Webhosting und Rechte rausfinden und geltend machen

Romanski87

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Moin Community,

ich hoffe, dass ich hier Antworten finde auf einige meiner Fragen.

Zur Situation:
Meine Frau hatte früher ein Nagelstudio und passend dazu eine Website, die damals von ihrem (heute) Ex gepflegt wurde. Meine Frau hat hierzu weder Zugangsdaten, noch weiß sie, wo die Website überhaupt gehostet wird. Lange Zeit stand die Website zum Verkauf, wobei mittlerweile die Verkaufssätze von der Website komplett verschwunden sind und die Seite den Eindruck vermittelt, die Dienstleistung würde noch angeboten. Auch ist wieder die alte Handynummer dort aufgetaucht, die vom Mobilfunkanbieter schon lange wohl an jemand anderes vergeben ist, der nun mit Anfragen belästigt wird, bitte für eine Maniküre vorbeizukommen. Wir würden die HP gern auf Eis legen, beginnend damit, dass unbedingt die Kontaktdaten runtergenommen werden. Der Kontakt zu ihrem Ex existiert aus diversen Gründen nicht und ist auf ordentlicher Basis auch nicht wiederherstellbar.

Fragen:
1. Welche Rechte haben wir, wenn die Daten meiner Frau inkl. Fotos auf der Website veröffentlich sind?
2. Gibt es die Möglichkeit rauszufinden, wo die Website/Domain von wem gehostet wird?
3. Gibt es die Möglichkeit, aufgrund von Persönlichkeitsrechten o.Ä. die Domain/den Zugang zur Website einzuklagen?
4. Welche Möglichkeiten hat man überhaupt in diesem Fall? Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe in dieser witzigen und doch belastenden Situation :-)

LG, Romanski
 
0. Disclaimer: Dies ist keine bindende Rechtsberatung
1. Wer steht im Impressum als betreiber¿
2. https://www.iplocation.net/ip-lookup -> Siehe Orgganisation und ISP
3. Wenn deine Frau betreiberin ist, muesste sie sich selbst verklagen
4. Den hoster anschreiben.

niteaholic schrieb:
DSGVO Verstoß melden.
In dem Fall schwierig, da die meisten Hoster an der Stelle eine AVV abschließen und die Frau vmtl. Betreiberin ist. Wenn der Ex jedoch im Impressum geht, habt ihr eine Chance auf 250 Europ (nicht steuerfrei)
Wenn du nen anwalt willst, kann ich ein paar bekannte fragen, ob da jemand lust drauf hat.
 
zu 1.= DSVGO und Polizei mit Anzeige gegen "unbekannt" wohl

Personengebunden Daten welche sicher nicht über einen "Vertrag" veräussert wurden an den Ex sind nun nicht mehr durch ihn Straffrei nutzbar.

zu den meisten anderen Fragen ...

Anwalt
 
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Ich würde zu einem Anwalt gehen, und mich dort beraten lassen.
 
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Die Thematik ist sehr komplex. Ohne Rechtsberatung geht es nicht und die dürfte man in einem Forum nicht geben. Höchstens Basistipps.
Also gleich eine Kanzlei mit fachlich passender Ausrichtung konsultieren.
 
Hi und (erstmal) willkommen im Forum...

Unter Voraussetzung, dass das Geschilderte so auch den Tatsachen entspricht und aufgrund der gestellten Fragen auf wenig Kenntnisse in diesem Bereich vermutend trage ich mal ein paar Hinweise zwecks Orientierung aus eigener Erfahrung dazu bei, die allerdings weder eine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen noch Garantie auf Umsetzbarkeit bieten.
Trotzdem sollte in dieser Angelegenheit das zeitnahe "Tätigwerden" sinnvoll selbstinitiativ möglich, nötig und durchaus angeraten sein - ein nur pauschaler Verweis auf den Anwalt ist da wenig wissensvermittelnd.

