Widerruf Vertrag - Händler fordert Wertersatz für aktiviertes iPhone

ovi

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem von meinem Widerrufsrecht bei einem Vertrag mit iPhone Gebrauch gemacht. Jetzt will der Anbieter einen Wertersatz von mir für das iPhone, weil es "aktiviert" wurde. Dies sei laut der dafür erhaltenen Rechnung auch rechtens und im Vertrag sei auch darauf hingewiesen worden.

In den AGBs und Widerrufsbelehrungen gibt es aber keinen Hinweis auf eben diesen Umstand. Der genaue Wortlaut der Widerrufsbelehrungen ist folgender:

"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur
Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen
zurückzuführen ist."

Dass eine Aktivierung (Anmeldung mit Apple ID, nehme ich an) zu einem solchen Wertersatz führt, wird nirgends explizit angesprochen. Außerdem ist die Einrichtung der Apple-ID ja auch Bestandteil der Inbetriebnahme des Gerätes. Das Gerät selbst wurde mit größter Vorsicht behandelt. Außerdem habe ich vor dem Rückversand natürlich alle Daten und auch die Verbindung der Apple-ID zu diesem Gerät entfernt (das Gerät in den Werkszustand versetzt).

Ich habe bisher der Mail, welche die Rechnung enthielt, erst einmal mit obiger Argumentation widersprochen, allerdings jetzt noch keine weitere Rückmeldung erhalten. Habe ehrlich gesagt keine Lust auf einen Rechtsstreit, aber ich sehe mich auf jeden Fall im Recht. Bitte um Meinungen/Erfahrungen dazu, danke!
 
Rechtsschutz--> Rechtsanwalt oder Konsumentenschutz
 
Der Wertverlust dürfte darin begründet liegen, dass für Apple die Garantie des Gerätes mit der ersten Aktivierung anfängt zu laufen. Das heißt der nächste Käufer kauft ein Gerät mit verkürzter Garantie, was natürlich an Manko ist und damit den Wert mindert.

Apple sieht halt, im Garantiefall, wann das Gerät das erste mal aktiviert worden ist.

Ob das letztlich rechtlich bestand hat, kann ich nicht beurteilen.
 
Wie hast Du die Ware bezahlt?
 
ovi schrieb:
Bestandteil der Inbetriebnahme
Da liegt das Problem du hast das Gerät in Betrieb genommen in du eine Apple ID generiert hast. Das Widerrufsrecht wurde geschaffen, damit die Käufer die Möglichkeit haben die Waren so zu prüfen wie im Laden. Damit sie dem Kunden vor Ort gegenüber nicht benachteiligt werden. In der Realität sieht es inzwischen anders aus, der Kunde im Laden ist benachteiligt, da die viele Kunden die Ware nutzen und sie dann zurücksenden weil sie bestimmte Eigenschaften nicht erfüllt. Gerne im CPU Bereich, wo sich die CPU nicht so hoch übertakten lässt wie andere.
 
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Auch eine bereits geöffnete Verpackung und Entfernung der Schutzfolien macht jedem Zweitkäufer klar, dass das Telefon schon mal in Benutzung war. Das mindert auch den Wert.
it-recht-kanzlei sagt: ".....wenn der Verbraucher weitergehende Gebrauchshandlungen ausführt und so zum Beispiel bei digitalen Geräten mit der Personalisierung bzw. Installation beginnt....." dann liegt mehr als nur eine Prüfung vor, was eine Minderung nach sich ziehen könnte.
 
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Der wertersatz ist rechtens! Hättest du dich vorher mal schlau gemacht!
 
Interessehalber, um wie viel € geht es hier?
 
Der Betrag würde mich auch interessieren, verrätst Du uns diesen?

In einem amerikanischen Forum (EVGA Grafikkarten) habe ich kürzlich gelesen, dass 200 Dollar anfallen, wenn eine geöffnete Grafikkarte zurückgeschickt wird. Hat jetzt nichts mit deutschem Recht zu tun!
 
Würde mich freuen, wenn hier mal Klarheit geschaffen wird. Es wird ja immer angeführt, dass man die Sachen "wie im Ladengeschäft" begutachten darf. Andere dürfen dann aber mehrere Nächte auf einer Matratze schlafen und sie trotzdem zurückgeben. Nur das Einbauen und Benutzen eines Katalysators (kann auch sein, dass es ein anderes Teil war) in ein Auto und anschließendes zurückschicken führte dann mal tatsächlich zu einer vom Gericht anerkannten Wertminderung.

Ich freue mich über jedes weitere Urteil, um hier mal Klarheit zu schaffen.

