Wertersatz Tray CPU nach Widerruf

Ja ist es per Definition des geltenen Rechtes!

Es besteht nur Wiederrufsrechterloeschung beim oeffnen versiegelter Artikel.

Wertersatz darf nur gefordert werden bei Nachweisung der Pruefung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren bei nicht notwendigen Umgang.

So einfach ist es.
 
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Wobei gerade das Verbauen und Kühlerplatzieren nicht zwingend aus einer neuen CPU eine gebrauchte CPU macht. Auch für den Händler im Wiederverkauf.
 
menori schrieb:
@Druckluftuwe

mMn handelt es sich hier um einen normalen der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren notwendigen Umgang (Grauzone OC und UV). Ausserdem muessen dir das erstmal nachweisen :D(unmoeglich). Somit ist ein Wertersatz des Haendlers nicht anwendbar. Auch wenn du moralische Etnscheidungen getroffen hast, die fragwuerdig sind.

Falls du das noch nicht kennst, hier!

Solange die CPU in deinem Fall in einer NICHT versiegelten Verpackung kam, muss der Haendler den Wertersatz erbringen.
Du solltest sogar davon ausgehen dass du Retourenware bekommst bei einem unversiegelten Artikel

Was ist damit?

Ausserdem darf ich jawohl davon ausgehen oder verbietest du es mir? :D
Zudem ist das ein ganz normaler Vorgang oder glaubst du die Firmen schmeissen retoure einfach so weg oder verkaufen es guenstiger :D.
 
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1. Sag mal bist du blind? Auf diesen teil deines posts bin ich doch gar nicht eingegangen, sondern auf den, den ich zitiert habe.

2. Klar darfst du davon ausgehen, hat dir doch keiner verboten. Ist dein gutes recht. Aber wenn ich mir deine beiträge zu dem thema so anschaue, dann weiß ich nicht ob es sinn macht mit deiner denkfähigkeit, von sachen auszugehen :daumen:
 
Gajel schrieb:
1. Sag mal bist du blind? Auf diesen teil deines posts bin ich doch gar nicht eingegangen, sondern auf den, den ich zitiert habe.

Finde ich schon das du das getan hast. Du meintest ich habe keine Argumente geliefert.

Gajel schrieb:
2. Klar darfst du davon ausgehen, hat dir doch keiner verboten. Ist dein gutes recht. Aber wenn ich mir deine beiträge zu dem thema so anschaue, dann weiß ich nicht ob es sinn macht mit deiner denkfähigkeit, von sachen auszugehen :daumen:

Warum bist du denn so voreingenommen?
Lass uns doch die Sache Sachlich diskutieren.

Also lass uns nochmal von vorne Anfangen. Ich waere dafuer. Ich hoffe du auch.

So wenn das geklaert ist.

Was meinst du zu meinen Argumenten?
1) Stimmst du mir zu das es per Gesetzt eine WIederrufserloeschung bei versiegelten Artikeln gibt?
2) Bist du der Meinung das durch den TE nur gesetzlich konforme Umgaenge mit der Cpu erfolgten oder nicht?

Freue mich auf deine Gedankengaenge
 
Um die Funktionsweise einer CPU zu prüfen, ist ein Einbau nun einmal zwingend notwendig und somit zulässig.

Die Frage ist, ob die Gebrauchsspuren auf einen nicht ordnungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind oder bei gewöhnlicher Nutzung auftreten.

In meiner persönlichen Erfahrung mit CPUs lassen sich solche feinen Kratzer nicht immer vermeiden und können auch bei korrektem, fehlerfreien Einbau auftreten.

Die Spuren von Wärmeleitpaste wären natürlich vermeidbar, aber 25% Wertersatz, um kurz eine CPU mit Alkohol abzuwischen, halte ich für ambitioniert.

Am Ende des Tages würde ich es in dieser Situation wohl moralisch einsehen, ein kleines Zugeständnis zu machen. Sollte der Händler uneinsichtig bei seinen 25% bleiben, würde ich persönlich meine durch Rechnungszahlung gewonnene Verhandlungsmacht ausnutzen und mich ähnlich uneinsichtig zeigen.
 
