Bohnenhans schrieb:
aber man kann ja den regulären Urlaub jeweils an die Krankzeit nahtlos anhängen?
Sofern dir dein Arbeitgeber den Urlaub dort zugestehen kann, wenn das nicht möglich ist, muss er dir den Urlaub nicht zwingend dort gewähren, wenn der Betrieb drei Leute mindestens benötigt, von insgesamt 6 aber drei schon im Urlaub sind ist halt nix mit Urlaub direkt nach Krank.
Eigentlich plant man in größeren Bereichen auch den Urlaub im Team, wenn das ganze Jahr gearbeitet wird, damit nicht alle im Juni ihren Jahresurlaub nehmen, dann kann man den Laden dicht machen.
Nach längerer Krankheitsphase (6 Wochen) muss seit 2004 eine berufliche Wiedereingliederung angeboten werden, das muss vom Arbeitnehmer aber nicht angenommen werden.
Umfasst dann eine Schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag mit der Möglichkeit, bei Überbelastung jederzeit abbrechen zu können, mit dem Hamburger Modell kann man auch schon während der Krankschreibung die Wiedereingliederung starten, ist ein Ersatz bzw. eine Ergänzung zu den regulären Rehabilitationsmaßnahmen.
Was man bei der Tabelle ebenfalls berücksichtigen sollte (aber vermutlich nicht berücksichtig ist) ist das Alter und der Gesundheitliche Zustand der Arbeitnehmer.
Bei Polizei und Feuerwehr werden bevorzugt jüngere und vitale Leute arbeiten, die dafür eher durch das Berufsrisiko wie körperliche Auseinandersetztungen ausfallen, in Bereichen, wo eher älteres Personal arbeitet, werden andere Leiden an erster Stelle stehen, Herz-Kreislauferkrankungen, Krebsleiden oder ähnliches.
20% Krankenstand hat meine Team (Krankenhaus, Pflege) zuletzt während der Pandemie geknackt, regulär liegen wir um 14%, also eher im Durchschnitt.