Wert Wohnung bei Scheidung?

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Meine Schwester hat vor 20 Jahren geheiratet.

In der Zeit haben sie mein Elternhaus erweitert und es wurde eine Eigentumswohnung angebaut.
Gebaut wurde im Jahre 2003.

Jetzt haben sich die beiden getrennt und es stellt sich die Frage, wie das mit der Wohnung gehandhabt wird.

Mal als Beispiel angenommen:

Es wurden z.B. 100.000 Euro für die Wohnung aufgenommen.
Zurückbezahlt an die Bank wurden mit Zinsen 140.000 Euro.

Da die Immobilienpreise ja seit 2003 enorm gestiegen sind, lass die Wohnung jetzt einfach als Beispiel mal 200.000 Wert sein im Jahre 2019.
Was kommt dann auf den 50/50 Tisch?
Der Wert, den die Wohnung aktuell hat?
Oder das was tatsächlich dafür in den 20 Jahren dafür ausgegeben wurde?
 
Wurde die Wohnung 50/50 bezahlt bzw. der Aufwand von beiden zu gleichen Teilen bewältigt?
Was steht im Grundbuch?

50/50 ist nicht immer der Ausgangsfall.

Auch die Höhe der Ausgleichszahlung hängt nicht nur vom tatsächlichen Wert oder dem eingebrachten Vermögen ab. Es werden in der Regel berücksichtigt wer etwaige Kinder betreut/betreut hat, wie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind, wem die Immobilie vorher gehört hat usw. im Grunde muss man seinem ehemaligen Partner einen Neustart finanzieren - allerdings muss man sich das auch leisten können und darf nicht selbst in eine Notlage geraten.

Hier wurde ein Elternhaus erweitert - sofern keine Kinder im Spiel sind, wird die Immobilie in Richtung deiner Schwester gehen. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist aber schwierig zu ermitteln.

Ein Scheidungsanwalt kann wertvoll sein, wenn man sich nicht einig wird oder unsicher ist. Kostet zwar Geld, aber es geht ja auch um viel Geld.
 
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Wurde bei Erweiterung des Einfamilienhauses auch ein Teileigentumsgrundbuch angelegt? So dass es einen eigenen Eigentümer für die Wohnung geben kann und diese damit überhaupt separat zum Einfamilienhaus veräußerbar/bewertbar wäre ...

Ansonsten dürfte m.E. der Marktwert angesetzt werden - durch einen entsprechend zertifizierten und beglaubigten Gutachter.
 
m.E. ein Fall für einen Anwalt mit Spezialisierung im Erb- und Familienrecht. So aus der Hüfte heraus kann man das nicht beantworten, ohne all die Einzelheiten zu berücksichtigen ((Mit)eigentumsverhältnisse, Vermögensverhältnisse, etwaige getroffene Vereinbarungen etc.)
M.E. müsste es aber der Marktwert sein. Denn warum sollte einer von der Erhöhung des Wertes profitieren und der andere nicht? Also insbesondere wenn beide was bezahlt haben. Aber auch sonst besteht ja eine Zugewinngemeinschaft in der Ehe.
 
Die Wohnung wird nach dem aktuellen Marktwert bewertet.

Ob 50/50 geteilt wird und/oder ob der komplette Wert der Wohnung heranzuziehen ist, ist eine völlig andere Frage.
Vielleicht gehört das ganze Ding ja auch laut Grundbuch noch deinen Eltern. Who knows.
 
Also Zugewinnausgleich ist bisschen komplizierter als "Wert der Bude durch 2". Wikipedia hilft dem interessierten Leser sicher weiter.
 
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uincom schrieb:
Also Zugewinnausgleich ist bisschen komplizierter als "Wert der Bude durch 2". Wikipedia hilft dem interessierten Leser sicher weiter.
Wenn sich das auch mich bezog, ich habe nicht gesagt, dass bei Zugewinngemeinschaft Bude durch 2 gerechnet wird, sondern will damit nur ausdrücken, dass bei einer 20 jährigen Ehe beide von den Vorteilen, die sich in der Ehe entwickelt habe, partizipieren.
 
Das war nur so allgemein gesagt. Hab die Antworten nur überflogen.
Die entscheidende Frage ist wohl wem die Bude gehört. Ohne Sondereigentum gehört die Wohnung wohl den Eltern und dann muss man prüfen wer gegen wen Ansprüche hat zwecks Bestimmung des Endvermögens.

Ist allerdings auch egal. Scheidungen erfolgen durch das Familiengericht mit Anwaltszwang. Der wird das schon erklären.
 
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Schon klar, dass das eine Sache für einen Anwalt wird, wenns zu einer Scheidung kommt.

War jetzt nur mal eine einfache Frage vorab, wie so eine Wohnung bewertet wird.

Im Grundbuch ist sie als Sondereigentum auf meine Schwester geschrieben.
Noch Ehemann steht nicht im Grundbuch mit drinnen.
 
oh, dann wird’s ggf. teuer für die Schwester. Schau bitte wirklich mal nach, was Zugewinngemeinschaft bedeutet.

Wert wird ggf. durch Gutachter bestimmt.

Gibts eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
 
Da sollte erstmal generell geklärt sein, ob ein Ehevertrag vereinbart wurde.
Ansonsten denke ich dass der Zeitwert entscheidend ist. Es ist doch völlig unrelevant was etwas für 20 Jahren mal gekostet hat. Dann gäbe es auch viele Objekte, die mit Reichsmark bewertet werden müssten... wie war da der Wechselkurs doch gleich..?
 