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@KlaasKersting

Ich stimme deinen Gedanken zu.
Nun ist die Frage ob wir hier ein moralische Antwort oder eine gesetzlich rechtliche Antwort geben sollen.

Moralisch stimme ich dir vollkommen zu.
rechtlich hat der TE mMn nichts falsch gemacht.
 
menori schrieb:
Ja ist es per Definition des geltenen Rechtes!

Es besteht nur Wiederrufsrechterloeschung beim oeffnen versiegelter Artikel.

So einfach ist es.
So einfach ist es eben nicht!
Das gilt nur für Waren, die aus Gesundheitsschutz- oder Hygienegründen versiegelt worden sind und das trifft auf eine CPU nicht zu.
 
Also um bei dem Vergleich mit dem Wasserbett zu bleiben...

Bei dem Bett kann ich noch so viele Rezensionen und Tests lesen, ob ich selbst gut darauf liege kann mir vorher niemand sagen.

Bei der CPU gibt es ganz klare und belastbare Benchmarkergebnisse, und solange sie innerhalb der Spezifikationen läuft hat sie ja auch keinen Mangel in diesem Sinne
 
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Ist der Betrieb außerhalb der Spezifikation mit erhöhter Spannung nicht der eigentliche Punkt?
Einen einfachen Einbau halte ich für unkritisch.
Aber durch das Erhöhen der Kernspannung erlischt meiner Meinung nach automatisch die Garantie (soweit nicht anders angegeben) und auch das Widerrufsrecht.
 
@Tor Tesla
So sehe ich das auch. Ein Einbau und Testen der Funktion macht aus der CPU keine gebrauchte und somit kann kein Wertersatz verlangt werden. Darauf wollte auch Idon hinaus und soweit würde ich dem TE ja auch folgen. Ab dem Punkt mit dem OC ist aus meiner Sicht das ganz dann aber hinfällig. Weder ist das ein Testen im Sinne eines Funktionstests noch könnte man das in irgendeinerweise in einem Fachgeschäft ähnlich handhaben. In meinen Augen kann man das Gesetz hier nicht derart verbiegen, dass dies noch abgedeckt wäre. In dem Sinne handelt der Händler hier klar im Sinne seiner Rechte, die Höhe ist letztlich Verhandlungssache.
 
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cricru schrieb:
Bei der CPU gibt es ganz klare und belastbare Benchmarkergebnisse, und solange sie innerhalb der Spezifikationen läuft hat sie ja auch keinen Mangel in diesem Sinne
Ein korrekter Widerruf setzt keinen Mangel vorraus. Wenn ich eine 4 Kern CPU kaufe, dann kann ich sie auch Widerrufen mit der Begründung, "ich will mehr Kerne".
Tor Tesla schrieb:
Ist der Betrieb außerhalb der Spezifikation mit erhöhter Spannung nicht der eigentliche Punkt?
Hierzu finde ich keine hilfreiche Aussage. Wenn die CPU mit offenem Multiplikator beworben wird, dann gehört es meiner Ansicht nach auch noch zum Testen der Sache. Die Frage ist aber, wie weit ist noch in Ordnung. Kurz den Multiplikator anheben und schauen, ob ein höherer Takt anliegt, sollte kein Problem sein. Die Spannung an einen Takt anpassen und Stabilität überprüfen könnte aber schon als nicht mehr nötige Überprüfung der Sache gewertet werden. Sollte es wirklich nicht erlaubt sein, größere OC Versuche vorzunehmen muss es einem aber im nächsten Schritt auch nachgewiesen werden. Ohne das wird es der Händler schwer haben rechtlich einen Wertersatz durch zu bekommen.
 
