Wertersatz Tray CPU nach Widerruf

FrankenDoM schrieb:
Der TE hat sich doch schon entschieden. Er wird die 25% nicht akzeptieren und will hier nur Zustimmung.
Gut dann stimme ich 20% zu... :D

FrankenDoM schrieb:
ist wohl nicht im Sinne des Erfinders des Fernabsatzgesetzes.
Ist es auch nicht, weil die Begutachtung auf selber weise wie in einem Ladengeschäft stattfinden muss und ich nirgendwo mal eine CPU zum Test einbauen kann.

Es gab mal so ein Fall mit einem Kat oder Auspuff. Hier weigerte sich der Händler auch weil der Auspuff bereits verbaut worden war und auch eine Testrunde damit gefahren wurde. Er bekam vor Gericht recht, da er den Auspuff nicht mehr als Neuware verkaufen konnte.
 
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Bei der Wertminderung würde ich auf jeden Fall die Preise der CPU als Gebrauchtware vergleiche. Der Händler kann sie zumindest um diesen Preis verkaufen und falls der höher ist als Original - 25%, würd ich da einsteigen.
 
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Ware aus Widerruf ist aber doch regelmäßig als Neuware zu verkaufen.

Fraglich auch wer das Geld hat bzw. welches Zahlungsmittel verwendet wurde. Sonst kann es auch der Verkäufer sein, der Klagen müsste.
 
Aber eine CPU die schon Gebrauchsspuren aufweist kannst nicht mehr als Neuware verkaufen. Würdest du ein Rückläufer haben wollen?

Bei Intel wird durch die Verriegelung immer Abdrücke zurück bleiben und die Kontakte der Pins hinterlassen auch manchmal ein leichten Abdruck. Bei einer Tray wird es wahrscheinlich kein Siegel geben, aber auf meinem Diamanten waren gleich zwei vorhanden und dann nochmals auf der Verpackung der CPU selber.
 
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@IICARUS-II: 20%, 18% oder 30% kann und will ich nicht beurteilen, finde aber den Ansatz von @hallo7 interessant.

@Idon: So wie die aussieht wohl eher kaum noch möglich, denke ich, aber nur meine persönliche Meinung. Ich denke, hätte nicht der Händler aktuell Geld und CPU, gebe es diesen Thread nicht, aber Du hast natürlich recht mit Deinem Einwand.
 
FrankenDoM schrieb:
@IICARUS-II: 20%, 18% oder 30% kann und will ich nicht beurteilen, finde aber den Ansatz von @hallo7 interessant.
Können wir auch nicht, aber du hast mein Posting nicht verstanden... ließ mal das Zitat dazu. :)
 
Einen CPU zu kaufen, sichtbar als benutzt zu brandmarken, als OC-Krücke zu identifizieren und deshalb zurückzuschicken ist einfach nur frech. Was soll der Händler jetzt damit machen? Niemand kauft ihm diese CPU mehr für den Vollpreis ab, es gibt sichtbare Gebrauchsspuren und jeder weiß, dass es sich um eine OC-Krücke handelt.

Ich hatte mal einen Ryzen 1700 CPU und der war die Krücke schlechthin mit maximal möglichen 3700Mhz @ 1,30v. Ich hätte den CPU neben dem FAG sogar dank diesem Bug durch AMD austauschen lassen können, aber das ist einfach nicht im Sinne des Erfinders. Ich habe ihn behalten, weil OC immer eine Lotterie darstellt und ich hier einfach Pech gehabt habe.

Die 25% hier halte ich für angemessen, vor allem weil eben der CPU ganz klar als Gebraucht zu identifizieren ist. Wenn man schon irgendwelche OC-Experimente machen will, dann bitte auch ohne sichtbare Beschädigungen.
 
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Wenn leichte Abdrücke bauartbedingt unvermeidbar sind, dann spricht das ja eher für den Käufer.

So spannend die Diskussion ist - aus moralischer Sicht sollte sich der Käufer mit dem Verkäufer einigen.
 
Idon schrieb:
Wenn leichte Abdrücke bauartbedingt unvermeidbar sind, dann spricht das ja eher für den Käufer.
Das hat aber nichts mit der Gesetzgebung zu tun, denn das Gesetzt sagt... du sieht nur Bilder und kannst das Produkt nicht Live begutachten wie im Ladengeschäft und daher darfst du zurück schicken. Also gehst du jetzt in Media Markt, nimmt eine CPU in die Hand drehst sie und wendest sie wie du möchtest und dann war es schon oder trägst du dazu noch dein Computer mit und baust sie zum testen zuvor ein?!

