• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

Was haltet ihr von Medal of Honor US Version ?

Hallo,

also ich lebe in Irland und kann ganz frei sagen, dass ich die Originalversion habe.

Zum anderen bin ich mir nicht so sicher ob der Besitz allein verboten ist. Soweit ich weiss ist der Handel in Deutschland untersagt, der Besitz jedoch erlaubt.

Zum Game selbst kann ich nur sagen: VIEL zu kurz, aber sehr gut. Mir gefallen beide Titel (RTCW, MoH) sehr gut. Man kann beide nicht vergleichen, da MoH mehr ein Taktikshooter ist und RTCW ein reiner Actionkracher. Die Texturen gefallen mir bei RTCW einen bisschen besser, jedoch ist die Grafik bei MoH detailreicher.
 
MoH - Abzocke ??!!

@Bombwurzel: Ich hab auch den Verdacht, dass einige hier immer wieder mit der US-Version prahlen wollen - mE völlig überflüssig.

Mein allgemeiner Kommentar zu MoH: viel zu kurz; das Ende ist ja dermaßen abgeschnitten (RTL-Werbeunterbrechung ohne Fortsetzung) dass man den Eindruck hat, als hätten die schon fertige Missionen für das angekündigte Addon zurückgehalten um nochmal abzukassieren. Enttäuschend.
Die Grafik bei RTCW fand ich persönlich etwas schöner. Realismus und Missiondesign dagegen bei MoH besser.


Greetz
 
Re: MoH - Abzocke ??!!

Original erstellt von Esberitox
@Bombwurzel: Ich hab auch den Verdacht, dass einige hier immer wieder mit der US-Version prahlen wollen - mE völlig überflüssig.

Mein allgemeiner Kommentar zu MoH: viel zu kurz; das Ende ist ja dermaßen abgeschnitten (RTL-Werbeunterbrechung ohne Fortsetzung) dass man den Eindruck hat, als hätten die schon fertige Missionen für das angekündigte Addon zurückgehalten um nochmal abzukassieren. Enttäuschend.
Die Grafik bei RTCW fand ich persönlich etwas schöner. Realismus und Missiondesign dagegen bei MoH besser.


Greetz

Hi,

so hart wollte cih das nichtr ausdrücken, aber dieses Abzockegefühle kam bei mir auch auf, zumal sie ja ein Addon bzw. Teil 2 schon angekündigt haben. Achja der Hammer war der Preis hier in Irland, satte 60€!
 
Re: Re: MoH - Abzocke ??!!

Original erstellt von Unregistered


Hi,

so hart wollte cih das nichtr ausdrücken, aber dieses Abzockegefühle kam bei mir auch auf, zumal sie ja ein Addon bzw. Teil 2 schon angekündigt haben. Achja der Hammer war der Preis hier in Irland, satte 60€!

Hallo,

das war mein Post. Hatte vergessen mich anzumelden. Und jetzt kann ich die ganzen Tippfehler nicht mehr korrigieren, so ein Mist.
 
Guten morgen

@homer

Der Besitz(nicht nur Erwerb!) von MoH(US.) ist strenkstens in Deutschland Verboten.
Wegen der Verfassungswiedrigen Symbole und den verschiedenen Äußerungen der Gegner. Blut fliehst ja eh keins.

by
 
Original erstellt von JC- Denton

Da hast du recht das das nur Vermutungen sind. Und das wiederspiegelt nur meine Meinung zu dem Thema. Und soviel ich weiß ist es noch nicht verboten seine freie Meinung zu äußern. Und zum anderen ist es eigentlich auch ganz egal wie man sich die US-Version von Medal of Honor besorgt hat. Beides ist halt eine straftat. Und das ist das wichtigste bei der Sache.
JC
eine vermutung ist eine straftat? omg....
natürlich kannst du hier deine meinung kund tuen. leider ist es so dass eine meinung auf vermutungen basierend andere beleidigen könnte. weil man ja in echt nix weiss. warum also jemanden von vorne herein als warez dealer abstempeln wenn du überhaupt nix in der hand hast?????
Original erstellt von JC- Denton
Und zum anderen wenn man das mal richtig nach prüfen würde wer ne orginal US-Version hat dann wird sich wohl meine Meinung bestätigen das es sich zum größten Teil um Warez handelt. Ist leider so. Traurig aber wahr.
JC
jo kann sein was du da schreibst. aber das spielt hier keine rolle. nur wegen vermmutungen gibt es einfach nix nachzuprüfen. niemand hier hat das recht (nicht mal der staat) aufgrund von wischi waschi vermutungen leute anzukreiden.

