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Widerruf keinen Karton mehr!
- Ersteller foxrage
- Erstellt am
Knecht_Ruprecht
Admiral
- Registriert
- Juli 2010
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- 8.262
Du musst selbst dafür Sorge tragen, dass die Ware ordentlich und sicher verpackt wird für die Rücksendung. Du musst dir also selbst eine geeignete Verpackung besorgen.
Knecht_Ruprecht
Admiral
- Registriert
- Juli 2010
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- 8.262
§357 BGB Abs. 2
Wobei es jetzt interessant wäre was unter den Kosten der Rücksendung genau zu verstehen ist. Sind damit nur die reinen Versandkosten gemeint, oder tatsächlich auch Kosten für die Verpackung. Da muss ich passen, das weiß ich nicht sicher.
Wobei es jetzt interessant wäre was unter den Kosten der Rücksendung genau zu verstehen ist. Sind damit nur die reinen Versandkosten gemeint, oder tatsächlich auch Kosten für die Verpackung. Da muss ich passen, das weiß ich nicht sicher.
Knecht_Ruprecht
Admiral
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- 8.262
Das ist ein Gesetzestext, da steht quasi nie irgendwas konkretes.
methadron
Commander
- Registriert
- Okt. 2010
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- 2.078
du hast Sorge dafür zu tragen, dass die Ware sicher beim Händler ankommt (auch wenn er Gefahr und Kosten übernimmt), wenn du den Karton weggeworfen hast, musst du Ersatz leisten, ist ja sein Eigentum, da du ja sämtliche Kosten erstattet bekommst.
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