Laut Gesetzgebung muss bei einem Widerspruch das Produkt im selben Zustand wieder zurück gesendet werden was in diesem Fall nicht möglich ist. Händler verkauft 100 CPUs, davon gehen 50% wieder zurück. Wenn er nicht auf Schadenersatz pochen würde müsstest du diese Kosten bei deinem nächsten Einkauf mit bezahlen. Und da es andere Händler nicht anders handhaben müsstest du zu höhere Preise kaufen.
 
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Eine rein rechtliche Sicht ist ohnehin irrelevant, weil (juristisch) Recht haben nicht gleichbedeutend ist mit Recht bekommen. Selbst gängige Rechtsschutzversicherungen können erst ab einem Streitwert von 500€ in Anspruch genommen werden und dann fällt trotzdem die SB mit 150€ an.

Der Rechtsweg ist bei diesem Streitwert und sofern man keinen "gratis Juristenkumpel" an der Hand hat, sowieso sinnfrei.

Es gibt nur den Weg der Einigung und da hoffe ich, dass der Händler stur bleibt
 
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Die Prüfung ist wohl nicht nur auf Anschauen beschränkt. Deine Interpretation des Gesetzes und der Rechtslage verfängt nicht.

Media Markt ist auch das schlechteste Beispiel, da kein Fachhändler.
 
Idon schrieb:
Die Prüfung ist wohl nicht nur auf Anschauen beschränkt. Deine Interpretation des Gesetzes und der Rechtslage verfängt nicht.

Media Markt ist auch das schlechteste Beispiel, da kein Fachhändler.
Ist aber trotzdem Falsch was du schreibst. Ich kann das testen einer CPU nicht gleich setzen wie das Anprobieren von Kleidung oder einer Ware dessen Begutachtung nicht ersichtlich wird und wird sogar so niedergeschrieben, ist jetzt auch nichts was ich mir aus dem Ärmel ziehe.

Und wieso soll Media Markt ein schlechtes Beispiel sein? Was glaubst du wieso es das Widerrufsrecht nur für Onlinekäufe gibt?! Wenn ein Händler vor Ort ein Widerrufsrecht gewährt ist es Kulanz und muss keiner geben.
 
Was ich schreibe ist nicht falsch. Siehe zum Beispiel das Wasserbetturteil.

Media Markt ist kein Fachgeschäft.


Am Ende kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Ich sehe die Sache hier jedenfalls weder schwarz noch weiß.
 
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Idon schrieb:
Was ich schreibe ist nicht falsch. Siehe zum Beispiel das Wasserbetturteil.
In diesem Urteil wurde zu Gunsten des Kunden entschieden.

Hast du aber noch diesen Teil gelesen:
Das Urteil ist für Online-Händler ein herber Rückschlag, könnte sich aber auch für die Masse der Verbraucher nachteilig auswirken: Sollte die Rechtsprechung bei dieser Auffassung bleiben und im Zweifelsfall noch als Produkttest werten, was für den Händler schon eine normale Nutzung der Ware ist, wird dem Handel nichts anderes übrig bleiben, als mit einer entsprechenden "Mischkalkulation" zu arbeiten. "Schäden", die durch Widerruf ohne Wertersatz entstehen, werden von vornherein einkalkuliert und über den Preis auf den Kunden umgelegt.
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/mel...del-Ausprobieren-ohne-Wertersatz-1130456.html
 
Guten Morgen,

vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.

Ich habe mir vorgenommen den Thread von Anfang bis zur Lösung des Sachverhaltes zu begleiten und eure Fragen beantworten.

Es ist richtig, dass der Händler von mir noch kein Geld hat. Ich habe per Klarna Rechnung bestellt und dort den Fall auf "Widerrufen" gesetzt.

Schade, das hier einige den Eindruck gewonnen haben das ich nur wegen Bestätigung hier bin. Dabei gebe ich mir große Mühe anhand von Fakten und mit Angaben von Quellen zu diskutieren.

Ich habe den Händler nun angeschrieben und meine Sicht der Lage dargelegt und ihn gebeten die Höhe des Wertersatz zu überdenken.