Rechtsberatung ist im übrigen verboten gem. RDG, deshalb hier meine Meinung dazu: Wertminderung halte ich für angemessen, du hast das Ding in Betrieb genommen, Siegel geöffnet und und 'ne Apple ID verbrannt hast. Das Teil kann man nicht mehr als "neu" verkaufen, da sich dann jeder andere Kunde beschweren würde. Deshalb stehe ich hier auf der Seite des Händlers.
 
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lamma schrieb:
Wie hast Du die Ware bezahlt?
Paypal

diamdomi schrieb:
Natürlich muss ein iPhone aktiviert werden um festzustellen ob es funktioniert. Die Begründung wäre für mich logisch. Schon nach Präzedenzfällen gesucht?
Die meisten sind älter. Apple selbst muss wohl aktivierte Geräte zurücknehmen. Zu Vertragsanbietern habe ich nichts Konkretes gefunden.

Joe Walker schrieb:
Da liegt das Problem du hast das Gerät in Betrieb genommen in du eine Apple ID generiert hast. Das Widerrufsrecht wurde geschaffen, damit die Käufer die Möglichkeit haben die Waren so zu prüfen wie im Laden. Damit sie dem Kunden vor Ort gegenüber nicht benachteiligt werden. In der Realität sieht es inzwischen anders aus, der Kunde im Laden ist benachteiligt, da die viele Kunden die Ware nutzen und sie dann zurücksenden weil sie bestimmte Eigenschaften nicht erfüllt. Gerne im CPU Bereich, wo sich die CPU nicht so hoch übertakten lässt wie andere.
Zur Funktionsprüfung muss das Gerät ja ansatzweise eingerichtet werden. Der Einrichtungsprozess beinhaltet die Apple-ID.

Humptidumpti schrieb:
Auch eine bereits geöffnete Verpackung und Entfernung der Schutzfolien macht jedem Zweitkäufer klar, dass das Telefon schon mal in Benutzung war. Das mindert auch den Wert.
it-recht-kanzlei sagt: ".....wenn der Verbraucher weitergehende Gebrauchshandlungen ausführt und so zum Beispiel bei digitalen Geräten mit der Personalisierung bzw. Installation beginnt....." dann liegt mehr als nur eine Prüfung vor, was eine Minderung nach sich ziehen könnte.
Funktionstest ohne ansatzweise Personalisierung ist hier unmöglich, da man ansonsten nur den Installationsbildschirm sieht. => da kann man selbst im Laden mehr testen
 
Woher nimmst du dir das Recht raus... Hier sich noch öffentlich hinzustellen und zu behaupten du seist im Recht?
Wenn du dir sooooo dich wärst, wozu dann der Thread?
 
Humptidumpti schrieb:
Auch eine bereits geöffnete Verpackung und Entfernung der Schutzfolien macht jedem Zweitkäufer klar, dass das Telefon schon mal in Benutzung war. Das mindert auch den Wert.
it-recht-kanzlei sagt: ".....wenn der Verbraucher weitergehende Gebrauchshandlungen ausführt und so zum Beispiel bei digitalen Geräten mit der Personalisierung bzw. Installation beginnt....." dann liegt mehr als nur eine Prüfung vor, was eine Minderung nach sich ziehen könnte.

Da würde ich allerdings widersprechen, haben die denn Urteile dazu aufgeführt?

Für mich ist ganz klar aus der Sprache der Widerrufsbelehrung ersichtlich, dass man alles prüfen darf, was eben üblicherweise geprüft wird oder was für einen besonders wichtig ist, bspw. bestimmte Funktionen des OS oder die Verfügbarkeit von OS-Updates.

Klar gibt es einen Wertverlust, aber die Widerrufsbelehrung sagt ja ganz ausdrücklich, dass den der Händler tragen muss.

Wie ist das bei nem Iphone? Kann man das technisch überhaupt in Betrieb setzen, ohne sich mit der Apple-ID anzumelden?
 
Im Laden kannst du das Gerät auch nicht in Betrieb nehmen … und die Einrichtung einer Apple ID gehört sicherlich nicht zur üblichen Prüfung im Ladengeschäft ...
 
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Das große Problem ist bei Apple, daß die Garantiezeit für den Kunden ab Aktivierung beginnt, sprich du das Gerät mit deiner Apple-ID nutzt.

Jetzt hat der Händler gleich zwei Probleme: er muss dein geöffnetes iPhone mit einem recht großen Abschlag verkaufen, da - tut mir leid, liebe Apple-Fans - der typische Apple Kunde schon erbost und abgeschreckt reagiert, wenn die Folie um den Originalkarton nicht mehr so "taufrisch" aussieht und hier direkt ein Rückgabegerät vermutet wird. Egal ob dem so ist oder nicht.

