützend fast 400 Leute, die dies erwähnten. Nun hab ich letztlich aber kein Interesse später hier tätig zu werden und habe das auch mitgeteilt..... Jedoch weiß ich nicht was passieren wird. Kennt sich denn ja jemand aus ob man das Ehrenamt ausführen MUSS?
Laut hier scheint es ja nicht einfach zu sein nein zu sagen:

https://dejure.org/gesetze/GemO/16.html

Vielleicht hat ja jemand bereits Erfahrung dazu.
Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Du würdest Absatz 1 verletzen und hättest aufgrund Absatz 3 nichts zu befürchten.
 
Aber Absatz 3 greift doch nur für ehrenamtliche Bürgermeister oder Ortsvorsteher. Für den "einfachen" Ortschaftsrat aber nicht, oder?
 
Bist du dir sicher mit dem Bundesland? jedes hat seine eigene Gemeindeordnung.
Ansonsten hilft natürlich ein Blick in §15 GemO. Alter Juratrick: Immer auch die Paragraphen davor und danach lesen.
 
ich würde das problem "praktisch" lösen: mach doch einfach negativ-wahlkampf und versprich dass du dich für eine saftige erhöhung kommunaler abgaben stark machen wirst, solltest du gewählt werden.
 
Oder tritt kurz der ADF/ den Linken bei. Dann ist jegliche Sympathie weg.
 
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Danke für die Ratschläge :D
Ergänzung ()

uincom schrieb:
Bist du dir sicher mit dem Bundesland? jedes hat seine eigene Gemeindeordnung.
Ansonsten hilft natürlich ein Blick in §15 GemO. Alter Juratrick: Immer auch die Paragraphen davor und danach lesen.

komme aus BaWü - muss mal nochmals genau schauen
 
muss man, wenn man gewählt wurde, die Wahl nicht annehmen?

- eidt -
danke für den link smurfy1982.
 
Zuletzt bearbeitet: (Post korrigiert ("nicht" durchgestrichen))
Ohne Gewehr und Pistole:

Nach § 69 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten die Regelungen der Gemeinderatswahl auch für die Ortschaftsratswahl.

Weiter besteht wohl die Verpflichtung, die Wahl auch anzunehmen. https://www.kommunalwahl-bw.de/faq_kandidatur.html 2. Punkt von unten "Kann man bei der Wahl zum Gemeinderat auch auf dieses Amt verzichten? "
 
Das Wahlrecht kommt mir sehr bekannt vor, in unserem Sportverband wird das auch schon seit Jahren genau so umgesetzt.
Bei uns kommt noch der Fall dazu dass wenn man einmal im Amt ist, solange im Amt ist, bis jemand anders gewählt wurde.
Das führt im Vorstand dazu dass der Geschäftsführer nun schon seit 13 Legislaturperioden (Wahl auf 2 Jahre) im Amt ist, obwohl er seit 2014 jedes Mal zurücktreten möchte (er ist nicht mehr der Jüngste und möchte eigentlich aufs Altenteil, die Regel dass man mit einem bestimmten Alter ausscheiden kann, gibt es bei uns nicht).
Er darf aber nicht, weil sich niemand anders findet, der den Job machen möchte und niemand vorgeschlagen wird der zur Wahl stehen würde.

Wir als Vorstand finden das echt ziemlich mies, ändern lässt sich an der Wahlordnung aber nur etwas wenn die Mitgliederversammlung zustimmen würde und das tut sie mehrheitlich seit Jahren nicht.

Was ich damit sagen möchte: Ich drücke dir die Daumen dass du nicht gewählt wirst, wenn du das nicht willst, ich kenne die Situation und kann sagen, lustig ist sie nicht.
 
du machst dich für etwas in einer bürgerintiative stark, aber wenns darauf ankommt kneifst du-du bist in diesem fall eine völlige fehlbesetzung und solltest diese intiative sofort und umgehend auflösen.
so ein verhalten geht absolut garnicht.
ich käme mir von dir komplett für dumm verkauft vor.
 
Wenn's drauf ankommt? Ich denke mal, in einer BI kommt's nicht nur auf eine Person an. Zudem kann man nicht erwarten, dass jemand, der sich für seine Gemeinde einsetzen will, gleich den Ortsvorsteher spielen muss. Deinen Angriff gegen den TE halte ich für völlig übertrieben.
 
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@TheManneken: Ich glaube der gute Chris hat den Startpost nicht gelesen, den sonst käme er nicht auf so einen Quark. Der TE lässt sich nicht aufstellen und kommuniziert auch, dass er die Bürgerinitiative gern macht, aber an einem Amt kein Interesse hat und trotzdem wollen ihn die Leute wählen...
Was eine einzelne BI mit dem Posten in den er gewählt werden soll zu tun hat und warum er deshalb kneift erschließt sich mir nicht.
Wenn ich mich für die U11 von Bayern München einsetze und darum Bekanntheit erlange, hat es auch nichts mit kneifen zu tun, wenn ich den Jugendleiterposten des DFB verweigere...

@garfunkel74: Viel Glück bzw. eher Pech für die Wahl ;)
 
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Gäbe es nach der Wahl keinen Amtsvertrag? Für mich hört sich das sehr kurios an, vor der Wahl Angst zu haben, nicht gewählt zu werden.
 
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chris12 schrieb:
du machst dich für etwas in einer bürgerintiative stark, aber wenns darauf ankommt kneifst du-du bist in diesem fall eine völlige fehlbesetzung und solltest diese intiative sofort und umgehend auflösen.
so ein verhalten geht absolut garnicht.
ich käme mir von dir komplett für dumm verkauft vor.

hat lange gedauert bis so ein post kommt - danke dafür :D
Was bitte hat das Engagement für eine Sache welches ich betreibe mit der Verantwortung der breitgefächerten "ehrenamtlichen" Arbeit des Ortschaftsrats zu tun?

Sorry - aber was schreibst du für einen Stuss
Ergänzung ()

Was mir bisher auch weder bestehender Ortsvorsteher oder aber Stadt Hauptamtsleiter "sicher" erklären konnte ist folgendes:

wir haben ja offiziell 4 Kandidaten. Ich nenne die mal 1 bis 4. Dann als 5 komme z.B. ich und 6 + 7 (noch mögliche andere nach eingetragene Kandidaten)

Die Wahl könnte dann ja so aussehen

1.) 300 Stimmen
2.) 270 Stimmen
3.) 250 Stimmen
4.) 80 Stimmen
5.) 25 Stimmen
6.) 11 Stimmen
7.) 3 Stimmen


Sind denn nun alle, welche Stimmen erhalten automatisch im Ortschaftsrat dabei? Ich empfinde das ja eher als ungerecht - könnte ich ja einfach einen eintragen den ich nicht leiden kann damit er dort mitmachen "muss" :cool_alt:. Oder gibt es evtl. eine Mindeststimmzahl...... wird der Ortsvorsteher dann automatisch der, welcher am Meisten Stimmen hat oder wird der nochmals gewählt.......

Fragen die mir unklar und bisher unbeantwortet sind seitens der Stadt. Muss mal weiter nachlesen
 
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Moin

Nur das ich das auch richtig verstehe. Der TE könnte gewählt werden, möchte aber nicht.
Ist das so richtig?

Ich bin ja nur ein Ruhrpott Kanake, aber muss nicht jede Wahl auch angenommen werden?

Gruß
Nobsi
 
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