Seit wann ist im Laden jede mögliche CPU verbaut und kann getestet werden? Vor allem im Bezug auf Übertaktbarkeit. Selbst wenn man den MM nicht als Fachhandel sieht, ist es auch wo anders nicht so. Ich glaube auch nicht, dass der Fachhändler mitspielt, wenn man ihm sagt er soll doch mal die CPU XY verbauen, weil man auf Taktbarkeit testen will...
Das ist doch weltfremd und hat mit dem Fernabsatzgesetz null zu tun. Um beim Wasserbettvergleich zu bleiben. Ich geh in den Laden und sage lieber Händler bau mir doch Modell X mal auf, ich will testen wie sich drin vögeln lässt...

Aber die ganze Diskussion ist doch eh sinnlos. Dem TE geht es nicht mal darum kostenlos zurück zu schicken. Ihm geht es darum, dass 25% zu viel ist und das verstehe ich sogar.
 
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Wie du sagst, was man im Laden darf hat erstmal nichts mit Fernabsatz zu tun. 357 BGB steht ganz klar, wie man testen darf ohne für Wertverlust zu haften. Ob CPU einbauen und übertakten dort mit rein fällt, das ist die Frage, und dafür ist es nicht zwangsläufig nötig, dass dies auch im Laden möglich ist.

Sinnfrei finde ich diese Diskussion ausnahmsweise mal nicht, da es ja offensichtlich noch keine genaue Aussage gibt.
 
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Händler nicht mehr von den 25% runter steigt, wenn du ihm gleich dein Gerichtsurteil zeigst. Und du bist im Endeffekt selbst schuld. Vor allem bei Tray CPUs.

Wenn ich der Händler wäre würde ich die Annahme zur Gänze verweigern!
 
@Harvesthor: Lies doch mal 7.1 von Deinem selbst angesprochen Paragrafen. Ist übertakten nötig um Funktion und Beschaffenheit zu testen? Nein. Ende der Geschichte.

Und von wem hättest Du gern die genau Aussage? Hier im Forum? Vom BGH oder vom Papst?

Außerdem akzeptiert der Threadersteller doch den Wertverlust! Es geht um die Höhe...
Was angemessene Höhe ist, wird hier niemand entscheiden.

IICARUS-II schrieb:
Können wir auch nicht, aber du hast mein Posting nicht verstanden... ließ mal das Zitat dazu. :)

Stimmt. ;) Habs nochmal gelesen :D


@Mustis: Schneller ;)
 
Aus § 357 BGB Absatz 7:
"(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn 1.
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war"

geht recht eindeutig hervor, dass OC Wertersatz nach sich ziehen kann. OC ist in keinem der genannten Punkte wiederzufinden. Ein offener Multiplikator kann getestet werden, indem man diesen um 1 erhöht. Dazu sind keine sonstigen OC typischen Änderungen der Spezifikationen und Einstellung der CPU notwendig. Auf gar keinen Fall ist das ausloten des max. möglichen Taktes in irgendeiner Weise zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware notwendig, den dies bezieht sich auf die beworbenen Parameter.
 
357 BGB (7) sagt das ich Mittel nutzen darf um die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise der Waren zu pruefen.

Da ich die OC Beschaffenheit pruefen will, tu ich das.

mMn kann man dem TE zwar moralische Fehlpolung unterstellen aber rechtlich war alles sauber. Um so mehr schade finde ich, dass die Politik das nichts eindeutig regelt.

Und da er auch nicht 10 Artikel bestellt hat und um den besten herauszufiltern, kann man ihm auch kein systematisches Vorgehen unterstellen.


Aber lange Dikussion, gar kein SInn :D.
Ich Empfehle dir den Wertersatz aus moralischen Aspekten zu bezahlen (ca. 5-10%).
Wenn du einen Rechtsstreit beginnst dann solltest du bei einem guten Anwalt nichts befuerchten muessen (Aber vorher informieren und beraten lassen).
 
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Was interessiert in dem Fall systematisches Vorgehen?
Selbst wenn er das so tun würde, dann wäre das nach manch einer Argumention höchstens moralisch fragwürdig.

@menori: EDIT: Mit der Argumention kann ich auch ein Fenster verkratzen einschlagen, welches ich mir habe liefern lassen, da ich ja die Bruchbeschaffenheit Kratzfestigkeit testen will.
 
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