versteht mich nicht falsch, ich bin auch gegen warez, nur so einfach kann man es sich auch nicht machen.

guill
 
Da es ja einige zugegeben haben das sie im Besitz einer US Version von Medal of Honor sind, konnte dieses ja nur illegall geschehen sein. Also ist das keine Vermutung mehr sondern eine Tatsache. Da ja wie gesagt die US Version in Deitschland verboten ist. Und wie diese dann besorgt worden ist dabei ganz egal. Das Einführen des Spiels nach Deutschland ist strafbar sowie das illegale runterladen aus dem Internet. Das heißt eigentlich nur das man sich die US Version von Medal of Honor in Deutschland nicht legal besorgen kann.

JC
 
@ Guillome


Weder in meinen, noch in den Posts von JC Denton wurde jemand persönlich angegriffen. Es wurde vielmehr nur eine Vermutung ausgesprochen. In meinem Post habe ich ausserdem nur versucht zu warnen, was passieren kann wenn dieser Thread jemandem auffällt dem illegale Software so überhaupt nicht gefällt. Man sollte sich also mit dem Besitz von illegalen Versionen nicht allzuweit aus dem Fenster lehnen.
Und Tatsache ist ja wohl:
- die US-Version ist in Deutschland verboten (Besitz, Erwerb und Einfuhr)
- ob Raubkopie oder original, spielt keine Rolle
- die deutsche Version ist noch nicht erhältlich

Ergo:
Wer in Deutschland lebt und den Besitz der US-Version zugibt ist in den Augen des Gesetzes ein Straftäter.

Das hat weder mit Verleumdung noch mit Beleidingung zu tun.

Wenn du dich allerdings angegriffen fühlst und dir diesen Schuh anziehst, kann ich nur sagen "getroffene Hunde bellen". :D
 
nein er kann erkenntnisse z.b
1. aus spiele zeitschriften haben.
2. auch kann man bei einem freund das mohaa gespielt haben
3. aus der demo
all diese dinge können jemanden veranlassen in einem thread mitzuschreiben ob mohaa gut ist oder nicht. diese dinge sind garantiert nicht strafbar. oder irre ich micht da???

desweiteren reicht es nicht wenn hier einer unter nem pseudo schreibt er bestitzt mohaa us version um ihn dann vor den kadi zu ziehen.
1. lassen provider die namen ihrer kunden NUR raus, wenn strafanzeige erstattet worden ist. diese zu erstatten ohne beweise scheint mir etwas fraglich. (beweis ist garantiert keine vermutung)
2. ist ein post im internet noch lange kein beweis. (der account könnte gefaked sein, der verfasser kann von accountinhaber abweichen weil jemand seinen pc nimmt und die abgespeicherten daten verwendet zum posten wie z.b. familienmitglieder).
und und und.......

was mich an der sache aufregt ist folgendes, warum seit ihr immer so voreilig irgendwelche leute der warezdealerei zu bezüchtigen? das ist für mich diese leute persönlich angegriffen.
ihr habt einfach nichts in der hand, um auch nur andeutungsweise den finger auf jemanden zu richten.

guill
 
Zuletzt bearbeitet:
moin moin Loide,

nun haltet mal schön den Ball flach! Ihr kennt unsere Regeln sehr genau und lobenswerterweise halten sich auch 99% der Boardys und Gäste daran.

Wenn jemand tatsächlich im Besitz von illegalen Versionen ist, so möge Er es bitte für sich behalten und nicht damit bei uns rumprahlen!

Vielen Dank für Euer Verständnis.
 