Sofern der Händler mir einen Wertersatz zwischen 0 und 15% vorschlägt, so werde ich zusagen. Wie bereits erwähnt bin ich mir der moralischen Sicht bewusst und die Bestellung habe ich nicht mit diesem Hintergedanken getätigt.

Ich möchte nochmal auf den Unterschied Begutachtung im Ladenlokal und Onlinehandel eingehen:

Wenn ich den Verkäufer bei Caseking frage ob ich einen i9 9900k ausprobieren darf, dann führt er mich zu einem PC wo dieser bereits verbaut ist und lässt mich ein paar Spiele spielen.

Im BGH Urteil wird dazu auch Stellung bezogen:

Für den Kauf im Ladengeschäft ist typisch, dass dort zumindest Musterstücke ausgestellt sind, die es dem Kunden ermöglichen, sich einen unmittelbaren Eindruck von der Ware zu verschaffen und diese auch auszuprobieren.

Im Ladengeschäft ist die CPU bereits verbaut. Beim Onlinehandel muss ich sie jedoch verbauen um sie auszuprobieren.

Sicher kann man darüber streiten wie weit ausprobieren gehen darf.
 
@IICARUS-II

Ich hatte doch klargestellt, dass hier meiner Ansicht nach Moral und Recht nicht deckungsgleich sind. Dafür kann ich aber doch nichts.
 
Druckluftuwe schrieb:
Wie bereits erwähnt bin ich mir der moralischen Sicht bewusst und die Bestellung habe ich nicht mit diesem Hintergedanken getätigt.

Und mit welchem Gedanken sonst? Du wolltest eine CPU haben, die auf allen Kernen 5 Ghz schafft. Die bekommst Du bei der Tray Variante nicht. Die bekommst Du bei getesteten und vor selektierten CPUs. Das wird Dir nicht unbekannt sein. Das zeigt jeder Test. Das OC Potential der Generation ist sehr bescheiden.

Und im Grunde genommen wurde alles schon in den ersten Antworten gesagt. Ein Recht auf volle Erstattung hast Du nicht. Und wie viel Abzug dabei Zustande kommt liegt an Dir und dem Händler und Eurer Einigung. Oder er wird auf dem Rechtsweg geklärt. Was mehr soll man zur Sache sagen. Andere Erfahrungen anderer Menschen spielen da auch keine Rolle. Das ist ein individueller Fall.
 
Hallo BlubbsDE,

sehr gerne beantworte ich dir deine Frage.

Ich habe mich erst 3 Tage nach Erhalt der Tray CPU für eine Bestellung eine der8auer Edition des 9900K entschieden. Innerhalb dieser Zeit habe ich mir erst darüber Gedanken gemacht ob mir der Takt bei geringerer Spannung die ca. 300 Euro Aufpreis Wert ist. Am Ende war auch ein Grund, dass Caseking 2 Jahre Garantie gibt. Das ist bei Tray CPUs schwieriger.

Ich habe keine 10 Tray CPUs bestellt und alle gebenched. Bisher durfte ich nur zwei 9900k in den Händen halten.
 
@Druckluftuwe

mMn handelt es sich hier um einen normalen der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren notwendigen Umgang (Grauzone OC und UV). Ausserdem muessen dir das erstmal nachweisen :D(unmoeglich). Somit ist ein Wertersatz des Haendlers nicht anwendbar. Auch wenn du moralische Etnscheidungen getroffen hast, die fragwuerdig sind.

Falls du das noch nicht kennst, hier!

Solange die CPU in deinem Fall in einer NICHT versiegelten Verpackung kam, muss der Haendler den Wertersatz erbringen.
Du solltest sogar davon ausgehen dass du Retourenware bekommst bei einem unversiegelten Artikel

Ich gehe mal stark davon aus das der Haendler das systematisch macht. Er kriegt retoure und fordert dafuer wertersatz und verkauft es dann als neuware fuer den normalen Preis.

Lasse dir sowas nicht gefallen!
 
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Herrlich. Jetzt ist der Händler dran Schuld? Der TE hat eine per Definition (Tray) unversiegelte CPU gekauft. Sie war offensichtlich neu. Bestätigt der TE ja selbst. Man sieht es einer CPU an, wenn sie schon mal verbaut und ein Kühler auf ihr platziert wurde,
 
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