Für den Zugewinnausgleich ist es essenziell, was der Wert zu Beginn der Ehe war...

Wurde das Eigentum erst während der Ehe angeschafft (Eintragung GB), zählt der aktuelle Wert voll, ansonsten die Differenz zum Wert Ehebeginn. Vereinfacht gesagt.

Aber hier bitte dringend mit dem Thema mal beschäftigen!
 
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Khaotik schrieb:
Es ist doch völlig unrelevant was etwas für 20 Jahren mal gekostet hat. Dann gäbe es auch viele Objekte, die mit Reichsmark bewertet werden müssten... wie war da der Wechselkurs doch gleich..?

Du meinst so wie der "Wert 1914", der in Mark (nicht Deutsche Mark, nicht "Reichsmark", nur Mark) ermittelt wird, um die Wiederherstellungskosten einer Immobilie für eine Wohngebäudeversicherung im aktuellen Versicherungsjahr zu ermitteln? Es ist richtig, dass es egal ist, was die Wohnung mal gekostet hat, entscheidend ist ja, was sie jetzt kostet, wenn ich sie neu bauen müsste bzw. eben, wenn ich sie jetzt "virtuell gebaut werden" muss, um jemanden seinen rechtmäßigen Anteil daran zu bezahlen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass dazu der Wert 1914 ermittelt wird und das ganze dann mit dem Baupreisindex multipliziert wird, um den aktuellen Wert (nicht der Verkehrswert und auch nicht der Einheitswert) zu ermitteln. Andere Verfahren sind eher noch unpräziser. Das mit dem "Wert 1914" macht man, weil es Daten vom statistischen Bundesamt gibt, die den Baupreisindex bezogen auf den "fiktiven" Wert einer Immobilie im Jahr 1914 als Fixjahr für diese Berechnung festlegen .
 
Zuletzt bearbeitet:
Also nach deiner Methode wäre ein mit einem Haus bebaute Grundstück, das man 1914 gebaut hat und nie wieder renovierte, heute ziemlich viel "Wert". Also nur auf dem Papier. Real wäre es wertlos und einsturzgefährdet.
 
Nein, das bildet der Baupreisindex ja alles mit ab. Und der wird offiziell vom statistischen Bundesamt anhand von zig Faktoren unter anderem auch erhöhte Anforderungen zum Neubau durch Änderungen am Baurecht usw. gebildet. Der Wert 1914 ist die Ausgangsbasis für die Berechnung mit dem Baupreisindex, da man sich ja auf irgend einen fixen Zeitpunkt vom Wert her beziehen muss, damit man mit einen einzelnen festen Faktor weiterarbeiten kann.
 
Bei der Scheidung geht es doch um die Trennung des Vermögens und nicht um irgendwelche Baupreisindexe. Was ist die Hütte wert, wenn man sie jetzt verkauft. Und da spielen Angebot und Nachfrage eine Rolle, weil die wiederum den Marktwert beeinflussen. Da kann die Hütte eine verfallene Bauruine sein, wenn sie trotzdem 500.000 bringt, weil die Lage gefragt ist, dann hat das nichts mit Baukosten Renovierungskosten oder ähnlichem zu tun. Es ist entscheidend, was man damit erzielen kann, und nicht was ein Bau jetzt kosten würde oder ähnliches (wobei das sicher auch Einfluss auf den Marktwert hat).
 
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Aber werden diese kaum zu berechnenden Gewinne dabei überhaupt berücksichtigt?
Weil gemeinsam investiert hat man bei Errichtung des Anbaus die Baukosten und nicht den Verkehrswert.

Eine Immobilie ist doch nur so viel wert, wie ein Käufer bereit ist dir dafür zu bezahlen. Man kann doch aber bei einer Scheidung den Parteien nicht auf nötigen die Immobilie zu verkaufen, damit man den Gewinn aus dem Verkauf ordentlich aufteilen kann?!?
 
ayngush schrieb:
Man kann doch aber bei einer Scheidung den Parteien nicht auf nötigen die Immobilie zu verkaufen, damit man den Gewinn aus dem Verkauf ordentlich aufteilen kann?!?

Das passiert aber öfter als man denkt, vor allem wenn eine Partei das Geld haben will und die andere die Wohnung. Wenn auszahlen nicht möglich ist, da keine finanzielle Mittel vorhanden bleibt oftmals kein anderer Weg. Einen langen Gerichtsprozess wird man in der Situation wohl auch nicht beschreiten wollen.

Gründe die für den Verbleib in der Wohnung sprechen, mal ausgeschlossen (Kinder etc.).
 
Dass bei Scheidungen oft die Immobilie verkauft werden muss ist logisch. Man kann ein Haus nunmal nicht einfach durch zwei teilen und jeder nimmt seine Hälfte mit. Wenn jetzt nicht gerade weitere Immobilien/Vermögenswerte vorhanden sind, ist das die Konsequenz einer Scheidung. Die meisten Paare machen sich nie vorher nie Gedanken darum, was passiert sollte man sich trennen. Da kann es dann schnell hässlich werden wenns ums Geld geht.
Aber auch ich würde generell hier immer den Zeitwert als logisch ansehen. Selbst wenn man einen fiktiven Baupreis von vor 100 Jahren nimmt: Dazu muss dieses erstmal bekannt sein. Oft gibt es garkeine Aufzeichnungen mehr dazu, was solch alte Häuser mal gekostet haben. Oft wurde sowas auch zum großen Teil Schwarz gebaut. Damals war das noch gängige Praxis.
 
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