web.de sperrt Zugang

nedim89

Lt. Commander
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Nov. 2006
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1.676
Guten Abend,

ein Freund hat ein Problem mit Web.de.

Wenn er sich einloggen möchte (er war vor zwei Tagen zuletzt eingeloggt) kommt folgende Meldung

Leider konnten wir trozt mehrfacher Anforderung keinen Zahlungseingang zu den angemahnten Forderungen verzeichnen. Wir sehen uns daher gezwungen web.de Zugang zu sperren und die Forderung einer unserer Inkassobüros zu übergeben. Ein separates Schreiben geht Ihnen per Post zu. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an das zuständige Inkassobüro.

Post hat er noch nicht erhalten, soll er trotz dessen ein Widerspruch via Fax jetzt schon einlegen oder warten bis er Post erhält? Ahja die E-Mails sind ihm unwichtig, so dass er auf sein Web Mailzugang verzichten kann

MfG
Nedim
 
Vielleicht einfach Rechnungen bezahlen? Wenn das aber wirklich Copy & Paste ist, dürfte man aufgrund der Rechtschreibung durchaus zu "Phishing" tendieren.
 
was hat er angestellt?
wieso muss er zahlen?
wenn es ne berechtigte vorderung ist würde ich zahlen
wenn diese jedoch unberechtigt ist widerspruch einlegen
 
Also der Text von Web.de ist ja ziemlich eindeutig... Entweder du hast dich falsch ausgedrückt und wir verstehen nicht was du wissen willst, oder die Lösung ist ganz einfach: Rechnungen bezahlen!

Greetz
 
Dann hat er mal aus Versehen irgendwas angeklickt, was sein an sich kostenloses Postfach in ein kostenpflichtiges Postfach umgewandelt hat. Google mal selbst nach web.de und kostenpflichtig. Dein Freund ist nicht alleine.
 
Da hat sich wohl einer vom Web.de Club verarschen lassen, bzw. vergessen nach dem gratis Probezeitraum zu kündigen... anstatt die paar Euros zu bezahlen... tja nun kommen teure Inkassokosten auf dein "Freund" zu... Die Mitgliedschaft hat doch nicht die Welt gekostet... verstehe ich nicht...
 
Durch die Buchung der kostenpflichtigen Angebote ist er mit Web.de einen Vertrag eingegangen. Dieser muss jetzt eingehalten werden. Ein Widerspruch hilft da i.d.R. nicht weiter, außer wenn Web.de ein Fehler unterlaufen ist, was ich aber nicht glaube.
 
Hab da mal letztens was von einem neuen Gesetz gelesen, ging darum das alle Kosten im Internet offensichtlich angezeigt werden müssen, mit AGB usw. geht es nicht. Ist das schon durch ? Wäre dann vielleicht noch ne chance ;)
 
Die Rechtslage ist schon immer so, dass der Preis offensichtlich deklariert werden muss, allerdings interessiert das kaum jemand... gibt immer noch genug "Abzockseiten", die die Kosten nur in Ihrer AGB oder ähnlichen Schriftstücken erwähnen. Bei Web.de handelt es sich ja um eine Art Abo, dass sich dann kostenpflichtig verlängert. Man wird auch per Mail drauf hingewiesen...
 
Naja da ging es genau darum das der Preis wie bei nem Onlineshop da sein muss, mit allen folge kosten. Aber denk nicht das es schon durch ist ^^
 
@Unu ich habs schnell abgeschrieben, der hats mir am Tel vorgelesen

@eorange, Nobody555 Forderung ist unberechtigt laut meinem Kumpel

@TheLordofWar laut seiner Aussage nicht

@alle mir ist sowas ähnliches auch mal passiert, konnte dann nicht mehr auf mein Freemail-Konto zugreifen, hatte aber auch wirklich nichts angemeldet oder desgleichen..., war mir dann aber auch egal und Post habe ich auch nie erhalten..., aber weils bei mir gut gelaufen ist, muss es bei ihm auch net so sein
 