Zu Deinen Fragen:
Die kann bzw. muß man sogar vllt. etwas zusammen fassen, daher folgt jetzt Einiges an entsprechenden Grundlagen dazu mit Fachbegrifflichkeiten. Die Befassung damit mag zwar anstrengend, aufwendig und verwirrend sein, ist aber unerlässlich für das Verständnis der Zusammenhänge und verbundener Zuständigkeiten im Rechtsablauf.

Es ist für das weitere Vorgehen sowie die Durchsetzbarkeit mögl. Rechtsansprüche elementar, wer als Eigentümer/Inhaber der Domain registriert ist und somit sollte als Erstes mittels der für die betreffende (Second-Level-)Domain.TopLevelDomain (sog. TLD) zuständigen Registrierungsstelle (sog. NIC/DNR, für de-Domains bspw. die DeNIC) die Inhaberschaft mittels der Domainabfrage ermittelt werden.
Sollten hier schon nicht die notwendigen Informationen (Deiner Frau) verfügbar sein, wird ein mögliches weiteres Vorgehen vermutl. ein äußerst langwieriges (und nervenzehrendes) Rechtsverfahren erfordern, das man dann auf gar keinen Fall mehr ohne Rechtsbeistand betreiben sollte.
Anderen Falls kann mittels der Daten der Domain-Inhaberschaft als Nachweis an den dort verzeichneten Hosting-Dienstleister (auch DNR) herangetreten und zumind. zwecks weiterer Gefahrenabwehr die Herausgabe bzw. Änderung von Administrationsdaten zum Kunden-Account versucht werden zu erlangen.
Hierfür wird entscheidend sein, wo der Anbieter seinen rechtsfähigen Unternehmenssitz führt - bei Nicht-EU-zugehörigen Unternehmen dürfte leider auch ein im ungünstigsten Fall benötigtes Klageverfahren nicht erfolgversprechend sein.

Für die Verhinderung sonstig unerlaubt weiter verwendeter persönlicher Daten sowie Bilder (Urheberrecht beachten - liegt evtl. beim Fotografen!) bietet bspw. neben Anzeigenstellung auch die selbstführbare Klage auf Unterlassung und Herausgabe gem. BGB, u. a. aufgrund der Verletzung des Rechts am eigenen Bild, eine Möglichkeit - weitere Infos dazu bietet u. a. auch dieser Artikel einer Anwaltskanzlei mit entsprechenden Gesetzesverweisen.

Letztlich bleibt aber bei allen Aspekten die Klärung der/s jeweiligen Inhaberschaft/Urheberrechts unerlässlich, um daraus einen mögl. Eigentums-/Unterlassungsanspruch mit (höchstwahrscheinlich) obligatorischem Rechtsbeistand erwirken zu können.​
 
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Also auch wenn man als Rechteinhaber eingetragen ist einen aber der Zugriff auf die Webseite durch eine andere Person verhindert wird hat man sicher Rechtsmittel dagegen.
 
xxMuahdibxx schrieb:
Also auch wenn man als Rechteinhaber eingetragen ist einen aber der Zugriff auf die Webseite durch eine andere Person verhindert wird hat man sicher Rechtsmittel dagegen.
Der springende Punkt ist:
Wenn die Frau als Inhaber eingetragen ist, wäre es relativ "einfach" ohne großartige Rechtsmittel gegen den Ex, den Zugang zur Domain an sich zu ziehen.
Liegt die Inhaberschaft aber beim Ex, kommt man im hier vorliegenden Fall wohl nicht um ein (langwieriges) Rechtsverfahren drum herum.
 
