Was ist eine Audio-Matrix?

FastFood schrieb:
[...] hat ein Konzertveranstalter bei einer Personenüberprüfung durchaus das Recht, Aufnahme-Geräte (egal welche) zu Beschlagnahmen und erst nach Ende des jeweiligen Konzertes wieder freizugeben. Das nennt sich dann Hausrecht.[...]

Autsch... Besser Du schreibst das so nicht in deinen Wikipedia-Artikel, denn: Der Veranstalter hat kein Recht überhaupt irgendetwas zu beschlagnahmen, das Dir gehört. Er kann Dich höchstens bitten, das Gerät so lange in seiner Obhut zu lassen, bis das Konzert vorüber ist. Solltest Du damit nicht einverstanden sein, dann kann es passieren, dass der Veranstalter Dich vor die Tür setzt. Denn DAS ist nämlich das Hausrecht: Wenn man entscheidet, wer rein darf und wer nicht.
 
Zurück
Oben