Hallo,

unter diesem Link gibts ein paar interessante Informationen zum rechtlichen Standpunkt:

http://www.planet-wolfenstein.at/start_special_rechtliches.shtml

Grundaussage ist, dass der Vertrieb von Schriften die verfassungsfeindliche Symbole darstellen, verboten ist. Der Besitz jedoch nicht. Es besteht erst dann ein Verbot des Besitzes, wenn die Schriften beschlagnahmt wurden, d.h. MoH und RTCW müßten explizit von offizieller Seite verboten werden. Soweit ich weiss, ist das bisher nicht geschehen, ergo ist der Besitz straffrei.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

PS.: Der Link funktioniert nicht immer, also öfter mal probieren, lohnt sich.
 
@guillome

Wenn einer hier schreibt: Ich habe mir du US Version von Medall of Honor besorgt. Und der nächste schreibt ich besitze die englische Version von Medal of Honor. Dann wird er wohl sich diese Version illegal besorgt haben.

Zum anderen ist es aber auch egal ob es nicht dafür reicht, nur weil er sich hier geoutet hat die US Version des Spiel zu besitzen, eine Anzeige oder gar Ermittlungen gegen diese Person durchzuführen. Dennoch auch wenn man deswegen nicht zur Rechtschaffenheit gezogen werden kann aus Mangel an Beweisen bleibt dieses aber immer hin noch ein Straftat.

Und selbst die Demo ist in Deutschland verboten, wenn in diese Verfassungsfeindliche Symbole enthält. Auch wenn sie jeder aus den Internet runterladen kann.

Und wie Bombwurzel schon erwähnte solche Leute wie du die sich da verhemmt gegen wehren sind die schlimmsten.

JC
 
Original erstellt von Homer
Hallo,

unter diesem Link gibts ein paar interessante Informationen zum rechtlichen Standpunkt:

http://www.planet-wolfenstein.at/start_special_rechtliches.shtml

Grundaussage ist, dass der Vertrieb von Schriften die verfassungsfeindliche Symbole darstellen, verboten ist. Der Besitz jedoch nicht. Es besteht erst dann ein Verbot des Besitzes, wenn die Schriften beschlagnahmt wurden, d.h. MoH und RTCW müßten explizit von offizieller Seite verboten werden. Soweit ich weiss, ist das bisher nicht geschehen, ergo ist der Besitz straffrei.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

PS.: Der Link funktioniert nicht immer, also öfter mal probieren, lohnt sich.
Schön das du dich schlau gemacht hast. Zum ersten um in den Besitz zu kommen muß man sich ja erstmal strafbar machen (durch den Erwerb oder der Einfuhr in Deutschland). Zum anderen wenn man es sich illigal aus dem Internet runtergeladen hat dann ist auch der Besitz strafbar. Das hat aber mit den Verfassungsfeindlichen Symbolen so gesehen nichts mehr zu tun. Weil das ja auch andere Urheberrechtlich geschützte Software betrifft.

JC
 
Original erstellt von JC- Denton
Und wie Bombwurzel schon erwähnte solche Leute wie du die sich da verhemmt gegen wehren sind die schlimmsten.

JC

solche aussagen können böse ins auge gehen JC-Denton. Ergo werde ich hier als person ins spiel gebracht die sich laut euren aussagen auf illegalem terrain bewegt bzw. warez einsetzt und illegale versionen spielt.
ich erwarte hier eine entschuldigung auf deine rufschädigende aussage hier.

ich habe hier niemanden beleidigt und ich habe immer geschrieben dass ich gegen warez bin.

kopfschüttel
 
Original erstellt von JC- Denton

Schön das du dich schlau gemacht hast. Zum ersten um in den Besitz zu kommen muß man sich ja erstmal strafbar machen (durch den Erwerb oder der Einfuhr in Deutschland). Zum anderen wenn man es sich illigal aus dem Internet runtergeladen hat dann ist auch der Besitz strafbar. Das hat aber mit den Verfassungsfeindlichen Symbolen so gesehen nichts mehr zu tun. Weil das ja auch andere Urheberrechtlich geschützte Software betrifft.

JC

Hi,

also der Vetrieb, nicht der Erwerb ist strafbar. Die Einfuhr für den Handel ist strafbar, für den persönlichen Gebrauch glaube (! bin mir nicht sicher) ich nicht. Aus dem Internet runterladen ist sowieso strafbar, da braucht man gar nicht drüber diskutieren. Mir geht es mehr um den reinen Besitz.