Würde das pragmatisch angehen:
  1. Eingeschriebenen Brief an den Ex die Zugangsdaten rauszurücken oder/und die Webseite offline zu nehmen. Genügend Zeit geben; 10 - 20 Tage reichen mEn für die Umsetzung völlig. Den Brief sachlich schreiben (d.h. keine Drohungen, keine Emotionen, keine alten Stories auspacken, etc.), hinweisen das bei Nicht-Befolgung ein Anwalt dazugeschaltet wird und er u.U. die Kosten übernehmen muss.
  2. Ist nach Fristende nichts passiert, mit einem Anwalt weitergucken, womöglich reicht es dann bereits wenn der auch noch einen Brief an den Ex schickt. Aber so bist Du sauber geblieben und hast es auf die nette Art zuerst selber probiert was in einem allfällige Verfahren sicher ein Pluspunkt ist. Sicher auch nicht verkehrt ist es Screenshots des Online Auftritts mit gut sichtbaren Timestamp zu erstellen für allfällige spätere Beweisführung (ggf. Anwalt fragen wie diese rechtssicher zu erstellen sind).
  3. Weiteres Vorgehen danach mit dem Anwalt besprechen, ggf Rechtsweg beschreiten.
 
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User007 schrieb:
die Inhaberschaft mittels der Domainabfrage ermittelt werden.
Geht bei der Denic nicht mehr so einfach. Als Dritter bekommt man die Inhaberdaten nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Danke Datenschutz.

https://www.denic.de/service/whois-service/anfragen-dritter-zu-inhaberdaten/
Ergänzung ()

Lawnmower schrieb:
Eingeschriebenen Brief an den Ex die Zugangsdaten rauszurücken oder/und die Webseite offline zu nehmen
Das setzt aber voraus, das der Ex damit zu tun hat. Das ist hier fraglich.

Direkt zum Anwalt.

Edit: Man kommt über die Denic zumindest an den Abusekontakt des Hosters. Dort könnte man den Fall darlegen.
 
Ja dann kann er das sicher beweisen dass das so ist und dann wird wohl wirklich nur noch der Rechtsweg übrig bleiben. Falls das verkauft wurde, wirds ja höchstwahrscheinlich einen weiterführenden Kontakt des neuen Besitzers geben.
Direkt zum Anwalt ist zwar schön und gut, aber bleibt auch das Risiko dass man den schlussendlich selber bezahlen muss und man auf den Kosten sitzen bleibt.
 
Was steht im Impressum drinn als Betreiber sowie dsvgo Beauftragter ?
 
xammu schrieb:
Geht bei der Denic nicht mehr so einfach. Als Dritter bekommt man die Inhaberdaten nur noch unter bestimmten Voraussetzungen.
Ja, das stimmt natürlich leider auch - ich hatte das letztens mal, zwecks Controlling, für eine meiner eigenen Domains abgefragt und da erhielt ich natürlich recht unkompliziert eine Mail mit einem Link zu den entsprechend komplett abrufbaren Daten.
Das könnte sich hier in dieser Fallkonstellation durchaus etwas aufwändiger gestalten, sollte aber doch auch zumind. nicht unmöglich über den Abusekontakt sein.
Lawnmower schrieb:
Würde das pragmatisch angehen: [...]
Ja, und genau dswg. sehe ich aus Erfahrung eher alle "gut gemeinten" Kontaktaufnahmeversuche mit Fristsetzungen nur als verschenkte Zeit - da wird auch nix als "Pluspunkt" in mglw. folgenden Rechtsverfahren von den entsprechenden Amtsbehörden gewertet. Einzig für ein Schiedsverfahren würde das den eben "guten Willen" zur friedlichen Streitbeilegung dokumentieren.
Trotzdem darf/kann man das natürlich auch in dieser Abfolge durchführen - ob das lohnenswert erscheint, können/müssen die Betroffenen abschätzen.
Meiner Ansicht zieht das nur zur Folge, dass die Daten weiterhin für mehrere Wochen oder gar Monate weiterhin im Netz verfügbar sind und so kostbare Zeit verloren wird. Und ich interpretiere aus dem Eingangsbeitrag des TE, dass genau das priorisiert abgewendet werden soll.
Außerdem kann/sollte eben durchaus zwecks Kostenreduktion beim Anwalt schon einige Vorarbeit zumind. mit der Anzeigenstellung für die offizielle Statuierung dieser (Straf-/Zivilrechts-)Angelegenheit sowie Informationsrecherche (etc.) geleistet werden - je weniger Zeit der Anwalt dafür aufwenden muß, desto geringer sein Honorar.