Dann hat der nächste Kunde direkt einen großen Nachteil, wenn er im ersten Jahr sich normalerweise direkt an Apple wenden kann, die aber ein völlig anderes Datum der ersten Aktivierung und des Kassenbon sehen.
Deine Reaktion und dein Auftreten beim Händler will ich dann mal sehen.


Du kannst natürlich innerhalb der Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktreten, aber der Händler kann schon erwarten, daß du ihm dann ein 100% wiederverkaufsfähiges Produkt zurück gibst - und das ist es nun einmal nicht so ganz.

Nebenbei: hast du vor dem Zurücksetzen die "find my iPhone" Funktion deaktiviert und es auch aus deinem Apple Account gelöscht? Wenn nicht, hat der Händler nämlich noch ein weiteres und sehr, sehr großes Problem!

Persönlicher Nachtrag / persönliche Meinung: ich stelle mir eh bei sowas die Frage, warum man sich ein iPhone im Vertrag aussucht und dann zurückgeben will. In der heutigen Zeit hat man im Freundes-, Verwandten- & Bekanntenkreis so viele Möglichkeiten, sich die Geräte und die Betriebssysteme anzugucken, ob das passt.

Wäre das ein Gerät wie ein One+ oder HTC, wo die Verbreitung nicht so ist, könnte ich das eher verstehen.
 
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ovi schrieb:
da kann man selbst im Laden mehr testen
Mit derm Gerät das du kaufst? Sicherlich nicht.
Wenn überhaupt, dann mit einem Ausstellungsmodell. Das ist aber dann ein Sonderservice des Ladens und hat mit dem von dir gekauften Produkt nichts zu tun.

Mal ehrlich: Warum hast du das ganze überhaupt bestellt? Du kannst in jedem Laden so ein Gerät testen. Es ging dir doch sicherlich auch nie ums Gerät, sondern um einen billigen Vertrag, wo du jetzt ein besseres Angebot gefunden hast. Das iPhone zu testen ergibt dabei keinen Sinn.
 
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Hier wurde Neuware als persönliches Demogerät missbraucht. Dafür ist das Widerrufsrecht nicht gemacht. Es ist kein "gefällt mir doch nicht"-Schutz. Wenn man Fragen zu Funktionen hat kann man vorher den Händler fragen oder sich selbst informieren. Wenn etwas nicht funktioniert hat man als Kunde die Gewährleistung.
 
Schwierig, ich kann dir nur aus Erfahrung sagen das hier Apple definitiv die treibende Kraft ist da sämtliche Zulieferer und Händler/Netzbetreiber letzten Endes leer ausgehen und auf den Kosten sitzen bleiben.

bei den iPhones gibt es z.b. zwar ganze 90 Tage DOA Frist, diese Frist jedoch beginnt bereits sobald die Ware beim Distributor aufschlägt, der sie erstmal an einen Händler ausliefern und der wiederum an den Endkunden verkaufen muss.
Wenn Apple festlegt das die Garantiezeit mit Aktivierung des Gerätes startet dann können sie das auch so durchsetzen, schließlich ist die Garantie immer auf freiwilliger Basis und nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Der Händler hat dann leider ein Produkt das im Wert gemindert ist und muss sich darum kümmern möglichst zeitnah das Gerät erneut zu verkaufen
 
abulafia schrieb:
Wertminderung halte ich für angemessen, du hast das Ding in Betrieb genommen, Siegel geöffnet und und 'ne Apple ID verbrannt hast. Das Teil kann man nicht mehr als "neu" verkaufen, da sich dann jeder andere Kunde beschweren würde. Deshalb stehe ich hier auf der Seite des Händlers.

Dann würde ja auch jede andere Online-Rücksendung eine Wertminderung nach sich ziehen, da die Teile nicht mehr als "neu" verkauft werden können, was aber nicht der Fall ist.

j-d-s schrieb:
[..]Klar gibt es einen Wertverlust, aber die Widerrufsbelehrung sagt ja ganz ausdrücklich, dass den der Händler tragen muss.

Wie ist das bei nem Iphone? Kann man das technisch überhaupt in Betrieb setzen, ohne sich mit der Apple-ID anzumelden?

Es ist Teil des Einrichtungsprozesses. Vielleicht kann man es ignorieren/überspringen, das weiß ich nicht. Darauf hätte m.E. der Händler auch vorab hinweisen müssen Aber es ist halt wie bei nem Androiden, dass einer der ersten Schritte das Einrichten des zentralen Kontos ist.

@Ltcrusher
Gerät wurde vor Rückversand aus Apple-Account entfernt.
Ergänzung ()

pupsi11 schrieb:
Wollt sicher mit dem Apfel nur mal angeben. Das Teil kann die Maße ja so ni bezahlen. Also muss es über ein Vertrag laufen

Mal gucken, wie das mit der Ignore-Liste hier funktioniert...
 
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