Gibts denn hier keinen Anwalt unter den Boardies? Naja, mir kanns egal sein, aber mich interessiert es brennend, ob der Besitz allein strafbar ist. Und wenn, kennt jemand das Strafmas?
 
Falsch auch die Einfuhr von Privatpersonen ist strafbar. Wirst du vom Zoll mit der US Version an der Grenze erwischt, wird dieses sofort beschlagtnahmt. Auch der Erwerb als Privatperson des Spiels in Deutschland ist verboten und wird unter Strafe gestellt. Das heißt auch wenn der Besitz nicht strafbar ist, wobei ich mir da nicht sicher bin ob das so stimmt, muß ja erstmal eine Straftat vorhergehen damit ich in den Besitz kommen.

@guillome

Eine Entschuldigung bekommst du von mir nicht. Das ist dann dein Problem wenn du dich da angesprochen fühlst.

JC
 
Original erstellt von JC- Denton
Eine Entschuldigung bekommst du von mir nicht. Das ist dann dein Problem wenn du dich da angesprochen fühlst.
JC

Original erstellt von JC- Denton
@guillome
"Und wie Bombwurzel schon erwähnte solche Leute wie du die sich da verhemmt gegen wehren sind die schlimmsten"
JC
wer bitte soll sich bei diesem satz sonst angesprochen fühlen? der ist eindeutig (sogar mit namen an mich gerichtet).
*wieder kopfschüttel*
 
Original erstellt von guillome

desweiteren reicht es nicht wenn hier einer unter nem pseudo schreibt er bestitzt mohaa us version um ihn dann vor den kadi zu ziehen.
1. lassen provider die namen ihrer kunden NUR raus, wenn strafanzeige erstattet worden ist. diese zu erstatten ohne beweise scheint mir etwas fraglich. (beweis ist garantiert keine vermutung)
2. ist ein post im internet noch lange kein beweis. (der account könnte gefaked sein, der verfasser kann von accountinhaber abweichen weil jemand seinen pc nimmt und die abgespeicherten daten verwendet zum posten wie z.b. familienmitglieder).

Pfeifen im Walde, oder wie heißt dieses Sprichwort?
 
Hi,

hab mal die entsprechenden Paragraphen rausgesucht:


§ 86. Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. (1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


§ 86a. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


Also da steht ganz eindeutig, das die Einfuhr zur Verbreitung strafbar ist. Mit Verbreitung ist der handel gemeint. Da eine Einfuhr für den persönlichen Gebrauch nicht zur Verbreitung gedacht ist, ist diese auch nicht strafbar.

Auch der Absatz 'vorrätig haben' greift nicht, denn bei einer einzelnen Kopie kann man nicht von einem Vorrat sprechen.

Leider konnte ich den Punkt mit der Bschlagnahmung nicht finden. Aber es sollte jedem klar sein, dass z.B. 'Mein Kampf' nicht mal für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden darf, da es eben beschlagnahmt wurde, also offiziell verboten ist!

Sollte ich etwas falsch interpretieren, korrigiert mich bitte.
 
Immer die gleiche Laier wenn ein neuer Shooter rauskommt, nach einer Weile wächst Gras über die Sache oder wer regt sich noch über KingPin und SOF auf??
Wer MoH:AA in der Originalfassung spielt, der wird nicht verleitet in eine verfassungswidrige Partei oder in eine sonstige rechtsradikale Gruppe beizutreten.
-der wird auch nach dem Spiel auch nicht mehr oder weniger verfassungswidriger handeln als zuvor.
-MoH:AA dient auch nicht als Nährboden für eine neonationalistische Ideologie.

Ein Verbot dieses Spiel würde nicht einen Schutz der Jugend und der Bevölkerung vor dem ehemaligen nationalistischen Gedankengut schützen, nein es ist eine Vorenthaltung bzw. Zensur.
Verleugnung ist kein Mittel der Vergangenheitsbewältigung, als ob man ein Zeitalter einfach so aus dem Geschichtsbuch streichen könnte.
 
Zurück
Oben