Übrigens:
Der Hinweis mit dem Impressum ist zwar nicht grundsätzlich verkehrt, hilft aber evtl. auch nur bedingt bis gar nicht, wenn eben weder die betroffene Person oder der Website-Betreuer dort selbst benannt sind.​
 
Wow, vielen Dank für die vielen Antworten.

Wir sehen in diesem Fall mehrere Probleme.
1. Weiß meine Frau gar nicht, auf wen die Seite lief/läuft. Auf sie? Ihren Ex? Hat er die Domain verkauft? Hat er die Domain überschrieben?
2. Wir würden natürlich nur ungern gegen uns selbst klagen, falls meine Frau Inhaberin ist, hätten dann aber natürlich gern den Zugang zur Domain und zur Website, um alle Unstimmigkeiten zu beheben.

Wenn jetzt jemand, der sich in irgendwelchen Rechten verletzt fühlt klagen würde, wäre erste AP meine Frau, denn sie steht im Impressum. Ich habe jetzt aber auf DENIC gesehen, dass man über sie wohl in bestimmten Fällen und unter Umständen an Infos kommt, da werden wir es als erstes versuchen.
Ergänzung ()

Ach Übrigens: Das Copyright auf der Website ist aus 2009(!!!), obwohl wir genau wissen, dass die Website in den letzten 3 Jahren belegbar angefasst/geändert wurde (haben nämlich Screenshots gemacht von Website und Quellcodes, falls meine Frau irgendwann doch noch in dem Bereich was machen möchte).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe soeben festgestellt, dass DENIC die Domainabfrage nicht annimmt, da es sich bei meiner Frau um eine .com handelt und nicht um .de. GIbt es da irgendwas für .com-Domains?
 
z.B. https://lookup.icann.org/lookup
Via IP des Webservers auf der die Webseite läuft sollte man zumindestens auch den Hoster ausfindig machen können. Irgendjemand bezahlt ja das Hosting damit die Seite erreichbar ist.
 
Romanski87 schrieb:
GIbt es da irgendwas für .com-Domains?
Die offizielle Registrierungsstelle für com-TLDs ist VeriSign. (-EDIT- Evtl. hilft ja dieser direkte Verisign WhoIs-Abfragelink.)​

Romanski87 schrieb:
2. Wir würden natürlich nur ungern gegen uns selbst klagen,
Man klagt natürlich nicht gegen sich selbst - daher ja die Notwendigkeit der Vorrecherche.

Romanski87 schrieb:
[...] denn sie steht im Impressum.
Das heißt aber erstmal nur, dass sie als juristische Person für Inhalte der Website verantwortlich zeichnet - das muß noch nicht zwingend gleichzeitig die Inhaberschaft der Website-Domain bedeuten.
Romanski87 schrieb:
Das Copyright auf der Website ist aus 2009(!!!), obwohl wir genau wissen, dass die Website in den letzten 3 Jahren belegbar angefasst/geändert wurde
Unerheblich, die Copyright-Angabe ist nicht juristisch verbindlich - sie sagt nur aus, dass zum ausgewiesenen Zeitpunkt jemand urheberrechtliche Ansprüche geltend macht.​

Romanski87 schrieb:
[...] haben nämlich Screenshots gemacht von Website und Quellcodes, [...]
Sollte sich da nicht evtl. etwas finden lassen, was auf den Hoster schließen lässt - ist das manuell oder mittels einem "Generator", wie bspw. von vielen WYSIWIG-Anwendungen oder Baukasten-Frontends produziert, erstellter Quellcode?​
 
Zuletzt bearbeitet: (Text und Link ergänzt)
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