Ich hab doch gesagt, Du sollst googlen. :rolleyes:

http://www.vzbv.de/go/presse/1072/index.html
http://www.netzwelt.de/news/78799-etappensieg-urteil-gegen-abofallenbetreiber.html

Auch WEB.de wegen Abofalle zum Unterlassen verurteilt
Auch gegen den E-Mail-Anbieter WEB.de war der Verbraucherzentrale Bundesverband in erster Instanz erfolgreich. Das Unternehmen pries seinen Kunden eine 3-monatige Club-Mitgliedschaft als "Treuegeschenk" und "Dankeschön" an. Diese verwandelte sich in ein kostenpflichtiges Abo, wenn man nicht rechtzeitig kündigte. Hierauf wurde lediglich im Kleingedruckten hingewiesen. Das Landgericht Koblenz erkannte darin eine irreführende Geschäftspraxis. Mittlerweile erreichten den Verbraucherzentrale Bundesverband Beschwerden von Kunden, die ein lediglich leicht abgeändertes Treuegeschenk-Angebot erhielten. Der Verband hat dagegen erneut rechtliche Schritte eingeleitet.

Landgericht Hanau, Urteile vom 01.09. 2008, Az.: 9 O 551/08 und 17.09.2008, Az.: 1 O 569/08; Landgericht Koblenz, Urteil vom 19.08.2008, Az. 4 HK O 182/08 (sämtlich nicht rechtskräftig)


http://www.nachrichten.de/wirtschaf...stenpflichtiges-Abo-uebergehen-aid_99415.html
http://www.az-web.de/blogs/serendip...isch-in-kostenpflichtige-Abos-uebergehen.html
Mittwoch, 2. Juni 2010
Gratis-Angebote dürfen nicht automatisch in kostenpflichtige Abos übergehen
Im Internet gibt es eine Vielzahl von Gratis-Angeboten, viele davon erscheinen nur zu verlockend. Allerdings ist nicht immer alles Gold, was glänzt, und man sollte grundsätzlich mit der gebotenen Vorsicht und einer guten Portion Menschenverstand online unterwegs sein.

Das gilt nicht nur in Bezug auf die sog. "Abo-Fallen" oder Klingelton-Abos, sondern ganz allgemein.

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 18.05.2010 (Aktenzeichen: 1 HK O 85/09) einem Anbieter von Internet-Dienstleistungen (DSL, Webhosting etc.) untersagt, für ein kostenloses Sicherheitssoftware-Abo zu werben, ohne dass dieser Anbieter seiner Werbung einen deutlichen Hinweis hinzufügt, der darauf hinweist, dass dieses Abo automatisch in ein kostenpflichtiges Angebot übergeht, sofern der Kunde nicht innerhalb von sches Monaten kündigt. Solch ein Hinweis dürfe nicht im "Kleingedruckten" oder am Seitenende verschwinden, sondern muss so angebracht werden, dass der Kunde ihn ohne Probleme wahrnehmen kann.

Mit gleicher Intention hatte das Oberlandesgericht Koblenz einem Mibewerber dieses Unternehmens eine ähnliche Werbung untersagt (Urteil vom 18.03.2009, Aktenzeichen: 6 W 180/08).


http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-gratis-ist-muss-gratis-bleiben-article880576.html

Urteil gegen 1&1 Was gratis ist, muss gratis bleiben

Dein Freund soll einfach diese Urteile nehmen und sich darauf berufen. Dann klärt sich das meistens schnell von selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein kumpel war mal in einer ähnlicher situation, einmalig per einschreiben antworten und die situation klären und danach alle briefe nur sammeln die so eintrudeln und es auf einen rechtsstreit ankommen lassen.

Nur so weit lassen die es nicht kommen, da die nur zu gut wissen dass ihre dubiosen Abo-fallen vor gericht keine chance auf einen Sieg haben werden.

Die leben quasi davon den "kunden" nur richtig angst zu machen damit die freiwillig zahlen.

Aber Abo´s die man direkt abschließt wo dann auch ganz klar steht wieviel man zahlen muss, muss man natürlich bezahlen.
 
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